emobicon: Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Unternehmen
Unser umfassendes Serviceangebot
ENGAGIERT | ZERTIFIZIERT | UNABHÄNGIG
emobicon bietet Ihnen als Unternehmen eine maßgeschneiderte Komplettlösung für Ladestationen von Elektrofahrzeugen. Profitieren Sie von unserer 9-jährigen Erfahrung und unabhängigen Beratung, um die perfekte Ladelösung für Ihre Bedürfnisse zu erhalten. Wir übernehmen für Sie:
- Beratung & Analyse: Fundierte Standortanalyse für optimale Ergebnisse.
- Konzeptentwicklung: Individuelles Ladekonzept unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und baulichen Gegebenheiten.
- Fördermittelservice: Prüfung und Abwicklung von Fördermöglichkeiten, um Ihre Kosten zu minimieren.
- Angebot & Installation: Herstellerunabhängige Angebote und reibungslose Umsetzung durch ein erfahrenes Partnernetzwerk.
- Betrieb & Service: Einweisung nach Installation und optionaler Servicevertrag für unterbrechungsfreien Betrieb.
Mit emobicon erhalten Sie eine effiziente, kostengünstige und zukunftssichere Ladeinfrastruktur, die exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
Unser Komplettprogramm: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen
1. Beratung & Analyse
Um Ihnen die für Sie und Ihr Unternehmen passende Ladelösung anbieten zu können, führen wir eine fundierte Beratung und Standortanalyse durch.
2. Konzeptentwicklung
Ausgehend von Ihrem Bedarf entwickeln wir für Sie ein Ladekonzept. Hierbei berücksichtigen wir nicht nur die baulichen Gegebenheiten des Standortes und die Anforderungen des Fuhrparks, sondern achten auch auf die Wirtschaftlichkeit.
3. Förderung
Gemeinsam prüfen wir, welche Fördermaßnahmen für Ihr Projekt geeignet sind. Ziel ist es, den Selbstkostenanteil so niedrig wie möglich zu halten. Häufig bieten sich Fördermöglichkeiten auf Landes- oder Bundesebene an.
4. Angebot
Sie erhalten von uns ein attraktives, herstellerunabhängiges Angebot mit allen notwendigen Komponenten für Ihre Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus bieten wir Unterstützung bei der Einholung von Angeboten für eventuell notwendige Nebenarbeiten.
5. Fördermittelservice
Wenn für Ihr Projekt Förderungen in Frage kommen, prüfen wir in diesem Schritt die erforderlichen Unterlagen, reichen sie bei den zuständigen Behörden ein und sind Ansprechpartner bis zur Förderabwicklung.
6. Installation
Dank unseres weitreichenden Netzwerks mit vielen Geschäftspartnern aus dem Tiefbau und der Elektrobranche sind wir in der Lage, für jede Ihrer Anforderungen die bestmögliche Durchführungslösung anzubieten und die Umsetzung reibungslos zu begleiten.
7. Betrieb
Nach der Installation übergeben wir Ihnen die Ladelösung und führen bei Bedarf eine Einweisung durch. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, mit uns einen Servicevertrag abzuschließen, um einen unterbrechungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Warum Ladeinfrastruktur für Ihr Elektroauto von emobicon ?
Erfahrung
Profitieren Sie von mittlerweile 9 Jahren eigener Erfahrung in der Elektromobilität und der erfolgreichen Umsetzung zahlreicher Projekte im Bereich der Ladeinfrastruktur.
Unabhängigkeit
Sie erhalten von uns ein Angebot für die exakt zu Ihren Bedürfnissen passenden Ladestationen für Ihre Elektroautos – unabhängig und preiswert.
Fördermittelservice
In jedem Fall prüfen wir für Sie vorab, ob für Ihre Ladelösung öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen und übernehmen gegebenenfalls die komplette Abwicklung.
Unsere Partner bei Ladestationen für Elektrofahrzeuge
FAQ zu Ladestationen für Elektroautos im Betrieb
Wieviel kostet eine Ladestation für ein E-Auto?
Je nach Ausstattung und Leistung kostet eine einfache Wallbox zwischen 400 € und 1.500 €. Hinzu kommen die Installationskosten. Diese hängen vom Aufwand für die Installation der Wallbox und den Anschluss an das Stromnetz ab. Die Kosten hierfür können zwischen 400 € und 1.500 € liegen.
Die Kosten für die Installation von öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge lassen sich leider nicht so einfach zusammenfassen, da sie sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Dazu gehören z.B. die verschiedenen Ausführungen der Ladesäulen, die notwendigen Erdarbeiten, die erforderliche Elektroinstallation und die eventuell notwendige Ertüchtigung der Stromanschlüsse. Außerdem müssen öffentliche Ladestationen den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen, was die Gesamtkosten zusätzlich erhöht.
Bestenfalls kann eine grobe Preisspanne aus bereits realisierten Projekten angegeben werden. Für eine Ladestation mit zwei 22 kW-Anschlüssen können dies je nach Bedingungen zwischen 10.000 und 20.000 Euro sein. Davon können in der Regel öffentliche Fördermittel abgezogen werden, die zum Teil zeitlich befristet und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Hinzu kommen laufende Betriebskosten wie jährliche Wartungskosten, Backend-Kosten und natürlich der Strombezug.
Im Gegenzug generieren öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge Einnahmen direkt aus dem verkauften Ladestrom und seit Anfang 2022 auch aus der THG-Quote für Ladesäulen, wodurch ein zusätzlicher Erlös von aktuell 3,5 bis 4 Cent pro geladener Kilowattstunde erzielt werden kann.
Wie funktioniert die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge?
