Neue Förderungen für Ladestationen in NRW


Bild: emobicon®

emobicon unterstützt bei Förderungen für Ladestationen.
Die EU hat wichtige Klimaziele aufgestellt, die es zu erreichen gilt. Eines davon ist die Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur . Sowohl private Betreiber als auch Unternehmen und Kommunen kommen für eine Förderung für Ladestationen in Frage. emobicon kennt sich mit Förderungen für Elektromobilität aus, empfiehlt Ihnen das für Sie passende Förderprogramm für Ladesäulen und unterstützt auf Wunsch bei der Antragstellung.

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Förderungen für Ladestationen in NRW

Eine Reihe von neuen Förderungen können seit dem 1. April 2022 beantragt werden. Die Mittel können unter anderem für Netzanschlüsse in Garagenhöfen, öffentliche und nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur sowie private Ladepunkte, die im Zusammenhang mit neuen Solaranlagen installiert werden, verwendet werden. Etwa 54 Millionen Euro an Haushaltsmitteln stehen dafür zur Verfügung.

Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, erklärt: „Mit der weiterentwickelten Förderung des Programms „progres.nrw – emissionsarme Mobilität“ setzen wir die richtigen Anreize, um in Nordrhein-Westfalen den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben und vorhandene Lücken zu schließen. Beispielsweise fördern wir jetzt die Installation von Ladestationen in Garagen oder auf Firmenhöfen, die oft mit hohen Netzanschlusskosten verbunden sind. Außerdem beschleunigen wir den Netzausbau durch maßgeschneiderte Finanzierungsangebote, die Investitionshemmnisse für das Schnellladen abbauen. Auf diese Weise machen wir Elektrofahrzeuge attraktiver, denn sie müssen schnell aufgeladen werden und bei Bedarf fahrbereit sein.“

Dabei werden öffentlich zugängliche Schnellladestationen mit 250 € pro Kilowatt Leistung gefördert. Unternehmen, die eine Ladestation einrichten, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung steht, erhalten 200 € pro kW. Bei einer Ladeleistung von 100 kW ergibt dies einen maximalen Betrag von 20.000 € pro Ladepunkt. Um die Lücken im privaten Ladenetz zu schließen, können zudem Garagenhöfe mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro an das Netz angeschlossen werden. Dies ist besonders für Gebiete mit Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern von Vorteil. Darüber hinaus können Privatpersonen und Unternehmen wieder einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro für Wallboxen erhalten. Grundvoraussetzung für die Förderung ist die zeitgleiche Installation einer neuen Photovoltaikanlage.

Minister Pinkwart erklärte: „Durch die Verknüpfung der Wallbox-Förderung mit der Installation einer PV-Anlage tragen wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bei. Seit 2017 haben wir über das entsprechende Förderprogramm progres.nrw fast eine viertel Milliarde Euro für die Elektromobilität bereitgestellt. Die Verbindung mit der Photovoltaik ermöglicht es uns, die Expansion der Photovoltaik indirekt zu beschleunigen. Der Erfolg: In Nordrhein-Westfalen haben wir in den letzten fünf Jahren den Bau von Photovoltaikanlagen vervierfachen können. Angesichts steigender Energiepreise gilt umso mehr: Eine Investition in erneuerbare Energiesysteme und klimafreundlichen Verkehr spart auch langfristig Geld.

 

Überblick über die einzelnen Fördergegenstände:

  • Förderung des Netzanschlusses von nicht elektrifizierten Stellplätzen (oder Garagenhöfen) mit einem Fördersatz von bis zu 40 % und einem Höchstbetrag von 10.000 €. Mindestens eine Ladestation mit einer Ladeleistung von 11 kW muss installiert werden.
  • Förderung von normalen Ladepunkten, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Zuschüsse in Höhe von 1.500 € für Privatpersonen, Unternehmen und Gewerbetreibende für die Installation von Ladepunkten, sofern diese zumindest teilweise von dem neu installierten System für erneuerbare Energien gespeist werden.
  • Ladestationen auf den Parkplätzen von Mietern in Wohngebäuden und Eigentumswohnungsanlagen und Angestllten werden mit 1.000 € pro Station bezuschusst. In diesen Fällen ist die Installation einer neuen Anlage für erneuerbare Energien nicht erforderlich.
  • Zuschüsse für betriebliche Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW (Schnellladepunkte): Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten einen Zuschuss von 200 € pro kW Ladeleistung. Die Förderung für die Ladestationen, die mit einem neuen System für erneuerbare Energien betrieben werden, erhöht sich auf 250 € pro Kilowatt Ladeleistung.
  • Für öffentliche Ladepunkte gibt es ebenfalls Fördermittel. Die Förderung für Unternehmen und Gewerbetreibende beläuft sich auf 1.500 Euro pro Ladepunkt. Bei Ladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW (Schnellladepunkte) wird ein Zuschuss von 250 € pro kW gewährt.

Wie hoch ist die Förderung?

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

ANTRAGSBERECHTIGTE
< 50 KILOWATT (KW) OHNE NEUE EE-ANLAGE
< 50 KILOWATT (KW) MIT NEUER EE-ANLAGE
≥ 50 KILOWATT (KW) OHNE NEUE EE-ANLAGE
≥ 50 KILOWATT (KW) MIT NEUER EE-ANLAGE
a) natürliche Personen als Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften
1.000 €
1.500 €
—————–
—————–
b) natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
1.000 €
1.500 €
200 €/kW
250 €/kW
c) Personengesellschaften
1.000 €
1.500 €
200 €/kW
250 €/kW
d) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
1.000 €
1.500 €
200 €/kW
250 €/kW
e) Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Betriebe
1.500 €
1.500 €
250 €/kW
250 €/kW

 

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

ANTRAGSBERECHTIGTE
UNTER 50 KILOWATT (KW)
AB 50 KILOWATT (KW)
a) natürliche Personen als Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften
—————-
—————-
b) natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
1.500 €
250 €/kW
c) Personengesellschaften
1.500 €
250 €/kW
d) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
1.500 €
250 €/kW
e) Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Betriebe
—————-
—————-

 

Netzanschlüsse für Stellplatzkomplexe und Garagenhöfe

40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 10.000 Euro

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