Bild: emobicon®
Die Besitzer von privaten Elektrofahrzeugen müssen keine Steuern auf die Einnahmen aus ihren Treibhausgasminderungsquoten zahlen. Die bisher genannten Freigrenzen sind hierbei nicht von Belang.
Eine gute Nachricht für Besitzer von privaten Elektrofahrzeugen: Ihre Gewinne aus Treibhausgasminderungsquoten (auch THG-Quote) werden nicht besteuert. Die bisher angenommenen jährlichen Steuerfreigrenzen von 255 € und 410 € werden gänzlich aufgegeben. Das geht aus einem Dokument des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor (Quelle).
Bisher lautete die Meinung von Steuerberatern und Experten so: Für „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ gibt es eine jährliche Freigrenze von 256 €. Das bedeutet, dass bei einem Einkommen von 257 € oder mehr der gesamte Betrag zu versteuern ist und nicht nur der Teil, der diese Grenze überschreitet.
In dem oben erwähnten Schreiben wird jedoch auf Folgendes hingewiesen: Im Falle eines Elektrofahrzeugs im Privatvermögen betrachtet das Finanzamt die THG-Quote als handelbare Wirtschaftsgüter, die der private Eigentümer jedoch nicht „entgeltlich erwirbt“. Daher ist sie nicht als privater Verkauf steuerpflichtig und die Zahlung der Prämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.
Eine Privatperson muss sich auch nicht um die Umsatzsteuer kümmern, da es sich nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht um eine nachhaltige Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 UStG handelt.
Selbstständige und Unternehmer sind weiterhin steuerpflichtig
Die Steuererleichterung gilt nur für private Eigentümer. Bei batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen, die gewerblich genutzt werden oder im Besitz von Selbstständigen sind, sieht die Finanzverwaltung die Übertragung von Quoten weiterhin als „Teil der unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmers im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG“ an und die Steuerpflicht besteht weiterhin.
THG-Quote noch nicht beantragt?
Als Besitzer eines reinen Elektrofahrzeuges registrieren Sie sich einmalig auf einer THG-Plattform wie geld-für-eAuto.de. Diese übernehmen alles Weitere und Sie erhalten anschließend automatisch eine Pauschale von mindestens 275,- Euro für Ihre THG-Quote. Wir können auch für Sie die THG-Quote beantragen und die Einreichung der notwendigen Unterlagen für Sie übernehmen, schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail.