Unternehmen: Herausforderung bei der Umstellung auf Elektromobilität

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Immer mehr Unternehmen entscheiden sich, Elektrofahrzeuge in ihre Flotte zu integrieren. Neben dem Nachhaltigkeitsaspekt sind es vor allem auch steuerliche Vorteile und niedrigere Betriebskosten, die aus Unternehmenssicht für Elektroautos sprechen. Dabei gibt es eine Menge zu beachten. Auch die Weiterentwicklung und Veränderungen der Mobilität benötigt den Nachweis der Praktikabilität. Denn die Umstellung auf Elektromobilität ist mehr als nur ein Antriebs – und Kraftstoffwechsel. Es geht auch darum, wie Fahrzeuge innerhalb eines Unternehmens eingesetzt werden. Möglichkeiten verstehen – Chancen nutzen. Wir helfen Ihnen, Ihren Fuhrpark zu elektrisieren. 

Dienstwagen: Nach EuGH Urteil neue Regeln für Arbeitnehmer

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Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die bisherige Meinung der Finanzverwaltung in Bezug auf die Umsatzsteuer zumindest teilweise in Frage gestellt. Denn bislang ging diese davon aus, dass bei der Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung ein tauschähnlicher Vorgang vorliegt, der sowohl lohnsteuerlich als auch umsatzsteuerlich zu erfassen ist. Der EuGH hat nun entschieden, dass eine Fahrzeugüberlassung mit Privatnutzung ohne gesondertes Entgelt keinen tauschähnlichen Umsatz, sondern eine unentgeltliche Wertabgabe darstellt. Damit ändern sich einige gewohnte Regelungen, die selbstverständlich waren…

Dienstwagen: Warum das Finanzamt ein Problem mit dem Elektroauto hat

Fahrezugzulassungen April 2023

Wer ein Elektrofahrzeug nutzt und damit auch mal laden muss könnte unter Umständen Probleme bekommen. Nachweise der einzelnen Ladevorgänge erfolgen in der Regel per Rechnung eines Anbieters. Aber was ist mit kostenfreien Ladevorgängen? All das scheint noch so neu zu sein, dass wir nun ein Problem mit dem Finanzamt haben. Man erwartet Nachweise, die wir nicht liefern können. Das Laden beim Hotel, am Supermarkt, sogar das Laden am Tesla Supercharger kann kostenfrei sein. Keine Rechnung – kein Nachweis. Ein Satz ließ uns aufhorchen. „Wir prüfen einen geldwerten Vorteil bei der Nutzung nicht nachweisbarer Ladevorgänge.“ Und nun? Es wird noch kurioser…

Elektromobilität: Mehr Unternehmen für Umstieg auf Elektrofahrzeuge

Elektromobilität: Mehr Unternehmen für Umstieg auf Elektrofahrzeuge

Eine Studie „Elektrofahrzeuge und Nachhaltigkeit“ zeigt auf, dass in Europa und auch in Übersee das Interesse an Elektrofahrzeugen deutlich gestiegen ist. Das belegen auch immer wieder die monatlichen Zulassungszahlen des Kraftfahrtbundesamtes. So seien immer mehr Befragte bereit, den Umstieg auf die Elektromobilität in Betracht zu ziehen. Auch die Anfragen bei uns zeigen deutlich auf, wie hoch das Interesse bei Unternehmen ist. Oft hat man in der Vergangenheit mit einem Plug in Modell „experimentiert“, oder Mitarbeiter haben das Thema  angefragt und so kommt aus mehreren Richtungen die Überlegung Elektromobilität in Unternehmen in den Fokus zu nehmen. Eine Herausforderung: Praktikabilität und Image zusammenbringen

Elektromobilität: Wenn die Flotte im Unternehmen elektrifiziert wird

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Das Thema wird immer relevanter und dennoch bleiben Unsicherheiten und Fragen, wenn der Fuhrpark im Unternehmen elektrifiziert werden soll. Nicht ganz einfach, denn es gilt einiges zu beachten: Die passenden Fahrzeuge, nötige Ladeinfrastruktur, die Frage der Energie, Kosten, Steuern, Handling im Alltag und einiges mehr. Was kann man heute schon tun, was ist nötig, sinnvoll und wie mache ich das? Fest steht: Nur wenige kennen sich damit aus.

Elektroauto: Firmenwagen mit neuem Grenzwert für geldwerten Vorteil

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Ein paar kleine Änderungen bei der Besteuerung von elektrischen Dienstwagen sollen den Stromer noch attraktiver machen. Diese Regelungen, so scheint es, werden fortlaufend geprüft – ggf. angepasst.
Dienstwagen mit Elektroantrieb werden begünstigt versteuert, wenn sie auch privat genutzt werden. Für solche Fahrzeuge muss nur noch ein Viertel des neuen Bruttolistenpreises für die Anwendung der sogenannten Ein-Prozent-Regelung angesetzt werden. Bei der Anwendung der Fahrtenbuchmethode gehen nur ein Viertel der Anschaffungs- oder vergleichbarer Miet- beziehungsweise Leasingkosten in die Gesamtkosten ein. Die begünstigte Besteuerung wurde jetzt noch einmal verändert und damit ausgeweitet.