Der Installationsprozess einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in Ihrem Unternehmen kann je nach Standort, gewähltem Ladegerät und individuellen Anforderungen variieren. Im Allgemeinen kann der Prozess jedoch in die folgenden Schritte unterteilt werden:
Beratung und Bedarfsanalyse: Zunächst findet eine Beratung statt, um die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden zu verstehen. Dabei wird auch die Anzahl der benötigten Ladestationen und der beste Standort für diese ermittelt.
Standortprüfung und -analyse: Der gewünschte Standort wird auf seine Eignung für die Installation geprüft. Dabei werden auch die Stromversorgung und der Platzbedarf untersucht.
Konzeptentwicklung: Auf Basis der gesammelten Informationen wird ein maßgeschneidertes Konzept für die Installation der Ladestationen entwickelt. Dies kann auch die Planung der notwendigen Bauarbeiten oder Elektroinstallationen beinhalten.
Angebotserstellung: Nach Abschluss der Planung erstellt emobicon ein Angebot für die Ladeinfrastruktur für den Kunden. Zusätzlich unterstützt emobicon bei der Angebotseinholung für alle mit der Installation verbundenen Kosten, wie z.B. die Elektroinstallation und eventuell notwendige Baumaßnahmen. Dies beinhaltet auch die Prüfung möglicher öffentlicher Fördermittel.
Installation: Wenn das Angebot angenommen wurde (und eventuelle Fördermittel beantragt und bewilligt wurden), beginnen die Installationsarbeiten. Ein zertifizierter Elektriker führt die Installation durch, um sicherzustellen, dass alles sicher und korrekt installiert ist.
Inbetriebnahme und Einweisung: Nach der Installation wird die Ladestation in Betrieb genommen und getestet. Der Kunde erhält eine Einweisung in die Bedienung und Wartung der Ladestation.
Unterstützung nach der Installation: emobicon bietet Support und Wartung nach der Installation an. Dies kann regelmäßige Wartungskontrollen und technische Unterstützung bei Problemen umfassen.
Welche Arten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge gibt es?
Grundsätzlich lassen sich Ladestationen für Elektrofahrzeuge nach ihrer Bauart in zwei Kategorien einteilen. Zum einen in sogenannte Wallboxen und zum anderen in Ladesäulen. Eine Wallbox ist in der Regel eine relativ kompakte Einheit, die für die Wandmontage vorgesehen ist. Wo dies nicht möglich ist, kann die Wallbox auch auf einer sogenannten Stele montiert werden. Eine Ladesäule hingegen ist eine freistehende Ladestation, die in der Regel einer Zapfsäule nachempfunden ist.
Was ist der Unterschied zwischen AC- und DC-Ladestationen?
Hinsichtlich des Ladeprinzips werden zwei Arten von Ladestationen unterschieden: Wechselstrom-Ladestationen und Gleichstrom-Ladestationen. Der Unterschied zwischen den beiden Ladeprinzipien liegt im Stromfluss: AC steht für “Alternating Current”, also Wechselstrom, DC für “Direct Current”, also Gleichstrom.
AC-Ladestationen liefern grundsätzlich Wechselstrom. Die Batterie eines Elektrofahrzeugs kann aber nur Gleichstrom speichern. Damit der Strom in die Fahrzeugbatterie eingespeist werden kann, muss eine Umwandlung stattfinden. Beim Wechselstromladen geschieht dies durch das im Fahrzeug eingebaute Ladegerät, das je nach Elektrofahrzeug unterschiedlich sein kann, wodurch die Ladeleistung begrenzt ist. Beim Gleichstromladen wird der Wechselstrom aus dem öffentlichen Netz bereits in der Ladestation umgewandelt und als Gleichstrom direkt in der Batterie gespeichert. Dadurch sind beim Gleichstromladen höhere Ladeleistungen möglich als bei der üblichen Obergrenze von 22 kW beim Wechselstromladen, was die Ladezeiten verkürzt und deshalb als Schnellladung bezeichnet wird.
Ladestecker für Elektrofahrzeuge
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal von Ladestationen sind die verwendeten Ladestecker für Elektrofahrzeuge. Internationale Standards für einheitliche Stecker und Kabel gibt es noch nicht. In Europa sind jedoch andere Systeme üblich als beispielsweise in Asien oder Nordamerika. Die derzeit existierenden Ladestecker für Elektrofahrzeuge unterscheiden sich in der Ladeleistung und der Ladefrequenz. Je höher die Ladeleistung, desto schneller wird das Elektrofahrzeug aufgeladen.
Hier ein Überblick über die in Deutschland gängigen Steckertypen für Elektrofahrzeuge
– Typ-1-Stecker
– Typ-2-Stecker
– CCS oder Combostecker
– Chademo
– Supercharger
– SchuKo und CEE-Stecker
Wie unterscheiden sich die Ladezeiten an den verschiedenen Ladestationen?
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihren Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge umzustellen, stellt sich oft als erstes die Frage, wie lange das Aufladen Ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge dauert und wie Sie diese Ladevorgänge am besten in Ihren Betriebsablauf integrieren können.
Die wichtigste Frage ist, wie oft Sie Ihr Elektrofahrzeug überhaupt aufladen müssen. Neben dem eigenen Fahrstil und anderen Faktoren spielen auch das Fahrzeugmodell und typische Fahrstrecken eine entscheidende Rolle. Wie lange es tatsächlich dauert, ein Elektrofahrzeug aufzuladen, hängt vor allem von der Batteriekapazität und der Ladeinfrastruktur ab, also von Ladesäulen, Ladestationen oder Steckdosen. So benötigt eine durchschnittliche Fahrzeugbatterie mehr als 10 Stunden, um an einer Haushaltssteckdose wieder aufgeladen zu werden. An einer Schnellladestation hingegen werden heutzutage Ladezeiten von unter 30 Minuten erreicht.
