Ladeinfrastruktur: Förderung einer Wallbox von 900 € reicht nicht aus

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Ab 24.11. soll es möglich sein eine Förderung als Zuschuss für die Installation einer heimischen Wallbox vom Bund zu erhalten. 900 € werden dafür pauschal angesetzt. 900 € für die Hardware, die Konnektivität haben muss und damit netzwerkfähig sein soll. 900 € inklusive dem Netzanschluss, dessen Kosten durchaus erheblich sein können. 900 € – immerhin und dennoch alles andere als praxiskonform und 900 € die in vielen Fällen nur ein Tropfen auf dem heissen Stein sein wird. Dennoch gut, dass es diese Bundesförderung gibt, denn viele Bundesländer haben solch eine Förderung aktuell nicht zu bieten. Ganz anders als in NRW, wo es 2000 € Förderung als Zuschuss gibt. Mal Zeit darüber zu reden, denn eine Kumulierung gibt es auch in diesem Fall nicht.

Noch sind keine Bedingungen definiert

Endlich. Überfällig und dennoch nicht der grosse Wurf ist die nun bekanntgemachte Förderung für private Ladeinfrastruktur, die ab Ende November beantragt werden kann. Bei dem Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt handelt es sich, aus unserer Sicht um den berühmten Tropfen auf dem heissen Stein. Und da es erst ab dem 24.11. zur Veröffentlichung von Bedingungen kommen wird bleibt die Überraschung, in wie weit die Antragstellung bei der KfW einfach dargestellt wird. Diese Förderung dürfte einher gehen mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) als wichtigen Anstoß für den Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland. Diese Änderungen bringen einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer privaten Ladestation. Im Bereich Ladeinfrastruktur gibt es, gerade im Privatsektor, einen ziemlich hohen Bedarf von Ladestationen.

Durch die Überarbeitung des WEG werden die Hürden beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur in Gebäuden endlich wegfallen, so die vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle. Dadurch wächst die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen und damit die weiter steigenden Neuzulassungen von Batteriefahrzeugen und Plug-In-Hybriden.

Das neugefasste WEG sieht u.a. vor, dass Besitzer von Wohneigentum einen Anspruch auf die Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge haben sollen. 

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Wie bürokratisch wird die Förderung?

Künftig reicht eine einfache Mehrheitsentscheidung der Eigentümergemeinschaft, damit auch einzelne Wohnungseigentümer auf eigene Kosten Lademöglichkeiten wie Wallboxen einbauen können. Auch Mieter sollen davon profitieren, unterstützt durch Förderungen des Bundes und diversen Aufrufe bei den Ländern.

Wichtig sei nun, dass die WEG-Reform durch Förderprogramme für Verbraucher begleitet wird, dass soll nun geschehen. Eine entsprechende Förderrichtlinie, die die Bundesregierung derzeit vorbereite, sollte zügig auf den Weg gebracht werden, breit wirken und Antragstellern unbürokratisch einen einfachen Zugang zu Ladeeinrichtungen ermöglichen.

Komplexe Genehmigungs- und Abstimmprozesse müssten gerade in der Anlaufphase vermieden werden, klar ist aber dass es nicht ohne Genehmigungen gehen wird. Die Bundesregierung glaubt, dass die besten Instrumente dafür feste Förderbeträge pro Ladepunkt in Form vom Pauschalen sind. Sie sollten nicht an Mindestbeträge für die Anlagen gekoppelt sein, damit auch die Installation von preisgünstigeren Anlagen unterstützt werden kann. Mit der WEG-Reform soll ein weiteres Element aus dem „Masterplan Ladeinfrastruktur“der Regierung umgesetzt werden.

