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Noch nie war Elektromobilität so interessant und gefragt und noch nie war es so anspruchsvoll die passende Lösung zu finden. Dabei spielen Förderungen eine entscheidende Rolle und sind bei emobicon® nicht nur ein, sondern das Thema schlechthin. Die KfW Förderungen, Zuschüsse aus den BAFA Töpfen, Länderförderungen bis runter zu Energieversorgern und Kommunen, in Teilen auch aus Berufsverbänden. Es ist eine Mischung aus Wahnsinn und Freude und damit auch eine Herausforderung insgesamt. Die Lösung soll gefördert werden.
Stand heute haben wir rund 860 Fördertöpfe in der Elektromobilität. Und nicht nur Elektrofahrzeuge und die passende Ladeinfrastruktur werden gefördert. Für wen und zu welchen Bedingungen sind sie verfügbar? Das ist einer unserer Jobs. Unsere Fördermittelexperten sind auf Zack, haben den Blick für das Wesentliche. Es ist „brutale Arbeit“ alles sofort zu sehen, zu erkennen, Antragsunterlagen zu checken, Förderungen für unsere Gewerbekunden vorzubereiten und anschließend ein Teil eines Projektes zu werden, wenn es darum geht Elektromobilität erlebbar zu machen.
Förderungen für Unternehmen sind immer ein Einzelfall
Es ist eine Mischung aus Angst, Respekt und Ohnmacht. Der Zugang zur Förderung. Sehr komplex, meist bürokratisch stellen sich viele Prozesse dar. Dabei kann ein falsches Kreuz alles entscheiden. Kaum eine Chance für Korrekturen. Die Praxis zeigt sehr deutlich, dass eine gute Beratung von Fördermittelexperten für Unternehmen sehr wichtig, sogar entscheidend sein kann. Fördersummen im 5- oder 6-stelligen Bereich sind keine Seltenheit mehr. Auf Grund der hohen Förderquoten lohnen sich selbst Einzelprojekte für den Antragsteller.
Schaut man sich aber die Förderungen an, sind die meisten Unternehmen überfordert, weil der Prozess nicht klar ist, zu komplex erscheint und schwer zu überblicken ist. Ladeinfrastruktur, Beratungsförderung, Energie, Elektrofahrzeuge als Dienstwagen, Umsetzung, Photovoltaik, eine Mischung aus mehreren Themen – eine brutale, oft anspruchsvolle Herausforderung für uns. Auch, weil die Erwartungshaltung durchaus hoch ist. Selbst die Produktauswahl ist entscheidend für die Förderhöhe in einzelnen Bereichen, denn längst ist nicht immer sofort klar was man braucht, oder was sinnvoll erscheint. Der rechtliche Rahmen braucht ebenso eine Bewertung in all den Maßnahmen.
Aber zu meinen, dass es was umsonst gibt darf man auch nicht haben. So war im Sommer der elektrische Kleinwagen interessant und so mancher glaubte ein Schnäppchen zu bekommen und nichts mehr zahlen zu müssen. Die Neuordnung bei der BAFA wird aber so manchem nun die Realität aufzeigen. Wir hatten davor gewarnt.
Wunsch und Anforderungen passen nicht immer
Die teils hohen Anforderungen führen bei vielen zum Verheddern, insbesondere dann wenn man die Bedingungen nicht beachtet. Dazu kommen Kumulierbarkeiten, zu beachtende Zeitfenster und all die Fallstricke die wichtig sind. All das macht unsere Dienstleistung aus. Zunächst geht es darum das Projekt zu schnüren, die Lösung zu konzipieren. All das braucht Gespräche, um Wünsche zu erfahren, um Lösungen herauszuhören, oder diese zu finden, wenn man die passende Förderung aufspüren will.
Wir haben uns eine Datenbank aufgebaut, die in der komplexen Arbeit hilft und natürlich fortlaufend aktualisiert wird. Unsere von uns geschulten Autohändler haben Zugang zu allen wichtigen Informationen, sogar Checklisten für die Beratung und natürlich kümmern wir uns auch um den richtigen Fördermix und geben Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Fördermittel. Die Fragen kommen eben schon im Autohaus an – das erfordert Antworten.
100 Prozent Förderquote als Anspruch
Im Rahmen unserer Dienstleistungen besuchen wir unsere Kunden, checken die Gegebenheiten vor Ort und übernehmen hierbei auf Wunsch den gesamten Antragsprozess bis zur erfolgreichen Bewilligung der Fördergelder. Für bestimmte Förderungen oder Fördergruppen sind wir dafür sogar zertifiziert. 100 Prozent Förderquote ist unser Anspruch – den Status haben wir und halten wir. Darauf sind wir stolz. In 3 konkreten Fällen ging es auf Anraten von uns sogar vor das Verwaltungsgericht. Das war nötig, weil man unserem Kunden nicht die volle Förderung gewähren wollte. Wir haben gewonnen. 12.000 € mussten nachgezahlt werden. Das Gericht urteilte: Die Förderbehörde handelt „ermessensfehlerhaft“. Den Prozess haben wir begleitet, Stellungnahmen geschrieben und bei der mündlichen Verhandlung ausgesagt. So konnten wir das Gericht überzeugen.
Die größte Verwirrung geht aktuell von Autohäusern aus
Typisch ist kein Fall und kein Fall gleicht dem anderen, aber klar ist jedes Mal: Die schnelle Lösung soll es geben. Dabei geht es uns aber immer nur darum: Lösung finden, Förderungen finden, Anträge stellen, um das Thema rund zu machen. Es gibt fast nie den „typischen Beratungsfall“. Es kommt auch immer auf den jeweiligen Kunden und dessen Branche an.
