Ladeinfrastruktur: Warum geeichte Ladesäulen noch nicht Standard sind

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Seit 1 /1/2 Jahren gilt es: Das Eichrecht bei der Ladeinfrastruktur. Immer da, wo abgerechnet wird muss sichergestellt werden, dass der Ladevorgang transparent gestaltet ist. Dadurch müssen Ladesäulen eichrechtskonform ausgestattet werden. Aber noch immer haben Fahrer von Elektrofahrzeugen nicht an jeder Ladesäule volle Kostenkontrolle. Bis alle Anlagen die Vorgaben des Eichrechts erfüllen, werden noch Monate vergehen. Andere sprechen von Jahren. Dabei kommt das Eichrecht nicht plötzlich, sondern gilt schon ziemlich lange – sodass Behörden behaupten, dass genug Zeit war. Wechselladestationen sind in vielen Fällen bereits auf dem neuesten Stand. Schnellladestationen sind häufig noch nicht umgerüstet, oder ausgetauscht.

Transparenz ist wichtig

Die Umstellung auf eichrechtskonforme Ladesäulen ist in Deutschland noch immer nicht abgeschlossen. Das stellt ein Problem da, denn der Nutzer erwartet Preisangaben, genaue Abrechnung der geladenen Energie und damit Transparenz beim Ladevorgang. Nicht jeder Anbieter kann aktuell sicher stellen, dass der Ladevorgang rechtlich einwandfrei abgerechnet werden kann. Aktuell gehen die Anbieter, aber auch Hersteller davon aus, dass es bis Endes Jahres, aber auch bis zu einem Jahr dauern kann, bis die meisten Ladesäulen den technisch notwendigen Stand aufweisen. Mehere Verschiebungen konnten bislang nicht eingehalten werden. Die Eichämter hatten bis dahin „ein Auge zugedrückt“ oder verlangt, dass ein Umrüstplan ausgearbeitet wird, um eine Sondererlaubnis zum Weiterbetrieb zu erhalten.

Betroffen sind vor allem DC-Schnellladesäulen, der Grossteil der AC-Säulen sind vielerorts schon auf neuem Stand. Die Betreiber geben an, dass fehlende Messtechnik, der aufwendige Umbau und langwierige Zertifizierungsverfahren Grund für die Verzögerung sein sollen.

Das Eichrecht ist klar definiert | Bild: emobicon

Eichrecht ändert das Aufladen

Das Eichrecht besagt, dass es vor dem Ladevorgang eine transparente Darstellung des Preises geben muss. Das soll die Kostentransparenz ermöglichen. Ausserdem  speichern sie die Daten auch für eine spätere Überprüfung. Ohne das transparente Messverfahren darf Fahrstrom nur noch in Ausnahmefällen (vor allem bei Schnellladesäulen) kilowattstundenweise abgerechnet werden. Viele Ladesäulenbetreiber behelfen sich damit, stattdessen eine Pauschale zu verlangen oder den Strom direkt zu verschenken. Teilweise wird auch nach Zeit abgerechnet. Verschiedene Varianten bringen für viele aber eher Verwirrung und die Transparenz wird ausgehebelt. Klar ist, das es in 2021 zu Änderungen kommen wird.

Das kostenfreie Laden wird beendet

Ein durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichtes Gutachten aus 2018 stellt klar, dass die verbrauchsunabhängige, pauschale Abrechnung von punktuellen Ladevorgängen (Ad-hoc Laden mit sog. Session Fee) und auch das punktuelle Aufladen mit pauschaler Abrechnung mit Zeittarifen nicht mit der PAngV vereinbar sind. Das bedeutet, dass die pauschale Abrechnung von punktuellen Ladevorgängen ohne Bezug zur geladenen Energiemenge (kWh) oder nach der Zeit nicht zulässig ist. Das soll sich in 2021 ändern.

So werden kostenfreie Ladevorgänge vom Markt verschwinden, denn schlussendlich muss der Betreiber der Ladestationen EEG Umlage und Umsatzsteuer für die Energiemenge zahlen, die ein Fremder kostenfrei erhalten hat. Kaum einer wird das übernehmen wollen. Das betrifft insbesondere kostenfreie Ladesäulen an Supermärkten. Erste Konzepte sind in der Erprobung und nach und nach soll das kostenfreie Laden beendet werden.

Förderungen nutzen

Förderungen für öffentliche Ladesäulen sind in der Regel deutlich höher. Deshalb lohnt es sich grundsätzlich darüber nachzudenken, ob es Sinn machen könnte, am ausgewählten Standort eine öfentliche Lademöglichkeit zu schaffen. Je nach Förderaufruf kann man sogar unterscheiden. Zum Beispiel tagsüber für Mitarbeiter, nachts für Anwohner. Interessant und unterstützend für die, die gern elektrisch fahren würden, aber ohne eigenen Parkplatz nicht aufladen können. Lassen Sie sich dazu unabhängig beraten. Es könnte sich lohnen und sie können die volle Förderung erhalten, denn die technische Realisation hat man bei solch einem Projekt sowieso. 

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