Kommt ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern?

Kommt ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern?

Bild: emobicon®

Wieviel Ladeinfrastruktur benötigen wir und ist die aktuelle KfW Förderung geeignet, um in Mehrfamilienhäusern Ladeinfrastruktur aufzubauen? Fest steht, dass es rechtlich ein Problem sein kann, nämlich dann, wenn ein oder mehrere Eigentümer, ein oder mehrere Ladepunkte aufbauen möchten. Rechtliche Hürden sind vorprogrammiert und auch technisch ist es immer wieder eine Herausforderung den Anforderungen des Förderrechts gerecht werden zu können. Nun soll die Politik Rahmenbedingungen schaffen, um die heimische Ladeinfrastruktur, auch in Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen. Der Druck ist groß bei Herstellern, Netzbetreibern und Automobilherstellern. Forderungen kommen von Verbänden, die Lösung ist aber schon unterwegs…

Der Aufwand kann enorm sein

Die KfW Förderung ist ein guter Baustein für die Unterstützung zur Beschaffung einer passenden Ladeinfrastruktur. Zuletzt wurde die Förderung ausgeweitet und mehr Geld zur Verfügung gestellt. Aber was ist mit den technischen und rechtlichen Ansprüchen eines Mehrfamilienhauses? Die KfW Förderung kann im Einzelfall funktionieren, als Gesamtmaßnahme ist sie allerdings häufig ungeeignet. Das liegt daran, weil der Aufwand, z.B. in einer Tiefgarage enorm sein kann, während rechtliche Problematiken im Widerspruch zu den technischen Anforderungen stehen. Zum Beispiel: Eine Hausgemeinschaft aus 6 Parteien möchte für 3 Nutzer Wallboxen installieren. Beansprucht werden soll die Förderung der KfW. Wer ist Antragsteller und Nutznießer? Die Hausgemeinschaft, der Eigentümer oder Mieter? Wie regelt man den technischen Aufwand, bzw. rechtliche Vorgaben, wenn Ladeeinrichtungen ab 12 kWh angemeldet werden müssen? Wer trägt die Kosten einer möglichen Netz Ertüchtigung. All das macht es häufig schwierig. Oft sind enorme Investitionskosten nötig, die nicht von Immobilienbesitzern und Mietern allein getragen werden könnten. Die elektrische Infrastruktur der meisten Häuser entspreche zudem häufig nicht den aktuellen Anforderungen.

Eigenständiges Förderprogramm?

Fest steht heute längst, dass es zu immer größeren Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft kommt. Netz Betreiber geraten häufig an Ihre Grenzen, selbst die Bearbeitung von Anträgen oder Meldungen kann lange dauern. Immer öfter kommt es vor, dass Anschlüsse nicht möglich sind. Investitionen in die elektrische Gebäudeinfrastruktur ist häufig notwendig, um die Energiewende als Gesamtpaket umsetzen zu können. Daher müsse ein spezielles Förderprogramm für Ladeinfrastrukturen aufgelegt werden. Förderungen auf Länderebene gibt es im privatrechtlichen Bereich kaum noch und Stromversorger haben kaum Interesse solche Maßnahmen umzusetzen. Das Problem sind die unterschiedlichen rechtlichen Herausforderungen. Nach Informationen von emobicon ist ein solch anspruchsvolles Förderprogramm „in Arbeit“. Die Herausforderung der Durchsetzung einer Maßnahme bleiben – vorerst.

Reicht die rechtliche Situation?

Demnach könnte es eine „KfW Förderung PLUS“ geben, die die rechtlichen Herausforderungen schafft und den Mehraufwand des Netzanschlusses berücksichtigt. Und das insbesondere für Bestandsbauten. Hier besteht noch Abstimmungsbedarf zwischen der EU und den Bundesländern. Derzeit berücksichtigt die gesetzliche Regelung fast ausschließlich Neubauten. Konkret heißt es etwa in dem Gesetz: „Wer ein Wohngebäude errichtet,  das über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.“ Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen muss jeder fünfte eine Ladeinfrastruktur erhalten. Bestandsbauten geraten häufig an Ihre (rechtlichen) Grenzen. In einem aktuellen Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf könnte es im Frühsommer zu einer ersten Entscheidung kommen. Geklagt hat demnach ein Mieter, dessen Eigentümer und deren Eigentümergemeinschaft die Installation einer Wallbox nicht zulassen wollten.

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