emobicon Daily 05.08.2020

Überraschender Rücktritt vom Ford-Chef

Bei Ford kommt es zu einem Führungswechsel, denn der Autobauer steckt in einer tiefen Krise. Ab Oktober übernimmt Jim Farley den Posten von dem zurückgetretenen Jim Hackett. Schon zum zweiten Mal innerhalb von drei Jahren wird die Konzernspitze neu aufgestellt. Ford steckt in einem Umbau, Wandel zur Elektromobilität, womit er sich scheinbar schwer tut.

Wettlauf für Ladesäulen

Neben dem Verkauf von Sprit setzen Aral, Shell und Co. nun auch auf den Verkauf von Strom für Elektroautos. Das „Tanken“ und Bezahlen für Elektroautos soll nur zehn Minuten dauern. Innerhalb von zwölf Monaten möchte Aral z.B. 30 Ladestationen mit jeweils zwei Säulen und wiederum je zwei Ladepunkten sowie einer Leistung von 350 Kilowatt (kW) errichten und will so zum „führenden Anbieter von ultraschnellen Ladestationen“ werden

James D. Farley Jr., geboren im Juni 1962 in Argentinien ist ein US-amerikanischer Automobilmanager. Seit März 2020 fungiert er als Chief Operating Officer der Ford Motor Company Von Mai 2019 bis Februar 2020 war Farley President, New Business, Technology and Strategy. Mit Wirkung zum 1. Oktober wird er CEO bei Ford.

Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Um in Tesla-Fahrzeugen zentrale Funktionen des Fahrzeugs zu steuern benötigt man das Touchscreen welches die klassischen Regler und Knöpfe ersetzt. Problem: Für das Gericht gilt es als ein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 der Straßenverkehrsordnung. Unter anderem heißt es dort, dass man Geräte wie Mobiltelefone und berührungsempfindliche Bildschirme nur verwenden darf, wenn man sie nicht in der Hand hält und nur kurz darauf schaut. Längere Interaktionen sind nicht erlaubt. Das ist aber nötig, um bei einem Tesla den Scheibenwischer- Intervall – und andere Fahrzeugfunktionen – einzustellen. Egal, meint das Gericht und setzt es mit Smartphones und anderen elektronischen Geräten gleich. Ein kurzer Blick auf den Touchscreen im Tesla und eine schnelle Anpassung ist im Sinne der StVO zwar erlaubt, doch während der Fahrt Einstellungen in Untermenüs zu ändern, ist strafbar. Ob Tesla selbst entsprechende Menüpunkte leichter zugänglich macht? Ein Zwang besteht für den Autobauer aufgrund des Urteils nicht.

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