900 € Zuschuss ist zu wenig

Die Ladevorrichtungen selbst mitunter kosten zwar teilweise nur einige hundertEuro, allerdings kommen in der Regel noch erhebliche Kosten für die Bereitstellung des Anschlusses und eventuelle Umbaumaßnahmen hinzu. Dazu kommt die Vorraussetzung eines offenen OCCP und damit einer W LAN bzw. SIM Karte – in einer Tiefgarage oft ein Problem, ausserdem die Nutzung und der Nachweis von Ökostrom.  Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist ausserdem, dass die Gesamtkosten mindestens bei 900 Euro liegen. Da der Bund davon ausgeht, dass künftig die meisten Ladevorgänge zu Hause stattfinden werden, soll so der Weg geebnet werden, Elektromobilität für Privatpersonen attraktiver zu machen. 

Weitere Voraussetzungen sind zu prüfen

Passend sollte die Ladeeinrichtung auch sein, wenn an der heimischen Wallbox ein Dienstwagen geladen wird. Hier kann es auch nötig sein zusätzlich eine Eichrechtskonformität zu haben, wenn man mit dem Arbeitgeber abrechnet. Insgesamt sind zunächst 200 Millionen Euro Fördergeld vorgesehen. Hier greift die Bundesförderung nicht.

Herausforderd ist sicher, wenn eine Hausgemeinschaft aktiv wird. Wer ist Ansprechpartner, Antragsteller und Betreiber. Ferner ist zu überlegen, wie die Anrechnung sein soll. Was ist mit der Wartung und welche Ladestation nutzt man mit welcher Zugangsregelung etc. Nicht einfach und rechtlich kompliziert, wenn man da nicht richtig informiert ist. Noch nicht definiert ist, ob auch diese Konstellation Nutzniesser der Förderung sein kann.

900 € pauschal scheint ok, in der Summe aber deutlich zu wenig. Klar dürfte auch sein, dass in den meisten Fällen die technischen Bedingungen zu erheblichen Kosten führen werden. So erleben wir zum Bsp. dass Bestandsbauten noch Kupferkabel als Kabel haben, oder Netzanschlussertüchtigungen geschaffen werden müssen. Nutzt man ein Backend und Ladstmanagement kommen weitere Kosten dazu. In nicht wenigen Fällen kann es einige tausend Euro pro Ladepunkt kosten. Bedingungen der Netzbetreiber, ausserdem Melde und Anmeldepflichten sind ebenso zu erfüllen, wie auch eine mögliche Versicherung zur Absicherung. Bequem hat man es in der Regel in Garagen wo es oft schon Strom gibt. Hier sind die Kosten meist überschaubar. Muss man allerdings Wanddurchbrüche oder Erdarbeiten durchführen steigen die Kosten auch hier deutlich. Wichtig ist: Die Bedingungen müssen erfüllt werden, sonst kommt es zu unbequemen Nachfragen, die auch zu einer Ablehnung von Förderungen kommt. Kauft man eine Station liegt die max. Ladeleistung bei 11 kW. Die Art der intelligenten Steuerung ist ebenso noch nicht definiert. Welche Produkte genau gefördert werden, gibt die KfW-Bank im November 2020 bekannt.

0 Gedanken zu „Ladeinfrastruktur: Förderung einer Wallbox von 900 € reicht nicht aus“

  1. Ist das Gesetz bereits beschlossen (gültig für Bayern)? Wenn ja, muss nach wie vor nachgewiesen werden, dass der Strom reicht, wenn sich alle Eigentümer an ihrem Tiefgaragenplatz eine Wallbox anbringen lassen würden?

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    • Hallo Herr Spagl,

      Das Gesetz gilt ab 1.12. der KfW Antrag ist ab 24.11. möglich
      Nachweis ist ÖKOSTROM , maximal 11 kW Ladeleistung, die Wallbox (aus der Förderliste) muss fest installiert und angeschlossen werden und der Elektriker muss bestätigen dass der Netzbetreiber informiert ist. Man bekommt die Förderung nur wenn die Massnahme durchgeführt wurde. Achten Sie genau auf die Förderbedingungen, sonst kann Ihnen die Förderung versagt werden. Sie stellen Antrag für sich, nicht für andere, aber sie brauchen eine „Genehmigung“ der Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft.
      Gruss H.M. Depta | emobicon®

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