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Ladeinfrastruktur
Ich möchte Ladelösungen finden oder ausbauen.
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Weiterbildung
Ich möchte einen Workshop/Vortrag buchen oder anfragen.
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Förderung
Ich möchte die beste Förderung für meinen Umstieg erhalten.
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Elektrofahrzeuge
Ich möchte für mein Unternehmen E-Fahrzeuge beschaffen.
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Schritt 1 – Schritt 2 – Schritt 3 – Schritt 4 – Schritt 5
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Ja
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Nein
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Kompetenz von Anfang an!
ENGAGIERT | ZERTIFIZIERT | UNABHÄNGIG
Förderprogramme für Jedermann
Der Bund und die Länder haben bereits vor Jahren begonnen die Elektromobilität mit verschiedensten Förderprogrammen zu unterstützen. Für uns ist es unmöglich diese Programme in ihrer Komplexität hier in vollem Umfang vorzustellen. Unsere „Förderseite“ soll Ihnen den einfachen Überblick geben welche Förderungen es gibt.
Im Rahmen unserer Dienstleistungen kümmern wir uns um Ihren Wechsel in die Elektromobilität. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung Ihrer Förderung für Fahrzeuge oder Ladeinfrastruktur.
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Förderprogramme für Jedermann
Der Bund und die Länder haben bereits vor Jahren begonnen die Elektromobilität mit verschiedensten Förderprogrammen zu unterstützen. Für uns ist es unmöglich diese Programme in ihrer Komplexität hier in vollem Umfang vorzustellen. Unsere „Förderseite“ soll Ihnen den einfachen Überblick geben welche Förderungen es gibt.
Im Rahmen unserer Dienstleistungen kümmern wir uns um Ihren Wechsel in die Elektromobilität. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung Ihrer Förderung für Fahrzeuge oder Ladeinfrastruktur.
Steuervorteile für Elektrofahrzeuge
Diese Förderungen in Form von Steuererleichterungen stehen Ihnen zu
Mit der Beschaffung von Elektrofahrzeugen gibt es zahlreiche Förderungen. So sollen vor allem Firmenflotten und Fuhrparks davon profitieren. Der Umweltbonus wurde verlängert und für die Beschaffung und den Einsatz von Elektrofahrzeugen gibt es eine erhöhte Kaufprämie. Im laufenden Betrieb ergeben sich weitere Förderungen in Form von Steuererleichterungen, verbesserter Abschreibung oder auch für die Nutzung von Ladeinfrastruktur.
Es klingt kompliziert, aber wir helfen Ihnen bei der Umzusetzung!
Der Bundestag hat eine Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge) zugestimmt. Kern der Gesetzesänderung ist eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Die Steuerbefreiung ist bis 31. Dezember 2030 befristet.
Weiter gilt es emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern. So wird die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis 31. Dezember 2025, nicht erhoben.
Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen besonders mittelständische Betriebe entlastet werden.
Diese Regelung gilt für:
- Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Vereine | Verbände
- Privatpersonen
Geldwerter Vorteil Privatnutzung (Dienstwagensteuer): E-Autos vorrübergehend bis 60.000 Euro: 0,25 Prozent;
andere E-Autos und Plug-in Hybriden: 0,5 statt 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises/Monat;
alle: 0,015 statt 0,03 Prozent/Entfernungskilometer
gilt für Privatpersonen bis 2030
Halbierte Gewerbesteuer für gemietete/geleaste E- und Hybridfahrzeuge sowie Räder
gültig bis 2030 für:
- Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Verbände | Vereine
- Privatpersonen
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber von der Einkommensteuer bis 2030 befreit
Das gilt für:
- Unternehmen
- Kommunen
- öffentliche Einrichtungen
- Vereine | Verbände
Pauschale Versteuerung des geldwertenVorteils für unentgeltlich oder verbilligt vom Arbeitgeber überlassene Ladevorrichtungen für zu Hause mit 25 Prozent.
Gültig bis 2030 für:
- Unternehmen
- Verbände | Vereine
- öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Privatnutzung Dienstrad steuerfrei
(nur, wenn Rad zusätzlich zum Gehalt gestellt wird, nicht bei Gehaltsbestandteil)
Gültig bis 2030 für:
- Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Vereine | Verbände
- Privatpersonen
Neue Elektrolieferfahrzeuge bis 7,5 t: zusätzliche Sonderabschreibung von 50 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr
Das gilt zunächst bis 2025 für Unternehmen.
