Ladeinfrastruktur: Wieder Abmahnungen durch die Verbraucherzentrale

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Die Ladeinfrastruktur in der Elektromobilität ist ein entscheidenes Kriterium für den Hochlauf in der Veränderung der Mobilität. Undurchsichtig, so scheint es, sind die Tarife, das Roaming und die Klarheit und Wahrheit beim Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Raum.  Dabei ist es längst nicht so kompliziert wie man meint. Dennoch gibt es viele Unklarheiten, insbesondere bei der Tarifpolitik der Anbieter. Besonders dann, wenn ein Anbieter per Roaming das Netz eines Konkurenten nutzt. Die Klarheit und Wahrheit beim Laden wird regelmässig auf den Prüfstand gestellt. So hat die Verbraucherzentrale zuletzt wieder 3 Anbieter abmahnen müssen, weil bei Nutzung derer Zugänge nicht klar war: Was kostet das Laden. Es geht um die Transparenz beim Laden.

Bei 3 Anbietern fehlt die Transparenz

Die Abmahnungen erfolgten nun wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung Die Verbraucherschützer werfen den Anbietern eine intransparente Preisgestaltung vor. So wissen Kunden oft nicht, wie viel sie für eine Kilowattstunde Strom an der Ladesäule zahlen müssen oder werden ohne erkennbaren Grund mit drastischen Preiserhöhungen konfrontiert. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverband wurden die Digital Charging Solutions GmbH, die Plugsurfing GmbH und ein weiterer Anbieter abgemahnt. Gleichzeitig begrüßt der vzbv die Pläne der Bundesregierung, die das Bezahlen an der Ladesäule einfacher machen sollen.

Warum geht die vzbv so hart vor? So heisst es in einer Pressemitteilung, dass die Zukunft der Elektromobilität nicht nur vom Ausbau der Ladestationen, sondern auch von fairen und transparenten Tarifen abhängt. In den Negativbeispielen kann keine Rede davon sein. So habe man festgestellt, dass statt verbrauchsabhängig nach der gelieferten Energiemenge teilweise die Ladezeit abgerechnet wird. So müssen Kunden immer wieder aufgrund ihres Ladeverhaltens hohe Preise zahlen – ohne dass erkennbar ist, warum.

Abrechnung nach Ladezeit nicht rechtens

In Tarifen der Digital Charging Solutions GmbH wurden die Preise für das Stromtanken an der Ladesäule nach Minuten abgerechnet. Die Plugsurfing GmbH berechnete für einen Teil seiner Ladestationen einen „Sessionpreis, nach Zeit“. Der vzbv sieht darin aber einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, die  als Mengeneinheit für den Arbeitspreis eine Kilowattstunde vorschreibt. Ein nach Zeit bezahlter Preis steht dagegen in keiner Relation zur gelieferten Energiemenge. Klar ist, dass die Ladezeit unter anderem von der Abgabeleistung der Ladesäule, vom Ladezustand und der Kapazität der in den Elektrofahrzeugen verbauten Batterien sowie von der Außentemperatur abhängt. Wird demnach nach Zeit abgerechnet, wissen Kunden daher nicht, wie viel sie für eine Kilowattstunde Strom zahlen müssen. Ein Preisvergleich wird dadurch praktisch unmöglich.

Preis vom Ladeverhalten abhängig

Der dritte „geheime“ Anbieter könnte die Maingau Energie sein. Hier sieht die vzbv einen anderen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und deren Preismodell. So monierte der Verband, dass die veröffentlichten Preise nicht für alle Kunden gelten. Einige erhielten schon kurze Zeit später die Mitteilung über saftige Preiserhöhungen bis über 100 Prozent. Darin hieß es: „Der neue Preis bemisst sich an Deinem aktuellen Ladeverhalten.“

„Es ist unklar, warum bestimmte Kunden wesentlich mehr als die zunächst angegebenen Preise zahlen müssen und andere nicht“, so die Kritik des vzbv. So würden Kunden nicht erfahren, welches Ladeverhalten zu welchen Preisen führt. Damit ist das Preismodell völlig intransparent und nach Angaben des vzvb rechtswidrig.

Ertappte Anbieter reagieren unterschiedlich

Die Kritik des vzbv mit den Abmahnungen stösst auf unterschiedliche Reaktionen. So hat Digital Charging Solutions eine Unterlassungserklärung abgegeben und sein Preissystem auf eine Abrechnung nach Kilowattstunden umgestellt. Der Anbieter Plugsurfing gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Deshalb hat der vzbv Klage beim Landgericht Berlin eingereicht (Az. 16 O 352/20). Das Abmahnverfahren gegen den dritten Anbieter ist noch offen.

Die Feststellung der Verbraucherschützer dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. Wichtig für den Nutzer: Der richtige Anbieter für das Aufladen des Stromers.

Einfaches Laden muss möglich sein

Der vzbv sieht im verbraucherfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität einen wichtigen Baustein für wirksamen Klimaschutz. Die Verbraucherschützer begrüßen deshalb den Plan des Bundeswirtschaftsministeriums, wonach Ladesäulenbetreiber die Bezahlung mit Debit- und Kreditkarte anbieten müssen. Das Laden eines E-Autos muss so einfach und komfortabel wie möglich sein, um Verbrauchern den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern.

Um für mehr Preistransparenz an der Ladesäule zu sorgen, fordert der vzbv zudem eine standardisierte Schnittstelle für die Datenübermittlung.  Dies müsse für alle öffentlich zugänglichen Ladesäulen wie an Supermärkten, Tankstellen oder Parkplätzen gelten und Standortinformationen, dynamische Daten wie den Belegungsstatus sowie Preisinformationen beinhalten.

Wir stimmen den Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverband zu. So kann man bereits bei der Auswahl der passenden Infrastruktur und dem Backend Transparenz auswählen und so einrichten dass klare Angebanen zum preis angezeigt wird. Das Eichrecht ist ohnehin seit April 2019 Pflicht, wenn man öffentliche Ladeinfrastruktur anbietet. Derzeit noch unbefriediegend ist aber das Wirrwar der Anbieter, die sich zum Teil untereinander blockieren. In der Tat ist die Transparenz heute noch nicht überall gegeben.

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