Welche Faktoren beeinflusssen die Ladezeit?
Die wohl wichtigsten Faktoren sind die Batteriekapazität und die Ladeleistung. Die Kapazität der Batterie wird in Amperestunden (Ah) oder Kilowattstunden (kWh) angegeben. Je größer die Batterie, desto mehr Energie kann sie speichern. Je nach Ladezustand dauert es entsprechend lange, bis sie wieder vollständig aufgeladen ist. Die Ladeleistung beeinflusst die Geschwindigkeit, mit der die Batterie geladen werden kann. Eine Haushaltssteckdose kann nur etwa 2,3 kW liefern, eine Wallbox erreicht bereits bis zu 22 kW und eine Schnellladestation kann derzeit bis zu 350 kW übertragen.
Weitere Faktoren, die die Ladeleistung beeinflussen, sind die Außentemperatur und der Ladezustand des Akkus. Die Batterien von Elektrofahrzeugen sind für Temperaturen um 20 Grad Celsius optimiert. Im Winter oder Sommer, wenn die Temperatur deutlich niedriger oder höher ist, verlängert sich die Ladezeit entsprechend. Dies hängt mit den elektrochemischen Prozessen zusammen, die in den Batteriezellen ablaufen.
Die höchste Ladeleistung wird erreicht, wenn zwischen 20 % und 80 % der Batteriekapazität geladen wird. Liegt der Ladezustand unter oder über diesem Wert, reduziert die Bordelektronik die Ladeleistung. Dadurch wird eine mögliche Beschädigung der Batterie vermieden.
Bevor Sie sich also für eine Ladestation für Ihr Unternehmen entscheiden, sollten Sie die internen Betriebsabläufe analysieren, die täglichen Fahrleistungen erfassen und daraus ableiten, welche Art von Ladestation für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. Wir helfen Ihnen gerne dabei…
Was ist eine “öffentlich zugängliche Ladestation”?
§ 6 Abs. 1 der 38. BImSchV verweist hierzu auf § 2 Abs. 5 der Ladesäulenverordnung (LSV). Danach ist eine Ladesäule öffentlich zugänglich, wenn sie sich im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem privaten Grundstück befindet und der zur Ladesäule gehörende Stellplatz nach allgemeinen Merkmalen von unbestimmten oder nur bestimmbaren Personenkreisen tatsächlich genutzt werden kann.
Merkmale für öffentlich zugängliche Ladestationen
Als öffentlich zugänglich gilt beispielsweise eine Ladestation auf dem Parkplatz eines Geschäftsgebäudes oder auf einem Kundenparkplatz. In diesen Fällen kann der mit der Ladestation verbundene Parkplatz tatsächlich von einem Personenkreis genutzt werden, der nur anhand allgemeiner Merkmale definiert werden kann, d. h. von allen “Kunden”.
Ist der Personenkreis, der den Parkplatz nutzt, hingegen festgelegt, liegt keine öffentliche Zugänglichkeit vor. Dies wäre z.B. der Fall, wenn alle Personen, die den Parkplatz nutzen, namentlich bekannt sind, z.B. wenn es sich nur um einen oder mehrere Mitarbeiter des Unternehmens handelt.
Meldepflicht für öffentliche Ladepunkte
Öffentliche Ladepunkte sind gemäß § 5 LSV bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen anzuzeigen. Eine Anrechnung auf die THG-Quote ist daher nur möglich, wenn die Anmeldung der Ladesäule bei der Bundesnetzagentur erfolgt ist. Dabei ist zu beachten, dass der Veröffentlichung im Ladesäulenregister zugestimmt wird. Diese kann als Nachweis des UBA verwendet werden (vgl. § 6 Abs. 2 BImSchV 38).
In § 4 der Ladesäulenverordnung heißt es weiter:
Der Betreiber einer Ladestation muss dem Nutzer eines Elektrofahrzeugs das punktuelle Aufladen ermöglichen. Er stellt dies sicher, indem er
1. für die Nutzung des Ladepunktes und für die Erbringung von Dienstleistungen, die die Übertragung von Elektrizität beinhalten, keine Authentifizierung erforderlich ist und
a) ohne unmittelbare Gegenleistung oder
b) eine Barzahlung in der Nähe der Ladestation anbietet
oder
2. die Authentifizierung, die erforderlich ist, um bargeldlose Zahlungsvorgänge und Zahlungsvorgänge an dem jeweiligen Ladepunkt über ein universelles kartengestütztes Zahlungssystem oder Zahlungsverfahren in der Nähe des Ladepunkts oder über ein universelles webgestütztes System zu ermöglichen, wobei die Menüführung mindestens in deutscher und englischer Sprache erfolgen muss und der Zugang zu mindestens einem der webgestützten Zahlungssysteme unentgeltlich zu ermöglichen ist. (Ad-hoc-Laden)
Seit dem 13. April 2024 müssen öffentliche Ladesäulen gemäß der Afir und der deutschen LSV eine Möglichkeit zum kontaktlosen Bezahlen mit gängigen Kredit- und Debitkarten bieten.
Was ist eine gewerblichen Ladestation?
Man könnte meinen, dass eine Ladestation dann als gewerblich gilt, wenn damit eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Dies ist jedoch keine Voraussetzung. Entscheidend ist, dass die Ladestation nicht von einer Privatperson, sondern von einem Unternehmen betrieben wird. Ob Sie eine gewerbliche Ladestation nur für Ihre Firmenfahrzeuge betreiben, so dass Ihre Mitarbeiter ihre Elektrofahrzeuge dort aufladen können, oder ob Sie eine öffentliche gewerbliche Ladestation betreiben, an der jeder mit einer Ladekarte laden und damit den Ladestrom direkt bezahlen muss, ist dabei zweitrangig.