Auch Autohäuser werden gefragt, selten wird aktiv angeboten, dass der Kunde eine Ladelösung braucht. Hier dreht es sich hauptsächlich um die Förderung von Elektrofahrzeugen. Bei verschiedenen Autohäusern sind wir Dienstleistungspartner und kümmern uns um alle Fragen und Lösungen außerhalb der Elektrofahrzeuge. Nach dem Coaching für Mitarbeiter ist der stetig wechselnde Aufruf und die Bedingungen zu Förderungen ein Schwerpunkt. Und es macht Sinn, denn Förderungen sind ganz klar auch ein Verkaufsargument. Selbst beim Vertrieb von elektromobilen Gebrauchtwagen und in Verbindung mit der Frage der Energie, z.B. aus Photovoltaik braucht es geschulte informierte Partner, die auf Zack sind.
Unser Team fährt ausschließlich elektrisch. Sowohl beruflich als auch privat. Es rechnet sich für jeden Fahrer, aber auch für unser Unternehmen. Spaß macht es sowieso | Bild: emobicon
Die Sache mit der „Überförderung“
Die ausgelobten Förderungen beschleunigen die Elektromobilität. Sichtbar, spürbar und die KBA Zulassungszahlen zeigen auch eine deutliche Quote. Verwirrung gibt es bei der Kumulierung – mit einigen Tricks kommt man manchmal auch an mehr Fördergeld. Ärgerlich war auf jedem Fall, dass verbindlich georderte Fahrzeuge mit teils langen Lieferzeiten eben mit beachtlichen Zusatzkosten versehen werden, wenn man den ausgelobten Eigenanteil aus der Förderung nicht mehr gewährt bekommt, weil man u.U. die Förderung nicht mehr erhält, oder Kumulierungen, die mal möglich waren wegen einer möglichen „Überförderung“ nicht mehr gelten. Ärgerlich, wenn die Bedingungen, die mal galten, nicht mehr zählen. Flottenkunden waren besonders betroffen. Und das schlimme ist eher: Es wird nicht besser. Einige „Anpassungen“ sind schon geplant.
Die Vorbereitung und Antragstellung zur Förderung können sehr anspruchsvoll sein. Bei uns gilt in jedem Fall das „Vier Augen Prinzip“ | Bild: emobicon®
Kumulierung vielleicht bald wieder überall
Zwar kann man, Stand heute sehen, dass das Kumulierungsverbot, bezogen auf die Kaufprämie für Elektroautos, nach und nach aufgehoben wird, aber von einer finalen Entscheidung kann man definitiv noch nicht sprechen. Die novellierte Richtlinie für den Umweltbonus, die seit Mitte November gilt verwirrt nun einige. Und gleichzeitig wird unsere Warnung des Sommers Realität. Denn Die BAFA von 6.100 € wird nicht mehr pauschal gewährt. Das heißt: Kurzzeitleasing ist damit unattraktiv. Zwar kann man, theoretisch, diese Förderung wieder mit anderen Fördertöpfen kumulieren. Dabei ändern sich aber meistens auch die Bedingungen. Das haben viele nicht auf dem Schirm. Das hängt auch damit zusammen, dass jeder einzelne Fördermittelgeber eine Vereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abschließen muss. Das haben längst nicht alle getan. Jetzt müssen wir wachsam sein, denn je höher die Förderungen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit des Wechsels.
Unsere Kunden werden in jedem Einzelfall auf dem Laufenden gehalten. Es bedeutet aber auch hier, in Zusammenspiel mit Händlern hoch flexibel zu sein um schnell und unkompliziert reagieren zu können. Unser Händlernetz ist da recht gut aufgestellt.
Der Hype der KfW Förderung für die private Ladeinfrastruktur
Lange hat es gedauert bis der Bund die private Lademöglichkeit in die Förderung nahm. Aber dennoch sind meistens die anderen Töpfe lukrativer – hier gibt es bislang keine Kumulierbarkeit. Wir stellen in den letzten Tagen fest: Es geht vielen nicht um den Zuschuss, sondern billig eine Lösung haben zu wollen, um möglichst nur unwesentlich mehr als 900 Euro als Inklusivangebot zu zahlen. Das funktioniert in den allermeisten Fällen sicher nicht.
Da unser Schwerpunkt „Unternehmen“ sind, können wir in diesen Fällen keine konkrete Hilfe anbieten. Das ist auch nicht schlimm, denn in der Regel ist man bei seinem Elektriker gut aufgehoben. Zu beachten gilt ganz grob das die Wallbox 11 kW Leistung aufweisen muss, ein offenes OCCP haben muss und man dafür auch technisch vorbereit sein sollte. Starkstrom ist da schon wichtig. 22 kW ist ohnehin meistens weder nötig noch sinnvoll, auch weil man zusätzlich vorab eine Genehmigung des Netzbetreibers benötigt. Mit dieser Förderung geht das ohnehin nicht. ÖKO- Strom sollte selbstverständlich sein, wird ohnehin verlangt und muss nachgewiesen werden. Die Förderung beträgt pauschal 900 Euro, die Gesamtkosten für die Ladestation und die Installation dürfen diesen Betrag nicht unterschreiten. Schließlich muss der Förderantrag vor dem Kauf der Wallbox eingereicht werden. Das passiert online. Die genauen Bedingungen finden sie auf der Seite der KfW.
Interessant ist diese Förderung auch im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz das vom Bundestag beschlossen wurde und zum 1.12.2020 in Kraft treten soll. Aus diesem Gesetz können Mieter dadurch einen Rechtsanspruch auf eine Ladestation ableiten.