Mit einem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleinen Stadtwerken und kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes ist es möglich, bis zu 80 % Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur an „attraktiven Standorten“ zu erhalten.
Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen zu beschleunigen. Dazu gehören Standorte von Supermärkten, Hotels, Restaurants, kommunale Einrichtungen, z.B. Schwimmbäder. Der Zugang erfolgt über Roaming, Ad hoc oder per Kreditkarte, so wie es die Ladesäulenverordnung bereits vorschreibt. Dafür werden zunächst 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Nicht nur für Metropolen geeignet
Die Förderung ist als schnelle Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen gedacht. So erhalten z.B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, z.B. Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und dem Thema Ladeinfrastrukturaufbau mehr Relevanz verleihen.
Ein kurzer Überblick über die Details
Förderfähig sind demnach nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition. Gefördert wird der Kauf von Normalladeinfrastruktur (11 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 Euro Förderung pro Standort). Auch Schnellladeinfrastruktur bis maximal 50 kW wird mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt gefördert. Da bei Gleichstrom die Anschlusskosten erheblich sein können schließt die Förderung den Anschluss an die Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten mit ein. Und das zu Maximalkosten von 100.000 Euro pro Standort. Das Besondere diesmal: Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich.
Ökostrom ist Bedingung
Die geförderten öffentlichen Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden ermöglichen. Dazu gehört das Roaming und das Ad hoc Laden. Laut Vorgaben der Ladesäulenverordnung gehört demnach auch das Eichrecht dazu, welches das transparente Laden ermöglichen soll. Zu den Bedingungen gehört ferner, dass der Betreiber sich verpflichtet Ökostrom zu verwenden. Realisiert werden soll die Ladeinfrastruktur bis Ende 2022.
Sonstige Tipps
Derzeit gibt es rund 400 Fördertöpfe zur Elektromobilität in Deutschland. Da dieser Förderaufruf nicht mit anderen Fördertöpfen kumulierbar ist, sollte im Einzelfall geprüft werden, ob eine Landesförderung die besseren Bedingungen hat. Die Antragstellung beim Bund ist ohnehin aufwendiger. Wichtig ist so ein Vorhaben sorgfältig zu prüfen und zu planen. Die Kostenstruktur ist ausserdem sehr unterschiedlich und hauptsächlich abhängig von den Baumassnahmen. Ob es immer Schnellladung sein muss, hängt vom Einzelfall ab – allerdings sind die Grundkosten hierbei deutlich höher. Das passende Backend zur Abrechnung der Ladevorgänge ist ein weiterer Kostenfaktor. Bei einzelnen Säulen lohnt es sich nicht teure Spezialsoftware zu nutzen. Einige Anbieter haben sogenannte Bundle Lösungen. Vorteil hier: Meistens sind sie förderfähig. Nutzen Sie die Kompetenz von Experten, zum Beispiel emobicon®