Werden Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen gefördert?
Im Vergleich zu einer privaten Wallbox ist der Aufwand für die Errichtung einer gewerblichen Ladestation erfahrungsgemäß deutlich höher: Soll die Ladestation öffentlich zugänglich sein, muss bei der Auswahl darauf geachtet werden, dass die Ladeinfrastruktur den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Oft muss vor der eigentlichen Installation der Netzanschluss ertüchtigt oder sogar komplett neu erstellt werden, danach sind häufig Erdarbeiten und die Errichtung von Fundamenten erforderlich. Dann werden Kabel verlegt, die Ladesäulen aufgestellt und schließlich die Parkplätze markiert. Das alles macht eine gewerbliche Ladestation schnell recht kostspielig. Hier setzt die Ladesäulenförderung an: Die Mehrkosten können durch die Ladesäulenförderung für Unternehmen teilweise ausgeglichen werden.
Welche Ladesäulen für E-Fahrzeuge in Unternehmen werden gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung einer Ladesäule einschließlich des Stromanschlusses, in der Regel Normalladesäulen mit einer Ladeleistung bis 22 kW Wechselstrom sowie Schnellladesäulen mit einer Ladeleistung über 22 kW, die ausschließlich das Laden mit Gleichstrom ermöglichen. Die Kosten für den zugehörigen Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind grundsätzlich ebenfalls förderfähig.
Neben der Anschaffung und der Errichtung von Ladeinfrastruktur an neuen Standorten sind grundsätzlich auch die Nachrüstung oder der Ersatz von Ladeinfrastruktur sowie die Erweiterung des Netzanschlusses an Standorten förderfähig, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und einen nachweisbaren Mehrwert darstellen.
In einer kostenlosen Erstberatung klären wir, welche gewerbliche Ladeinfrastruktur für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist und welche Art der Förderung in Frage kommt. Bitte kontaktieren Sie uns.
Was ist bei der Förderung von gewerblichen Ladestationen zu beachten?
Die wichtigste Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie sich bei der Beantragung von Fördermitteln für gewerbliche Ladestationen strikt an die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms halten. So ist es beispielsweise gängige Praxis, dass die meisten Förderprogramme für gewerbliche Ladestationen keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorsehen.
Im Folgenden werden die diesbezüglichen rechtlichen Anforderungen dargestellt:
Vorhaben, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, dürfen erst nach Erlass eines Zuwendungsbescheides durchgeführt werden, um zu vermeiden, dass der Zuwendungsempfänger durch vorgezogene Maßnahmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wenn die beantragte Förderung nicht bewilligt wird.
Liegt eine verbindliche Bestellung oder ein Vertrag über den Kauf und/oder die Installation der geförderten Geräte (Liefer- oder Dienstleistungsvertrag) vor und ist in dem zuvor abgeschlossenen Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart, dass der Antragsteller im Falle der Ablehnung der beantragten Förderung ein unbedingtes Rücktrittsrecht hat, liegt eine unzulässige Vorleistung und damit eine unbedingte rechtliche Bindung vor.
Vor Vertragsabschluss und Kauf unbedingt beachten
Das bedeutet, dass Sie zuerst einen Kostenvoranschlag einholen, dann einen Förderantrag für eine Ladestation für E-Autos in Ihrem Betrieb stellen und erst nach Erhalt des Förderbescheides mit der Realisierung beginnen dürfen.
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung einer Förderung für eine gewerbliche Ladestation benötigen, nutzen Sie einfach unseren Förderservice.
Wie lange muss eine geförderte Ladestation mindestens genutzt werden?
Die Mindesthaltefrist für geförderte Ladestationen hängt immer vom jeweiligen Förderprogramm ab. Die Förderrichtlinie des bereits ausgelaufenen Förderprogramms KfW 440, das für private Ladestationen vorgesehen war, sah 900 Euro pro Ladepunkt vor und die Wallboxen mussten mindestens ein Jahr ab Inbetriebnahme bestimmungsgemäß genutzt werden.
Beim Ende 2022 ausgelaufenen Förderprogramm KfW 441 muss die geförderte Ladestation hingegen mindestens sechs Jahre ab Inbetriebnahme bestimmungsgemäß genutzt werden. Wird eine geförderte Ladestation innerhalb dieses Zeitraums veräußert, ist die KfW berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern.
Wie Sie an den beiden Beispielen sehen können, ist die Haltedauer der geförderten Ladepunkte sehr unterschiedlich, achten Sie daher immer auf die jeweiligen Förderrichtlinien!
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung einer Förderung für eine gewerbliche Ladestation benötigen, nutzen Sie einfach unseren Fördermittelservice.
Gibt es eine KfW-Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge (KfW 441) förderte die KfW die Anschaffung und Installation von Ladestationen auf nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen. An den Stationen können sowohl Firmenfahrzeuge als auch Privatfahrzeuge der Mitarbeiter aufgeladen werden.
Gefördert wurden
– der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
– der Aufbau und Anschluss der Ladestationen inklusive aller Installationsarbeiten
– Energiemanagementsysteme zur Steuerung der Ladestationen
Die Förderungen endeten zum Jahresende 2022
Die Förderung KfW 441 konnte bis zum 27.12.2022 beantragt werden. Danach waren die Fördermittel ausgeschöpft.
