Neue Förderung von Schnellladeinfrastruktur – Ein Schritt in die Zukunft der Elektromobilität

Förderung Schnellladeinfrastruktur

Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch und die deutsche Regierung ist entschlossen, diesen Trend zu unterstützen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat kürzlich ein neues Förderprogramm aufgelegt, das sich auf den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen konzentriert. Dieser Artikel gibt einen detaillierten, aber leicht verständlichen Überblick über dieses wichtige Förderprogramm.

Warum ist Schnellladeinfrastruktur wichtig?

Schnellladesäule
Neue Förderung für Schnellladesäulen

Die Schnellladeinfrastruktur ist ein entscheidender Faktor für die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen. Insbesondere für Unternehmen, die auf Mobilität angewiesen sind, wie Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste und Carsharing-Anbieter, ist eine zuverlässige Ladeinfrastruktur unerlässlich.

Wer wird gefördert?

Das BMDV-Förderprogramm richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenbetreiber. Erstmals sind auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Das Fördervolumen für dieses Programm beträgt bis zu 400 Millionen Euro.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen, fabrikneuen Schnellladepunkten auf betrieblich genutzten Grundstücken innerhalb Deutschlands. Diese Ladepunkte müssen über eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW verfügen und das Laden mit Gleichstrom (DC) ermöglichen. Die Förderung umfasst auch den notwendigen Netzanschluss.

Details zur Förderung

Die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Ladepunkt richten sich nach der DC-Nennladeleistung des Ladepunktes. Die Anzahl der Ladepunkte, die pro Antrag beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Die förderfähigen Gesamtausgaben pro Antrag sind jedoch auf 5 Millionen Euro begrenzt.

Netzanschluss und Montage

Ein wichtiger Aspekt der Förderung ist der Netzanschluss. Die Kosten für den Netzanschluss und die Installation der elektrischen Leitungen sind ebenfalls förderfähig. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen in ländlichen Gebieten, in denen der Netzanschluss komplizierter und teurer sein kann.

Antragstellung und Fristen

Anträge können ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich eingereicht werden. Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt online. Die Beschaffung und Installation der Ladeinfrastruktur muss innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über die Förderplattform LIS des Projektträgers Jülich. Für eine reibungslose Antragstellung ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzuhalten. Dazu gehören unter anderem Businesspläne, Kostenvoranschläge und technische Spezifikationen der geplanten Ladeinfrastruktur.

Weitere Voraussetzungen

Die geförderte Infrastruktur muss mindestens zwei Jahre im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben und in Deutschland betrieben werden. Der für den Ladevorgang benötigte Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Förderung ist die Nachhaltigkeit. Der für den Ladevorgang benötigte Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz und zeigt, dass die Regierung nicht nur die Elektromobilität, sondern auch die nachhaltige Energieerzeugung fördern möchte.

Übersicht der Fördermöglichkeiten für Schnellladeinfrastruktur

Kriterium
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Großunternehmen
Förderquote
Bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben
Bis zu 20% der förderfähigen Ausgaben
Maximaler Förderbetrag pro Ladepunkt (abhängig von der DC-Nennladeleistung)
– 50 bis 149 kW: Bis zu 14.000 €
– 150 kW und mehr: Bis zu 30.000 €
– 50 bis 149 kW: Bis zu 7.000 €
– 150 kW und mehr: Bis zu 15.000 €
Maximale Gesamtförderung pro Antrag
5 Millionen €
5 Millionen €
Förderfähige Ausgaben
– Anschaffung von Schnellladepunkten
– Installation
– Netzanschluss
– Tiefbauarbeiten
– Anschaffung von Schnellladepunkten
– Installation
– Netzanschluss
– Tiefbauarbeiten
Technische Anforderungen
– Nennladeleistung von mindestens 50 kW
– Laden mit Gleichstrom (DC)
– Nennladeleistung von mindestens 50 kW
– Laden mit Gleichstrom (DC)
Zusätzliche Bedingungen
– Mindestens zwei Jahre im Eigentum des Unternehmens
– Betrieb in Deutschland
– Strom aus erneuerbaren Energien
– Mindestens zwei Jahre im Eigentum des Unternehmens
– Betrieb in Deutschland
– Strom aus erneuerbaren Energien

Zum Förderaufruf gibt es folgenden wichtigen Hinweis: Vor Antragstellung und Bewilligung darf nichts gekauft, beantragt oder bestellt werden, da sonst eine mögliche Förderung entfällt!

Fazit

Das neue Förderprogramm des BMDV ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren und effizienteren Mobilität. Es bietet Unternehmen finanzielle Anreize, in eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur zu investieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Zusätzliche Ressourcen

Für weitere Informationen können Sie die offizielle Pressemitteilung des BMDV und den Förderaufruf des Projektträgers Jülich konsultieren.

FAQ zur Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Dazu zählen auch kommunale Unternehmen und Einzelunternehmer. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben und kann entweder ein KMU (kleines und mittleres Unternehmen) oder ein Großunternehmen sein.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung und Installation von fabrikneuen Schnellladepunkten mit einer Nennladeleistung von mindestens 50 kW. Dies beinhaltet auch die Kosten für den Netzanschluss und eventuelle Tiefbauarbeiten.

Welche technischen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Die Schnellladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW aufweisen. Darüber hinaus müssen sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, die auf der Internetseite des Projektträgers PtJ zu finden sind.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt digital über die Förderplattform LIS. Der Antrag muss verschiedene Informationen und Dokumente enthalten, wie z.B. einen Handelsregisterauszug und eine KMU-Erklärung für kleine und mittlere Unternehmen.

Wie wird die Fördersumme berechnet?

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer Obergrenze. Für KMU beträgt die maximale Förderung 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Großunternehmen 20%. Die maximale Fördersumme pro Antrag ist auf 5 Millionen Euro begrenzt.

Wann kann ich mit meinem Projekt beginnen?

Sie können mit Ihrem Vorhaben beginnen, sobald Ihr Antrag bewilligt wurde.

Ist eine Kumulierung der Fördermittel möglich?

Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist nicht möglich.

Was bedeutet „nicht öffentlich“?

Die Schnellladeeinrichtung darf nur von Mitarbeitern oder einem bestimmten, dem Unternehmen bekannten Personenkreis genutzt werden.

Was sind firmeneigene Flächen?

Schnellladepunkte müssen auf Flächen errichtet werden, die dem Unternehmen gehören oder ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Dazu zählen auch gemietete und gepachtete Flächen.

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