Ladeinfrastruktur: Warum geeichte Ladesäulen noch nicht Standard sind
Seit 1 /1/2 Jahren gilt es: Das Eichrecht bei der Ladeinfrastruktur. Immer da, wo abgerechnet wird muss sichergestellt werden, dass der Ladevorgang transparent gestaltet ist. Dadurch müssen Ladesäulen eichrechtskonform ausgestattet werden. Aber noch immer haben Fahrer von Elektrofahrzeugen nicht an jeder Ladesäule volle Kostenkontrolle. Bis alle Anlagen die Vorgaben des Eichrechts erfüllen, werden noch Monate vergehen. Andere sprechen von Jahren. Dabei kommt das Eichrecht nicht plötzlich, sondern gilt schon ziemlich lange – sodass Behörden behaupten, dass genug Zeit war. Wechselladestationen sind in vielen Fällen bereits auf dem neuesten Stand. Schnellladestationen sind häufig noch nicht umgerüstet, oder ausgetauscht.