Der Zuschuss KfW 439 für Kommunen, also für kommunal errichtete Ladestationen, konnte nur noch bis zum 02.12.2022 beantragt werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet derzeit keine Förderung für öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge an. Sollten sich für 2023 neue Fördermöglichkeiten ergeben, werden wir diese hier ergänzen.
Gibt es die THG-Quote auch bei Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Unternehmen?
Nicht nur für Elektroautos – Sie können die THG-Quote jetzt auch mit Ihrer Ladestation für Elektrofahrzeuge attraktiv nutzen – unter folgender Bedingung: Es muss sich um eine öffentlich zugängliche Ladesäule für Elektrofahrzeuge handeln.
Für dieses Jahr können Sie sich eine Quote von derzeit mindestens 2,35 Cent pro Kilowattstunde sichern – das entspricht bei einer durchschnittlich ausgelasteten Ladesäule rund 200 € Mehreinnahmen pro Jahr!
Die einzigen Voraussetzungen:
Sie betreiben eine öffentliche Ladesäule gemäß Ladesäulenverordnung.
Ihre Ladesäule ist eichrechtskonform und bei der Bundesnetzagentur registriert.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Webseite zur THG-Quote für Ladesäulen.
Lässt sich mit dem Betrieb einer öffentlichen Ladestation für Elektrofahrzeuge Geld verdienen?
Hier möchten wir auf unseren Beitrag Ladeinfrastruktur: Was kostet der Betrieb einer öffentlichen Ladestation? verweisen.
Wieviel öffentliche Ladestationen für E-Fahrzeuge gibt es überhaupt in Deutschland?
Bei der Frage, ob die neu errichtete Ladesäule für das eigene Unternehmen eventuell als öffentliche Ladesäule betrieben werden soll, spielt natürlich auch die aktuelle Anzahl der Ladesäulen eine Rolle.
Bundesweit sind zum 1. September 2023 insgesamt 145.857 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Betrieb, die das Anzeigeverfahren bei der Bundesnetzagentur durchlaufen haben. Im Vergleich zum Juni 2022 entspricht dies einem Zuwachs von gute 75.000 Ladepunkten. Die meisten Ladepunkte befinden sich im Bundesland Bayern, dicht gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die Verteilung der Ladestationen
für Elektrofahrzeuge
in Deutschland nach Stationstypen zeigt, dass Normalladepunkte mit 114.794 Ladepunkten deutlich vor den 31.063 Schnellladepunkten liegen.
Welcher Betreiber hat die meisten Ladepunkte?
Betrachtet man die Betreiber von Ladeeinrichtungen, so liegt die EnBW mit fast 5.000 Ladepunkten an erster Stelle, gefolgt von E.ON mit 2.840 Ladepunkten und Tesla mit 2.364 Ladepunkten.
Warum müssen öffentliche Ladepunkte registriert werden?
Die Bundesnetzagentur ist für den Vollzug der Ladesäulenverordnung (LSV) zuständig. Diese Verordnung legt die technischen Mindestanforderungen für die Installation und den Betrieb von sicheren und interoperablen öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge fest. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen an öffentliche Ladepunkte nach der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiber verpflichtet, ihre öffentliche Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur anzumelden.
Was ist bei Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Tiefgaragen beachten?
Elektrofahrzeuge werden in Zukunft einen stetigen Aufschwung erleben. Dazu gehört auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im privaten und öffentlichen Bereich. Das bedeutet, dass vor allem private und gewerbliche Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen mit mehreren Wallboxen ausgestattet werden müssen. Welche Fragen dabei zu berücksichtigen sind, erläutern wir hier:
Wie gefährlich ist ein Elektroauto in der Tiefgarage?
Die Angst vor unkontrollierten Bränden von Elektrofahrzeugen, insbesondere in Tiefgaragen, ist heute weit verbreitet. Aber ist diese Angst gerechtfertigt?
Wir haben die wichtigsten Argumente zusammengefasst, die Ihnen die Angst vor Bränden von Elektrofahrzeugen, insbesondere in Tiefgaragen, nehmen dürften:
– Unabhängig von der Antriebsart: Für alle Fahrzeuge gelten hohe gesetzliche Anforderungen, die so gestaltet sein müssen, dass sie ein Höchstmaß an Sicherheit für den Fahrer gewährleisten, um überhaupt zugelassen zu werden.
– Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes gibt es bei der Risikobewertung keinen Unterschied zwischen Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
– Auch Lithium-Ionen-Batterien stellen im Brandfall kein großes Problem für die Brandbekämpfung dar. Sie werden entweder mit großen Mengen Löschwasser kontrolliert gekühlt oder in einen Wasserbehälter getaucht. Allerdings dauert es sehr lange, bis sich die Batterie so stark erhitzt, dass sie überhaupt Feuer fängt.
– Der Ladevorgang selbst ist ungefährlich. Für die fachgerechte Installation von Wallboxen und das Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen sind daher keine besonderen Brandschutzbestimmungen zu beachten. Dies macht die Installation von Ladestationen in Tiefgaragen relativ einfach.
Ladestationen sind Teil der technischen Gebäudeausrüstung
Ladestationen in Tiefgaragen und das Aufladen von Elektrofahrzeugen stellen daher keine Nutzungsänderung der Einrichtung für Fuhrparkbetreiber dar. Im Gegensatz zu Zapfsäulen für Kraftstoffe sind Ladestationen daher nicht genehmigungspflichtig. Sie gelten als Teil des Leitungsnetzes und damit als Teil der technischen Ausrüstung des Gebäudes. Hinsichtlich des Brandschutzes sind die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung sowie die Richtlinien für Leitungsanlagen zu beachten.
Planung
Wie viele Ladesäulen sollen installiert werden? Sollen diese in Zukunft erweiterbar sein oder soll es bei einer festen Anzahl bleiben? Wie viele Ladepunkte sind maximal möglich?
