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Das Gesetz ist durch: Ladeinfrastruktur (Maßnahmen) sind gesetzlich beschlossen worden und so sollen Neubauten künftig mit einer Infrastruktur zum Laden von Elektroautos ausgestattet werden. Das sieht das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz vor, das der Bundesrat gebilligt hat. Laut dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) müssen Wohngebäude, die über mehr als fünf Autostellplätze verfügen, eine Leitungsinfrastruktur für die Einrichtung von Ladepunkten haben. Bei Gebäuden, die nicht als Wohnimmobilie vorgesehen sind, gilt die Regelung ab sechs Stellplätzen. Einfach ist es dennoch nicht…
Quartierslösungen als Schwerpunkt
Das Fatale ist aber, dass Gebäude, die kleine und mittlere Unternehmen für die eigene Nutzung bauen, ausgenommen sind. Der Schwerpunkt sind laut Gesetz sogenannte Quartierslösungen. Damit sollen sich Eigentümer von benachbarten Immobilien zusammentun können und eine gemeinsame Infrastruktur einrichten. Das macht in vielen Fällen auch Sinn, aber Hausgemeinschaften, die sich uneins sind, werden weiter weitgehend allein gelassen. Die Durchsetzung wird es nicht geben.
Außerdem bedeutet es, dass Stellplätze von Anfang an nicht mit Ladepunkten ausgestattet sein müssen. Aber es müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Es reicht demnach aus, wenn die Stellplätze künftig über eine „geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen“ verfügen. Wobei die „Datenleitung“ auch WLAN sein kann, wenn in einer Tiefgarage keine Mobilfunkverbindung möglich ist. Die Umsetzung kann demnach durch „Leerrohre, Kabelschutzrohre, Bodeninstallationssysteme, Kabelpritschen oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen“. Zudem muss die Möglichkeit für „den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente“ sowie für einen Stromzähler geschaffen werden.
Das Gesetz hat zu viele Schlupflöcher
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde noch einmal verschärft: So wollte man eine Verpflichtung für die Ladeinfrastruktur erst bei Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen. Denn eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) sah das genauso vor. Die Fraktionen hingegen setzten durch, dass die Regelung bereits bei mehr als fünf respektive sechs Stellplätzen gilt. Die Bundesregierung hat das „GEIG“ nun aber beschlossen. Damit setzt man eine EU-Richtlinie zur Gebäudeeffizienz aus dem Mai 2018 in nationales Recht um. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 5. März zugestimmt. Dennoch bleiben Fragen offen, denn zu viel Argumente könnten zu Umsetzungsproblemen führen.
Die Situation bleibt angespannt
Und das liegt daran, dass das Gesetz die eine Sache ist, die Umsetzung und Durchsetzung eine andere. Auch, weil der Brand eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor in Kulmbach zuletzt dazu führte, dass man dort beschlossen hatte, das Parken von Elektrofahrzeugen zu verbieten. Absurd. Eine offensichtliche emotional und nicht rationale Entscheidung eines Personenkreises, die sich mit Fahrzeugbränden offensichtlich nicht wirklich beschäftigt hat.
Fakt ist: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor brennen deutlich häufiger als Elektrofahrzeuge. Die Bekämpfung eines Brandes ist unterschiedlich aufwendig. Und Verbrenner verursachen immer wieder hohe Schäden. Der Brand eines Dieselfahrzeuges im Parkhaus des Flughafens Münster – Osnabrück verursachte einen Millionenschaden. Dürfen dort als Konsequenz künftig keine Verbrenner mehr parken? Verbrenner zerstören Straßen Infrastruktur. Der Brand eines Tanklasters an einer wichtigen Eisenbahnbrücke an der A40 verursachte zuletzt einen Totalschaden. Dieser führte für Wochen zum Totalausfall auf Straße und Schiene, als eine ganze Brücke zerstört wurde. Selbst der Feuerwehrverband bestätigt: Elektrofahrzeuge brennen nicht häufiger als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, aber anders.
Und was so einfach (und praktikabel) sein könnte, kann ein Problem sein und bleiben. Zum Beispiel der Fahrer eines elektrischen Dienstwagens, der zu Hause laden könnte und es nicht darf. Oder das Unternehmen mit einem Bürostandort in der City, welches keine Ladestationen für die Mitarbeiter aufbauen kann. Die Argumentationskette reicht nicht, aber dieses Gesetz sollte Klarheit bringen. Hat aber zu viele Fragen offen gelassen.
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Diese Schlagzeilen, oft aus dem Zusammenhang gerissen erzeugen mittlerweile häufig ziemlichen Ärger zwischen Vermieter bzw. Eigentümer und Mieter, bzw. auch Eigentümerversammlungen, die sich uneins sind, wenn es um Ladeinfrastruktur in Quartieren und Tiefgaragen geht. Es kann zu einem Kampf, sogar zum Zerwürfnis kommen, denn die Frage ist: Muss ich zur Durchsetzung vor Gericht gehen, oder muss mehr aufgeklärt werden, um eine Ladestation realisieren zu können? Die Drohungen gegen Nutzer werden jedenfalls immer deutlicher und selbst Hausgemeinschaften haben oft keine einheitliche Linie. Solche (Brand-) Beispiele finden sich nun in Argumenten wieder. Kein gutes Vorzeichen und zahlreiche Beispiele aus der Praxis zeigen auf: leichter wird es nicht.
Hallo Harald,
Du hast da, denke ich, was übersehen: „…denn die Frage ist erlaubt: Hätte man Verbrenner ausgeschlossen, wenn es dort einen solchen Brand gegeben hätte?“
Tatsache ist, in Kulmbach brannte ein Verbrenner (der Name ist Programm). Und trotzdem sperrt man nun E-Autos aus. Das ist ja das perfide, was die E-Gemüter so erhitzt…
Beste Grüße,
Daniel
Hi Daniel,
Du hast Recht. Ich hab den Absatz überarbeitet und korrigiert, das war ein Versehen. Danke für den Hinweis
Gruss von Harald M. von emobicon