Wallbox: Für die Förderung von 900 € jetzt alles vorbereiten!

Bild: wallbox | emobicon ist Fachpartner 

Ab Ende November 2020 kann man 900 € Förderung vom Bund für die Beschaffung und Installation einer Wallbox erhalten. Die Antragstellung soll unkompliziert verlaufen und bei der zuständigen KfW möglich sein. Dieser Zuschuss aus dem Programm „Ladestation für Elektroautos – Wohngebäude“ (Zuschuss 440) macht insbesondere da Sinn, wo kein Förderprogramm der Bundesländer vorhanden ist.

 Schon jetzt kann man die Installation vorbereiten und dabei gibt es einiges zu beachten. Ort der Installation, Energieanschluss, Art der Energie und alle Arbeiten, die mit dem Projekt zusammen berücksichtigt werden müssen. Dieses erledigt man am besten mit einem Elektroinstallateur, der sich damit auskennt. 

 

Förderfähige Wallboxen

Eine Liste der förderfähigen Geräte wird am 24. November 2020 auf der Förderwebsite der KfW veröffentlicht. Fest steht: Die Ladestation muss entweder eine Nennleistung von 11 kW pro Ladepunkt aufweisen oder autorisiertes Fachpersonal muss die Einstellung der Leistung auf max. 11 kW vornehmen. Das macht in der Regel der Elektriker. Ebenso die Meldung beim Netzbetreiber. Übrigens: Ab 12 kW Ladeleistung muss grundsätzlich vorab eine Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgen. Die Ladestation soll laut den aktuellen Informationen über eine Kommunikationsschnittstelle (kabelgebunden oder kabellos) verfügen, sodass die Leistung vom Netzbetreiber begrenzt oder zeitlich verschoben werden kann.

Sollte die Ladestaion für das Laden eines Dienstwagen benötigt werden, gelten besondere Bedingungen bezüglich einer möglichen Abrechnung beim Arbeitgeber. Hierzu fragen Sie am Besten Ihren Arbeitgeber.

Prüfung: Ihre Stromversorgung

Fest steht ferner, dass das Fahrzeug über die Wallbox mit Strom aus Erneuerbaren Energien geladen werden muss. Entweder über einen Stromvertrag der mit Ökostrom versorgt wird, oder über Energie aus einer Photovoltaik Anlage. Beachten Sie hierbei mögliche zusätzliche Bedingungen. Aufgepasst: Ökostrom muss nicht teurer sein. Ein Wechsel lohnt sich meistens ohnehin und spätestens mit der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges sollte man den erhöhten Strombedarf beachten. Zudem geht ein Wechsel einfach, z.B. über Check24. Möglicherweise lohnt es sich eine Kombination aus Ökostrom und Ladestrom. Fragen Sie hierbei am Besten Ihren Energieversorger oder das örtlich zuständige Stadtwerk.

Das Vorhaben und seine Bedingungen

Haben Sie die passende Wallbox ausgesucht, den Ökostrom – Anbieter oder können die PV Anlage zum Laden nutzen, sollte der Fachmann nur noch den möglichen technischen Aufwand klären. Eine Faustregel gibt es dabei nicht. Denn der mögliche Aufwand hängt von den Bedingungen vor Ort ab. Gehört Ihnen der Parkplatz nicht selbst, oder ist der Parkplatz Raum einer Hausgemeinschaft, klären Sie hier weitere Genehmigungen mit Hauseigentümer, Vermietern oder anderen Entscheidern.

Prüfen Sie andere Fördermöglichkeiten

Ab 24.11.2020 soll die Beantragung des Zuschusses möglich sein. Bitte beachten Sie dabei die Bedingungen, die klar formuliert sein werden. Aktuell sind sie noch nicht bekannt.

Prüfen sollten Sie vorher ausserdem, ob sie möglicherweise andere Förderungen kombinieren können. So zahlen einige Stadtwerke einen Zuschuss, wenn Sie über den Selbigen die Wallbox beziehen, oder den Ökostrom. Manchmal gibt es auch freie kWh zum laden, oder ein Bauzuschuss für die Ertüchtigung bei der technischen Realisation. Sollte Ihr Arbeitgeber die Kosten übernehmen wollen, muss dieser auch die Antragstellung zur Förderung übernehmen. Sprechen Sie mit dem Steuerberater des Unternehmens.

Auch die Prüfung von Förderungen von Bundesländern kann lukrativer sein. So zahlt das Land Land NRW im Programm „progres.nrw“ deutlich höhere Förderungen. Noch. Denn spätestens zum Jahreswechsel möchte man die Förderungen für Ladeinfrastruktur verändern. Auf der emobicon Förderseite erhalten Sie alle Informationen zu den Standardförderungen.

Ganz wichtig ist, dass die Beauftragung der Leistung (verbindliche Bestellung der Ladestation und Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages) allerdings erst nach der Antragstellung möglich ist. Fest steht aber bereits, dass nach Erhalt der Antragsbestätigung durch die KfW sofort mit dem Vorhaben begonnen werden kann. Nach Abschluss des Vorhabens werden alle Rechnungen der Fachunternehmen eingereicht und nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW wird der Zuschuss auf das angegebene Konto ausgezahlt.

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Denken Sie immer daran: Diese Förderung ist ein Zuschuss und deckt nicht ansatzweise die möglichen Kosten. Dennoch sollte man sich die Arbeit machen, denn es lohnt sich. Aus unserer Sicht reicht der Zuschuss nicht aus – mal sehen, ob möglicherweise noch nachgesteuert wird. Zur Erinnerung: Der Bundeszuschuss wird ab 24.11.2020 möglich sein…

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