Strom
Wie wird dieser abgerechnet? Muss die Erhöhung der Leistung beim Netzbetreiber beantragt werden? Ist es notwendig, zusätzliche Stromzähler zu installieren?
Lastmanagement
Um eine Überlastung des Netzes zu verhindern und eine gerechte Aufladung zwischen den Fahrzeugen jederzeit zu gewährleisten, sollte bei der Installation der Ladelösung auch ein Lastmanagement installiert werden. Es gibt externe Lastmanagementsysteme, aber auch Wallboxen mit integriertem Lastmanagement.
Man unterscheidet zwischen statischen und dynamischen Lastmanagementsystemen. Beim statischen Lastmanagement wird die vorgegebene Gesamtleistung je nach Bedarf auf die verschiedenen Wallboxen verteilt.
Beim dynamischen Lastmanagement wird das elektrische Potenzial für das Laden von Fahrzeugen entsprechend dem Verbrauch der gesamten Anlage angepasst. Ist der Stromverbrauch der gesamten Immobilie gering, kann den Wallboxen mehr Energie zugeführt werden. Dies ist vor allem nachts sinnvoll, wenn viel Strom zum Aufladen von Elektrofahrzeugen verbraucht wird.
Zugangsbeschränkungen
Unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Parkplatz in einem Mehrfamilienhaus oder um einen allgemeinen Mitarbeiterparkplatz in einem Parkhaus oder einer Tiergarage handelt: Zugangsbeschränkungen erlauben nur denjenigen, die zur Nutzung der Wallbox berechtigt sind. Darüber hinaus können die Nutzer individuell dem Verbrauch zugeordnet werden, was auch bei der Stromabrechnung hilft.
Diebstahlschutz
Auch wenn die Ladestation nicht öffentlich zugänglich ist und nur andere Mieter bzw. Eigentümer und Mitarbeiter Zugang dazu haben, besteht ein Diebstahlrisiko. Es empfiehlt sich daher, eine Ladestation mit Diebstahlsicherung zu wählen.
Ladekabel
Insbesondere wenn mehrere Nutzern mit unterschiedlichen Fahrzeugen, die Ladeinfrastruktur in Parkhäusern, Tiefgaragen oder Parkplätzen nutzen wollen, müssen die Ladekabel am Stellplatz lang genug sein, um die Anschlüsse der verschiedenen Fahrzeugtypen problemlos zu erreichen. Einige Anschlüsse befinden sich an der Front, an der Seite oder sogar am Heck des Fahrzeugs. Ist das Ladekabel zu kurz ist, kann es zu Problemen kommen und der Ladevorgang funktioniert bei bestimmten Modellen nicht.
Abrechnung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Strom abzurechnen. So können z.B. bestimmte Gruppen oder Abteilungen über eine Ladekarte gebildet werden, oder einzelne Verbraucher erhalten automatisch eine monatliche Abrechnung mit Abbuchung von einem bestimmten Kont. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wird Ladeinfrastruktur für E-Autos bald Pflicht im Gewerbe? (GEIG)
Was verbirgt sich hinter dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
Die Bundesregierung hat nun mit einem umfassenden Gesetz den Weg für Elektrofahrzeuge frei gemacht. Das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastrukturgesetz (GEIG), das bereits am 25. März 2021 in Kraft trat, macht den Ausbau der Strom- und Ladeinfrastruktur an Gebäuden verpflichtend. Das bedeutet, dass Gebäude in Zukunft von vornherein mit Blick auf Elektrofahrzeuge geplant werden müssen.
Das GEIG verfolgt zwei Hauptziele. Beschleunigung des Ausbaus der Leitungs- und Ladeinfrastruktur im Gebäudesektor und Gewährleistung der Finanzierbarkeit von Gebäuden und Wohnungen. Für die Bundesregierung ist das Gesetz eine tragende Säule zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Neue Anforderungen an den elektrischen Anschluss von Stellplätzen
Das Gesetz schreibt vor, dass auf den Stellplätzen eines jeden Grundstücks eine bestimmte Anzahl von Elektroinstallationsrohren für den Ausbau der Energieversorgung und der Datenleitungen vorzusehen ist. Das bedeutet, dass der Eigentümer verpflichtet ist, die notwendigen Voraussetzungen für den Anschluss von Ladeeinrichtungen zu schaffen.
In den neuen Verordnungen ist zu unterscheiden zwischen
Wohngebäude und Nichtwohngebäude sowie
neue Gebäude und bestehende Gebäude (in denen umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt werden)
Die Anzahl der Stellplätze bestimmt, wie viele davon mit Schutzrohren für elektrische Leitungen ausgestattet sein müssen. Die Ladeinfrastruktur kann dann jederzeit auf diesen Parkplätzen erweitert werden.
Quartiersansatz und Ausnahmen
Der Quartiersansatz ermöglicht den Zusammenschluss von Gebäude- und Grundstückseigentümern. Wenn ihre Gebäude in einem räumlichen Zusammenhang stehen, z. B. wenn sie an derselben Straße liegen, kann eine Vereinbarung über die gemeinsame Bereitstellung von Stellplätzen getroffen werden.
Die GEIG-Ausnahme gilt für Nichtwohngebäude von kleinen und mittleren Unternehmen, die das Gebäude hauptsächlich selbst nutzen. Sie sind von den Anforderungen ausgenommen.
