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Es geht darum, wie die Prämien für Elektrofahrzeuge beantragt werden und wie hoch der so genannte Umweltbonus derzeit ist. Außerdem: Das Wirtschaftsministerium hat für 2023 eine Reform des Subventionssystems angekündigt. Die Mindesthaltefrist kann im Zuge dieser Reform von sechs Monaten auf 12 Monate verlängert werden.
Zur Verhinderung des Missbrauchs der Elektroauto-Prämie will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Mindesthaltefrist von derzeit sechs auf zwölf Monate verlängern. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Wirtschaftswoche“. Derzeit prüft man, ob die Haltefrist im Rahmen der für 2023 geplanten Finanzierungsänderungen verlängert werden soll. Diese Überlegung hat den Hintergrund, dass der Wertverlust von Elektroautos in einem Zeitraum von sechs Monaten oft unter der Prämie von 9.000 Euro liegt. Es lässt sich also mit dem Verkauf dieser Fahrzeuge ins Ausland Geld verdienen.
Die derzeitige Prämienregelung für Elektrofahrzeuge wurde von der neuen Bundesregierung bis Ende 2022 befristet. Ab 2023 soll das Fördersystem reformiert und verschärft werden. Mitte Dezember 2021 kündigte das Wirtschaftsministerium an, dass ab 2023 nur noch Elektrofahrzeuge, die einen positiven Klimaeffekt nachweisen können, gefördert werden sollen. Dies wird durch den elektrischen Fahranteil und die elektrische Mindestreichweite definiert. Nachdem die erhöhten Elektrofahrzeugprämien für Elektroautos und Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb und einer elektrischen Reichweite von mehr als 40 km bereits am 7. Juli 2020 in Kraft getreten sind, hat die alte Bundesregierung Mitte November 2020 beschlossen, diese nochmals bis Ende 2025 zu verlängern. Da die Frist nun bis 2022 festgelegt wurde, werden die erhöhten Sätze für die Innovationsprämie weiterhin gelten. Die Bundesregierung hatte dafür 2,1 Milliarden Euro veranschlagt.
Ein Absatz in der Neufassung des Umweltbonus vom 7. Juli 2020 hat jedoch für Verwirrung gesorgt: „Der Kauf oder das Leasing von Fahrzeugen, die nach dieser Richtlinie subventioniert werden, darf nicht gleichzeitig mit anderen öffentlichen Mitteln subventioniert werden“. Eine Doppelförderung durch eine Kombination aus Elektrofahrzeugbonus und kommunaler Förderung ist daher nicht möglich. Solche Programme gibt bzw. gab es u. a. in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hamburg.
Umweltbonus: So beantragen Sie die Prämie für Elektrofahrzeuge
Das Prinzip des Elektrofahrzeug-Bonus ist, dass derjenige, der zuerst einen Antrag stellt, das Geld zuerst bekommt. Das Datum der Zulassung ist entscheidend dafür, wie viel Geld der Antragsteller vom Staat erhält. Die Anträge können bis zu einem Jahr nach diesem Zeitpunkt eingereicht werden. Jeder, der einen Antrag vor der Zulassung stellt, muss mit einer Ablehnung durch das BAFA rechnen und kann für dasselbe Fahrzeug auch nach der Zulassung keinen neuen Antrag stellen. Wir erklären hier, wie Sie von der Elektroauto-Prämie am besten profitieren.
Häufige Fragen zum Antrag auf Umweltbonus und Innovationsprämie
- Wer kann eine Förderung beantragen?
Beantragen können dies Einzelpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, sofern das Fahrzeug neu zugelassen ist. - Welche Fahrzeuge kommen für die Förderung in Frage und wie hoch ist sie?
Nur Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 65.000 Euro kommen für die Umweltprämie für Elektrofahrzeuge in Frage. Für Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro stieg die staatliche Förderung im Juli 2020 von 3.000 Euro auf 6.000 Euro. Darüber hinaus gewährt der Hersteller einen Zuschuss von 3.000 Euro, was sich zu einer Prämie von 9.000 Euro summiert. Übersteigt der Nettolistenpreis eines Elektroautos 40.000 Euro, maximal jedoch 65.000 Euro, erhöht sich die Bundes- und Herstellerprämie von bisher 5.000 Euro auf jetzt 7.500 Euro. Von dieser Erhöhung profitieren auch Plug-in-Hybride. Fahrzeuge mit einem Netto-Verkaufspreis von weniger als 40.000 € erhalten nun einen Zuschuss von 6.750 € (bisher 4.000 €) und Fahrzeuge mit einem Netto-Verkaufspreis von mehr als 40.000 € bis zu einem Höchstbetrag von 65.000 € erhalten einen Zuschuss von 5.625 € (bisher 3.750 €). Der Umweltbonus, der im Februar 2020 erhöht wurde, gilt rückwirkend für Fahrzeuge, welche nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Die weitere Erhöhung im Juli 2020 gilt rückwirkend für Autokäufe, die seit dem 3. Juni 2020 getätigt wurden. Und: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Umweltbonus erstmals auch auf junge, gebrauchte Elektrofahrzeuge angewendet werden. Die Fahrzeuge dürfen jedoch bei der Erstanschaffung oder als Firmenwagen keine staatlichen Förderungen erhalten haben. Außerdem dürfen sie nicht älter als 12 Monate sein und nicht mehr als 15.000 Kilometer gefahren worden sein. In diesem Fall sind also gebrauchte Elektroautos mit 5.000 Euro und gebrauchte Hybridautos mit 3.750 Euro förderfähig. - Wird die Prämie für mein mögliches Fahrzeug gewährt?
Sie können in der Liste der förderfähigen Fahrzeuge nachsehen, ob das von Ihnen gewünschte Fahrzeug dabei ist. - Wo kann man den Antrag auf Umweltbonus stellen?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) ist zuständig für die Beantragung von Fördermitteln. Die Behörde weist darauf hin, dass Anträge auf Prämien für Elektrofahrzeuge nur auf elektronischem Wege eingereicht werden können. Ein schriftliches Verfahren, wie derzeit bei der Abwrackprämie, ist nicht vorgesehen. Benötigen Sie Hilfe? Dann können wir für Sie den Umweltbonus beantragen. - Welche Dokumente sind erforderlich?
Seit dem 1. September 2020 muss die Fahrzeugrechnung in das Online-Portal für Anträge hochgeladen werden. Bei Anträgen, die zwischen dem 18. Februar und dem 31. August 2020
eingereicht wurden, musste auch Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbesitz) übermittelt werden. Darüber hinaus gelten bestimmte Vorschriften für Leasingverträge. Hier müssen die verbindliche Bestellung des Leasingvertrags, der Leasingvertrag selbst und interne Kalkulationen vorgelegt werden. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass nur derjenige, der das geförderte Elektroauto nach dem Kauf mindestens neun Monate lang behält, von der Prämie profitieren kann. - Wie lange laufen die Förderungen und was sind die Fristen?
Nach Auskunft der BafA kann die Elektrofahrzeugprämie für Kauf- oder Leasingverträge, die ab dem 18. Mai 2016 abgeschlossen werden und unter die Förderrichtlinie fallen, auch rückwirkend gewährt werden. Das Geld wird nach erfolgreicher Prüfung auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die derzeitige Form des Umweltbonus läuft bis Ende 2022.