Darüber hinaus gilt das GEIG nicht, wenn die Kosten für den Ausbau der Verkabelungs- und Ladeinfrastruktur 7 % der anteiligen Gesamtkosten der Hauptsanierung übersteigen.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz ebnet damit den Weg für den bundesweiten Ausbau der Ladeinfrastruktur und trägt dazu bei, dass Elektrofahrzeuge durch ausreichende Lademöglichkeiten zukunftsfähig und für Autofahrerinnen und Autofahrer besser zugänglich werden.
Quelle: GEIG
Wie funktionieren öffentliche Elektrotankstellen?
Öffentliche Elektrotankstellen, auch öffentliche Ladestationen genannt, sind Standorte, an denen Besitzer von Elektrofahrzeugen ihre Fahrzeuge aufladen können. Sie befinden sich in der Regel an öffentlich zugänglichen Orten wie Parkplätzen, Einkaufszentren und Straßenrändern und können von jedermann genutzt werden.
Die Technologie hinter öffentlichen Elektrotankstellen basiert auf der Verwendung von Ladestationen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Diese Ladestationen können entweder Wechselstrom- oder Gleichstrom-Ladestationen sein und unterschiedliche Leistungen haben. Einige Ladesäulen sind schnellladefähig und können das Fahrzeug in kürzerer Zeit aufladen als andere.
Die Nutzung öffentlicher Ladestationen erfolgt in der Regel über eine Zugangskarte oder ein mobiles Bezahlsystem, mit dem der Nutzer den Ladevorgang starten und bezahlen kann. Einige öffentliche Ladestationen erfordern auch die Registrierung des Fahrers und die Angabe einer Kreditkarte.
Es gibt auch intelligente öffentliche Ladestationen, die über eine Internetverbindung verfügen und über eine Smartphone-App oder eine Website gesteuert werden können. So kann der Nutzer den Ladestatus überwachen, den Ladevorgang starten und beenden und die Kosten begleichen.
Öffentliche Ladestationen werden in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Elektromobilität spielen, indem sie den Zugang zu elektrischer Energie für Besitzer von Elektrofahrzeugen erleichtern und damit die Reichweite und Nutzbarkeit von Elektrofahrzeugen erhöhen.
Was bedeutet es, wenn sich emobicon als “herstellerunabhängig” bezeichnet?
Wenn sich emobicon als “herstellerunabhängig” bezeichnet, bedeutet dies, dass das Unternehmen nicht an einen bestimmten Hersteller von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder andere Produkte gebunden ist.
Dies hat mehrere Vorteile:
1. Vielfalt: Sie haben eine größere Auswahl an Produkten und Technologien, da emobicon die Produkte verschiedener Hersteller anbieten kann.
2. Unvoreingenommene Beratung: Sie erhalten eine unvoreingenommene Beratung, da emobicon Ihnen das für Sie am besten geeignete Produkt empfehlen kann, unabhängig davon, wer es hergestellt hat.
3. Flexibilität: Wenn ein bestimmter Hersteller kein Produkt anbietet, das Ihren spezifischen Anforderungen entspricht, kann emobicon bei anderen Herstellern nach Alternativen suchen.
4. Wettbewerbsfähige Preise: Da emobicon nicht an einen bestimmten Hersteller gebunden ist, kann emobicon die Preise verschiedener Anbieter vergleichen und so möglicherweise günstigere Optionen anbieten.
Das Ziel von emobicon ist es, seinen Kunden die besten Produkte und Dienstleistungen anzubieten, unabhängig vom Hersteller.
Kann emobicon bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Ladeinfrastruktur in meinem Unternehmen helfen?
Ja, emobicon kann Sie bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Ladeinfrastruktur in Ihrem Unternehmen unterstützen. Unser Ansatz ist dabei ganzheitlich und bedarfsgerecht.
1. In der ersten Phase führen wir eine ausführliche Beratung und Standortanalyse durch. Dabei ermitteln wir die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens, z.B. die Größe und Art Ihres Fuhrparks, die geografische Lage Ihrer Standorte, die vorhandene Stromversorgung und die Nutzungsgewohnheiten.
2. Auf Basis dieser Analyse entwickeln wir für Sie ein maßgeschneidertes Ladekonzept. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die baulichen Gegebenheiten und die Anforderungen des Fuhrparks, sondern achten auch auf die Wirtschaftlichkeit. Unser Ziel ist es, ein Konzept zu erstellen, das Ihren Bedürfnissen entspricht und gleichzeitig kostengünstig ist.
3. Für größere Projekte erstellen wir ein spezielles Umsetzungskonzept, das zwar kostenpflichtig ist, aber in Nordrhein-Westfalen mit bis zu 50% gefördert werden kann. Dieses detaillierte Konzept enthält einen umfassenden Projektplan mit Kostenschätzung und Zeitrahmen.
4. Darüber hinaus prüfen wir, welche Fördermaßnahmen für Ihr Projekt in Frage kommen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören sowohl lokale als auch nationale Förderprogramme.
5. In der Angebotsphase erstellen wir Ihnen ein herstellerunabhängiges Komplettangebot für Ihre Ladeinfrastruktur. Dieses beinhaltet alle benötigten Komponenten sowie die Unterstützung bei der Angebotseinholung für eventuell notwendige Nebengewerke.
6. Sollte Ihr Projekt förderfähig sein, übernehmen wir im nächsten Schritt die Prüfung der erforderlichen Unterlagen, reichen diese bei den zuständigen Behörden ein und begleiten den gesamten Prozess bis zur Förderabwicklung.
7. Schließlich kümmern wir uns um die Installation der Ladestationen. Dank unseres umfangreichen Netzwerks mit zahlreichen Partnern aus der Bau- und Elektrobranche sind wir in der Lage, eine qualitativ hochwertige und termingerechte Installation zu gewährleisten.
8. Nach der Installation übergeben wir Ihnen die Ladelösung und führen bei Bedarf eine Einweisung durch. Optional können Sie mit uns auch einen Servicevertrag abschließen, um einen reibungslosen und unterbrechungsfreien Betrieb Ihrer Ladestationen zu gewährleisten.
Alles in allem ist emobicon Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, ein Gesamtkonzept für Ihre Ladeinfrastruktur zu entwickeln und umzusetzen. Durch die Möglichkeit der staatlichen Förderung in NRW können die Kosten für ein konkretes Umsetzungskonzept erheblich reduziert werden.
Welche Faktoren sollte ich bei der Planung der Installation von Ladestationen berücksichtigen?
Die Planung und Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge erfordert eine sorgfältige Berücksichtigung mehrerer Faktoren. Hier sind einige wichtige Punkte, die emobicon in seinem Beratungs- und Installationsprozess berücksichtigt:
1. Art der Ladestation: Die Auswahl der richtigen Ladestation ist essentiell. Hierbei wird u.a. die benötigte Ladeleistung (AC oder DC, Anzahl der kW), die Art des Steckers und ob die Ladestation smart sein soll (z.B. für Lastmanagement oder Fernwartung), berücksichtigt.
2. Standortanalyse: Der Standort, an dem die Ladestation installiert werden soll, beeinflusst die Installation erheblich. emobicon führt eine gründliche Standortanalyse durch, um den optimalen Standort für die Ladestation zu bestimmen. Dazu gehören Überlegungen zur Zugänglichkeit, Sicherheit, Wettereinflüssen, baulichen Gegebenheiten und zur Nähe zum Stromnetz.
3. Energieversorgung: Es muss geprüft werden, ob die vorhandene elektrische Infrastruktur ausreichend ist, um die zusätzliche Last durch die Ladestationen zu bewältigen. Wenn nicht, können Upgrades oder Erweiterungen erforderlich sein.
4. Abrechnung und Zugangsmanagement: Vor allem in Unternehmen oder bei öffentlichen Ladestationen kann ein intelligentes Zugangs- und Abrechnungssystem erforderlich sein. emobicon berät zu den verschiedenen Möglichkeiten, zum Beispiel mit RFID-Karten oder über Apps.
5. Fördermöglichkeiten: emobicon unterstützt Unternehmen dabei, mögliche Fördermittel auf Landes- oder Bundesebene zu identifizieren und zu beantragen, um die Kosten der Installation zu reduzieren.
6. Zukunftssicherheit: Bei der Planung und Installation einer Ladestation ist es wichtig, zukünftige Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität zu berücksichtigen. Dazu gehört die Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur zu erweitern oder zu modernisieren, um mit technologischen Fortschritten Schritt zu halten.
7. Betrieb und Wartung: Nach der Installation ist es wichtig, den Betrieb und die Wartung der Ladestationen zu planen. emobicon bietet Unterstützung in Form von Serviceverträgen an, um einen störungsfreien Betrieb sicherzustellen.
8. Nachhaltigkeitsaspekte: emobicon legt Wert auf Nachhaltigkeit und kann daher auch beraten, wie zum Beispiel der Strom für die Ladestationen aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann.
Die genauen Bedürfnisse können von Unternehmen zu Unternehmen stark variieren, daher bietet emobicon eine umfassende, individuelle Beratung an, um sicherzustellen, dass die installierte Ladelösung optimal auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt ist.
Wie umweltfreundlich sind Elektrofahrzeuge und Ladestationen?
Elektrofahrzeuge (EVs) und Ladestationen sind im Allgemeinen sehr umweltfreundlich und stellen einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und emissionsfreieren Mobilität dar. Hier sind einige Aspekte, die die Umweltfreundlichkeit von Elektrofahrzeugen und Ladestationen hervorheben:
1. Keine lokalen Emissionen: Elektrofahrzeuge produzieren während des Fahrens keine lokalen Emissionen, was zu einer erheblichen Reduzierung der Luftverschmutzung führen kann, insbesondere in städtischen Gebieten.
2. Energieeffizienz: Elektrofahrzeuge sind weitaus effizienter im Energieverbrauch im Vergleich zu Verbrennungsfahrzeugen. Sie wandeln einen größeren Anteil der elektrischen Energie in Leistung um, während bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ein großer Teil der Energie in Wärme verloren geht.
3. Regenerativer Strom: Je nach Herkunft des Stroms können Elektrofahrzeuge fast emissionsfrei betrieben werden. Wenn der Strom aus regenerativen Quellen wie Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft stammt, sind die CO2-Emissionen während des Betriebs nahezu Null.
4. Smartes Laden: Moderne Ladestationen ermöglichen intelligentes Laden, das den Stromverbrauch steuert und zu Zeiten mit niedrigem Stromverbrauch und hoher erneuerbarer Energieerzeugung lädt. Dies kann das Stromnetz entlasten und den Anteil von erneuerbarer Energie im Strommix maximieren.
5. Recycling und Lebenszyklus: Zwar besteht bei der Herstellung von Elektroautos und insbesondere von Batterien ein hoher Energieaufwand, jedoch wird durch die Langlebigkeit der Batterien und Fortschritte im Recycling dieser Aspekt zunehmend verbessert.
Aus der Perspektive von emobicon, als Unternehmen, das sich der Förderung der Elektromobilität widmet, betrachten wir diese Aspekte ganzheitlich. Unser Ziel ist es, unseren Kunden dabei zu helfen, ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren und zu einer nachhaltigeren Mobilität beizutragen. Wir sehen Elektrofahrzeuge und Ladestationen nicht nur als eine technische Lösung, sondern als einen wesentlichen Bestandteil der Energie- und Verkehrswende.