Ähnlich wie eine Tankkarte und die Abrechnung mit dem Unternehmen ist auch die Handhabung für eine Ladekarte zur Aktivierung von öffentlicher Ladeinfrastruktur.
Beim „Ad hoc Laden“ ist eine eichrechtskonforme Lademöglichkeit, deren Angaben nach dem Ladevorgang in der App oder Rechnung des Anbieters zur Abrechnung notwendig!
Quelle: Bundesfinanzministerium Referat für Bürgerangelegenheiten | www.bundesfinanzministerium.de – letztmalig aktualisiert am 01.01.2021 | Alle Angaben ohne Gewähr
Diese Förderungen gibt es vom Bund
Die Förderungen der Elektromobilität vom Bund wird durch weitere Maßnahmen begleitet. Neben dem Klassiker „Umweltbonus“ gibt es zusätzliche Förderungen für eine AVAS Ausstattung oder günstige Kredite über die KfW Bank. Aber auch ganzheitliche Betrachtungen, wie ein betriebliches Mobilitätsmanagement kann gefördert werden. Wenn es in Ihrem Bundesland keine Förderung für die Ladeinfrastruktur gibt, kann man sich für eine Förderung vom Bund bewerben.
Auch größere Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenantrieb sind förderfähig.
Der erhöhte Umweltbonus für E-Autos wurde bis Ende 2025 verlängert.
Neukauf E-Auto: 6.000 Euro bei Nettolistenpreis unter 40.000 Euro, 5.000 Euro bei Preis über 40.000 Euro; Plug-in Hybride: 4.500 Euro unter 40.000 Euro Nettolistenpreis Fahrzeug, 3.750 Euro bei über 40.000 Euro (max. 50 g CO2/km).
Bei Leasing des Elektrofahrzeugs erfolgt eine Staffelung der Förderung je nach Leasinglaufzeit. Die Fahrzeuge müssen in Förderliste des BAFA stehen.
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind, gefördert.
Die Bundesregierung unterstützt die Umstellung der eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge im Gesundheits- und Sozialwesen. Die Förderung batterieelktirscher Fahrzeuge besteht ausschließlich für den Kauf eines Fahrzeugs. Die förderfähigen Ausgaben der Beschaffung eines Batterieelektrischen Fahrzeuges, sowie die Fördersumme betragen pauschal 10.000 Euro. Die Förderung des Fahrzeuges ist kumulierbar mit der BAFA-Förderung. Im Falle der Kumulierung reduzieren sich die förderfähigen Ausgaben, sowie die Fördersumme um den Bundesanteil des Umweltbonus.
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht zulässig!
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben:
- Die gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch den Elektroantrieb entstehenden Investitionsmehrausgaben
- Die Ausgaben für die Beschaffung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur (Wallbox AC bis 22kW pauschal 1.500 Euro; Ladesäule AC bis 22kW pauschal 2.500 Euro)
Eine Förderung von Schnellladeinfrastruktur ist im Rahmen der De-minimis Beihilfe nicht möglich!
Antragsfrist ist bis zum 31.12.2022
Gefördert werden Investitionen in E-Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrradanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.
Förderfähig sind 25% der Ausgaben für die Anschaffung maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Programmlaufzeit 01. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024
Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Eine Bewilligung der Förderung erfolgt im “Windhundverfahren”.
Gefördert wird:
- Der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt.
- Der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt.
- Der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort.
- Der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.
Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich.
Gefördert werden:
- Rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt (Normalladepunkte).
- Rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte).
- Der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher.
Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Programmlaufzeit: vom 31.08.2021 bis zum 18.01.2022
Die maximale Förderhöhe für die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung einer Ladeeinrichtung liegt bei 60% der förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt und wird durch den maximalen Förderbetrag von 20.000 Euro pro Ladepunkt gedeckelt.
Die Aufrüstung der Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher wird mit höchstens 100.000 Euro gefördert, wenn vom Antragsteller nachgewiesen werden kann, dass ohne den Einsatz eines Pufferspeichers ein Mittelspannungsanschluss notwendig gewesen wäre.
Programmlaufzeit: vom 09.09.2021 bis zum 27.01.2022
Kauf E-Auto/Plug-in Hybride
(max. 50 g CO2, min. 40 km E-Reichweite);
Nfz bis 12 t; Ladestationen für geförderte Fahrzeuge
derzeit unbefristet gültig
Plug-in-Hybridbus/Ladeinfrastruktur: 40 Prozent der Mehrkosten; E-Busse: 80 Prozent der Mehrkosten; Voraussetzung: min. 5 Fahrzeuge werden bestellt
gültig bis Ende 2021
E-Schwerstlastenrad/-anhänger (min. 1,0 m3 Volumen/150 kg Nutzlast)
derzeit unbefristet gültig
E-und Brennstoffzellenauto, Plug-in Hybride (max. 50 g CO2, min. 40 km E-Reichweite); Ladestationen, Wasserstofftankstelle: vergünstigte Darlehen (max. 10 Mio. Euro/Vorhaben; bis 100 Prozent der Investition)
derzeit unbefristeter Förderaufruf
Erdgas-Lkw/-Sattelzugmaschinen: 8.000 Euro (CNG)/12.000 Euro (LNG); E-Lkw ab 12 t: 40.000 Euro; max. 500.000 Euro/Unternehmen pro Jahr.
gültig bis Ende 2021
Unterstützt wird die Anschaffung von fabrikneuen Lkw, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllen oder elektro- bzw. wasserstoffbetrieben sind, wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro 0 bis Euro V/EEV verschrottet wird mit bis zu 15.000 Euro.
Überdies wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.
Förderanträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | www.bafa.de – letztmalig aktualisiert am19.08.2021 | Alle Angaben ohne Gewähr
Länderförderung
Diese Förderungen gibt es in Ihrem Bundesland
In unterschiedlichen Aufrufen fördern auch Bundesländer die Elektromobilität. In manchen Fällen orientiert man sich an den Aufrufen des Bundes oder Aufrufe werden zeitlich begrenzt. Vorreiter sind hier sicherlich Berlin, NRW und Baden Würtemberg. Förderungen für Unternehmen sind hier ganz gross und werden intensiv gefördert. Auch wenn es manchmal unschlüssig und bürokratisch erscheint. Denken Sie immer daran, dass es auch Ihre Steuergelder sind die vergeben werden. Fast immer lohnt es sich Förderungen einzuplanen und zu nutzen. Wir kennen uns damit aus – es ist unsere DNA.
Progres.NRW | Beratung
Beratungskosten: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben max. 24.000 Euro für Kommunen/50% der zuwendungsfähigen Ausgaben max. 15.000 Euro für alle anderen Antragsberechtigten
Progres.NRW | Fahrzeuge
Förderung für Elektrotransporter ab 2,3 t
Kauf: 8.000 Euro
Leasing/Langzeitmiete: bis zur Höhe der im Leasing- bzw. Mietvertrag festgelegten Anzahlung (maximal 8.000 Euro); bei geringerer Laufzeit als fünf Jahre anteilig.
Kommunen erhalten: Batterieelektrische Fahrzeuge: 40 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 30.000 Euro
Brennstoffzellenfahrzeuge: 60 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 60.000 Euro
Progres.NRW | Elektrische Lastenfahrräder
Gefördert wird der Kauf von fabrikneuen elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern.
Städte, Gemeinden, Kreise oder Zusammenschlüsse von Kommunen aus Nordrhein-Westfalen oder kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben:
60 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 4.200 Euro
Alle anderen Antragsberechtigten:
30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 2.100 Euro
Progres.NRW | Ladeinfrastruktur
Es wird nur noch intelligente und steuerbare Ladeinfrastruktur gefördert, das heißt die zu fördernde Wallbox oder Ladesäule muss über eine bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle und ein zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll verfügen, um sie in das Energieversorgungssystem einbinden zu können.
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:
Antragsberechtigte erhalten 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro pro Ladepunkt für eine Wallbox bzw. Ladesäule
Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben:
80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.600 Euro pro Ladepunkt für eine Wallbox bzw. Ladesäule
Bonus:
Zusätzlich zur Förderung kann ein Bonus von 500 Euro pro Ladepunkt gewährt werden, wenn eine Erneuerbare-Energie-Anlage (zum Beispiel PV-Anlage) neu errichtet wird. Als neu errichtet gilt diese, wenn sie maximal drei Monate in Betrieb ist (Nachweis: Datum der Inbetriebnahme gemäß Eintragung Marktstammdatenregister).
Darüber hinaus kann ein Bonus von 150 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt werden, wenn ein stationärer Batteriespeicher neu errichtet wird. Dieser muss mit einer neu errichteten Erneuerbaren-Energie-Anlage verbunden sein. Der Bonus für den Batteriespeicher wird maximal bis zu einer Kapazität gewährt, die in Kilowattstunden dreifach so groß ist, wie die Nennleistung der Erneuerbaren-Energien-Anlage in Kilowatt (3:1). Maximal wird eine Kapazität bis 30 Kilowattstunden pro Ladepunkt gefördert.
NRW Bank | E-Mobilität
E- Fahrzeug/Ladeinfrastruktur/Batterietechnik:
vergünstigtes Darlehen bis 100 Prozent der Kosten/ max. 5 Millionen Euro
Dieser Aufruf ist derzeit unbefristet!
Gefördert werden durch die WELMO:
Beratungskosten:
Die Beratung beinhaltet zwei Module:
- Potentialberatung: max. 800 Euro
- Realisierungsberatung: Netto- Tagessatz (2-3 Beratungstage mit einem Netto-Tagessatz von 1000 €) pro Antrag 80% der Netto-Beratungskosten.
Es wird die Inanspruchnahme beider Module empfohlen.
Förderung Fahrzeuge:
Nutzfahrzeuge (N1, N2): 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 Euro je Fahrzeug
Rein batterieelektrisch oder als Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie (Wasserstoff) betriebenen Fahrzeugen PKW (M1):
25 % der zuwendungsfähigen Ausgabenmaximal 15.000 € je Fahrzeug (Für die Förderung eines PKW der Fahrzeugklasse (M1) ist eine Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie der Einsatz des Fahrzeuges als Taxi erforderlich)
Fahrzeuge laut der Liste „Förderfähige elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge“: 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 5.000 €
Motorisierte Zweiräder (L1e, L3e und L4e): 500 €
Aufbau Ladeinfrastruktur:
Gefördert werden sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht öffentlich zugängliche privat betriebliche Flächen des Stadtgebiets Berlin. Neben der Errichtung der Ladeinfrastruktur erfolgt auch eine anteilige Förderung des Netzanschlusses.
Kauf oder Leasing von Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Netzanschluss bis 22 kW 50 % der Gesamtkosten, max. 2.500 € pro Ladepunkt
Kauf oder Leasing von Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss ab 22 kW 50 % der Gesamtkosten, max. 30.000 € pro Ladepunkt
Anschluss an das Niederspannungsnetz 50 % der Gesamtkosten, max. 5.500 €.
Anschluss an das Mittelspannungsnetz 50 % der Gesamtkosten, max. 55.000 €.
Klimaschutz- Förderrichtlinie
E-Auto/Brennstoffzelle: 50 Prozent für
- Unternehmen
- Verbände | Vereine
Förderaufruf gültig bis Ende 2023
Förderbedingungen unter Landesförderinstitut MV (LFI)
Ladeinfrastruktur | Projekt ELBE
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Auf die bis Ende August 2022 anfallenden Abschreibungsraten und Aufwendungen wird Förderung gewährt. Die Höhe beträgt bis zu 40% der förderfähigen Kosten bei Großunternehmen. Bei mittleren Unternehmen erhöht sich die Förderung auf bis zu 50%, bei kleinen und Kleinstunternehmen auf bis zu 60%. Hamburger Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Hamburg erhalten bis zu 100% Förderung. WEGs sind nicht abschreibungspflichtig und werden auf Ausgabenbasis mit 60% gefördert.
Fahrzeuge
Für gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und auch Kommunen aus der Metropolregion Hamburg besteht die Möglichkeit, E-Fahrzeuge zu geförderten Konditionen im Leasing zu beziehen.
Hierfür haben verschiedene Leasinggesellschaften Fördermittel beantragt und wurden vom Fördermittelgeber (Bundesregierung) dazu verpflichtet, die Förderkonditionen (40% der Mehrkosten ggü. Vergleichsfahrzeug) an die Leasingnehmer weiterzugeben.
„Zukunftstaxis“ für Hamburg
Ab dem 01. Oktober 2021 bietet die Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende ein Förderprogramm für die Taxibranche an.
Eine Förderung erhalten bis zu 170 E-Taxen (in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug) sowie bis zu 30 E-Rollstuhltaxen (in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Fahrzeug), für die eine Konzessionierung bis zum 31.06.2022 erfolgt.
Förderprogramm Tourismus in Bayern – E-Ladepunkte
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich Tourismus tätig sind. (z.B. Betreiber von Hotels, Ferienwohnungen/-Apartmentbetriebe, Gaststätten und Restaurants, Campingplätze oder touristische Attraktionen)
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer pauschalen Obergrenze als zweckgebundene Zuwendung gem. einzureichendem Verwendungsnachweis nach der Inbetriebnahme der Ladepunkte.
- Ladevorrichtungen für einspurige Elektromobile (Pedelecs, E-Roller, E-Leichtfahrzeuge etc.) maximal 300 Euro je Ladepunkt
- Ladevorrichtungen für zweispurige Elektromobile (E-PKW etc.) maximal 1.500 Euro je Ladepunkt
- Die maximale Anzahl liegt sowohl für einspurige als auch zweispurige Elektrofahrzeuge bei jeweils zehn Ladepunkten pro Ladeort.
- Die maximale Fördersumme liegt bei 90% der förderfähigen Kosten.
Laufzeit bis 28.02.2022
Mehr Informationen finden Sie in den Richtlinien des Programms.
Ein neuer Förderaufruf wird erwartet.
NMOB
Lastenpedelecs und Lastenfahrräder: bis zu 50 % bis zu einer max. Fördersumme von 2.000 € oder 1.000 € für Pedelecs
Service- und Reparatur-Stationen: bis zu 75 % bis zu einer max. Fördersumme von 8.000 €
Fahrrad-Abstellanlagen (mind. 6 Stellplätze): bis zu 80% bis zu einer max. Fördersumme von 40.000 € pro Anlage
Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen: bis zu 40 %, höchstens 15.000 € pro Anlage
Innovative Projekte: bis zu 80%, höchstens 50.000 €
Radverkehrskonzepte: bis zu 80 %, höchstens 50.000 €
Mehr Informationen finden Sie hier
Die Förderung verfolgt den Zweck der Einführung von innovativen Energietechniken im privaten, öffentlichen und im gewerblichen Bereich.
Es werden investive Vorhaben gefördert, die einer Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom dienen durch:
- Stromspeicher, einschließlich Quartierspeicher und Nachrüstsätzen
- Kombinationen dieser mit Ladeinfrastruktur
- Wärmespeicher
- Kombinationen aus Strom- und Wärmespeichern
Konventionelle Stromspeicher: 500 Euro plus 200 Euro pro kWh; für angebundene Ladeinfrastruktur: 400 Euro (AC)/1.500 Euro (DC) je Ladepunkt
Für Wärmespeicher 250 Euro pro Kubikmeter Wasseräquivalent (nutzbares Speichervolumen) als Festbetrag je Einzelanlage, insgesamt jedoch höchstens 50 000 Euro
Die Kombination von Strom- und Wärmespeichern ist möglich und muss in einem Antrag erfolgen. Die maximale Zuwendung beträgt 50 000 Euro für:
- Unternehmen
- Verbände und Vereine
- öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Hinweis: Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die Gesamtzuwendung mindestens 2.500 Euro beträgt
Eine Neuantragstellung nach der Förderrichtlinie Speicher ist seit dem 30. Mai 2021 aufgrund aktuell ausgeschöpfter Haushaltsmittel nicht mehr möglich.
Weitere Informationen bei der Sächsischen Aufbaubank
Programm E-Mobil Invest
Ladeinfrastruktur sowie Pkw/Nfz/Transporter (Elektro/ Brennstoffzelle): bis zu 50% Prozent;
E-Umrüstung Lkw: 40 Prozent;
Bei Anschaffung von PKW und Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen beträgt die Förderung:
- für Unternehmen maximal 4.000 Euro
- für kommunale Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften (e.G.), Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen öffentlichen Rechts, Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus sowie gemeinnütze Organisationen, Wohlfahrtsverbände und private Pflegeanbieter max. 8.000,00 Euro und
- für Landkreise, Kommunen und kommunale Zweckverbände max. 12.000 Euro
- für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen liegt die maximale Fördersumme bei max. 30.000,- EUR.
- schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen werden mit bis zu 100.000 Euro gefördert.
Ein neuer Förderaufruf wird erwartet.
Weitere Informationen beim Nahverkehrsservice SA
Derzeit fördert das Land Bremen nur die allgemeine Veränderung der Mobilität
Mehr Informationen erhalten Sie bei BREMEN ERLEBEN.
Das Land Baden-Württemberg fördert die Elektromobilität in vielen Einzelprogrammen
Ladeinfrastruktur (Charge@BW)
Ladeinfrastruktur: 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 2.500 Euro/Ladepunkt)
BW eGutschein (E-Autos/ E-Leichtfahrzeuge)
Kommunen erhalten einen Zuschuss für die Betriebskosten aller Fahrzeugtypen. Alle weiteren Zielgruppen erhalten die Förderung nur noch für Betriebskosten der E-Leichtfahrzeuge der EG-Klassen L6e und L7e. Die Förderhöhe beträgt 1.000 Euro.
Das Programm läuft aktuell unbefristet
Lastenräder
Lastenrad (L1e bis L5e oder bis 25 km/h): 2.500 Euro
Das Programm läuft aktuell unbefristet
Schnellladesäulen | E-Taxi
DC-Schnellladepunkt: 60 Prozent; 12.000 Euro (bis 100 kW)/30.000 Euro (über 100 kW) pro Ladepunkt; 60 Prozent für Netzanschluss; max. 5.000 Euro (Niederspannung)/50.000 Euro (Mittelspannung) für
Das Programm ist aktuell unbefristet
E-Busse und BW-E-Bus-Gutschein
Kauf/Leasing/Umrüstung Busse M2/M3 (Elektro, Plug-in Hybride/Brennstoffzelle):
40 Prozent der Mehrkosten (Elektro/Brennstoffzelle), 60.000 Euro (Hybrid/Plug-in Hybride); außerdem Beratungsgutschein
Das Programm ist aktuell unbefristet
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) hat eine Förderung für die Errichtung von privaten Ladepunkten für Elektromobilität angekündigt.
Eine Antragstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Über den Start der Förderung für Ladepunkte informieren wir Sie hier.
Jetzt ist aber schon bekannt, dass die neue Landesförderung für die Errichtung von Ladepunkte für die Elektromobilität nicht mit der Förderung des Bundes im Rahmen des KfW-Programms „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (Programmnummer 440) kombiniert werden kann. Das KfW-Programm lässt keine Kumulierung mit anderen Fördermitteln zu.
Informationen finden Sie HIER
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium unterstützt mit seinem Förderprogramm für nicht öffentliche Ladeinfrastruktur den Aufbau von privater Ladeinfrastruktur, z.B. bei Unternehmen und Freiberuflern, um die Umstellung ihrer Fahrzeugflotten auf Elektromobilität zu beschleunigen.Mit Beendigung des ersten Förderaufrufes am 31.03.2021 besteht derzeit keine Antragsmöglichkeit für die Förderung des Ausbaus von nicht öffentlicher Elektroladeinfrastruktur für Unternehmen!
Mit dem geplanten Programm für die öffentliche Ladeinfrastruktur soll eine flächendeckende und nutzerorientierte Versorgung in Niedersachsen erreicht werden. Der Förderaufruf wird demnächst erwartet!
Diese Landesförderung soll ab 2021 in Ergänzung zum bereits bestehenden Bundesförderprogramm erfolgen.
Für die beiden Förderprogramme stehen bis zum Ende des Jahres 2022 insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie HIER
Programm RENplus 2014-2020 | Förderschwerpunkt öffentliche Ladeinfrastruktur
Das Land Brandenburg fördert mit dem Programm RENplus 2014-2020 den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Förderung kann während eines Förderaufrufs beantragt werden und außerhalb eines Föderaufrufs jederzeit über De-Minimis. Den Richtlinientext, alle Informationen und Formulare finden Sie hier: RENplus 2014-2020
Mobilitätsrichtlinie
Zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr fördert das Land investive und nicht investive Maßnahmen für eine klimafreundliche Mobilität.
Den Richtlinientext, alle Informationen und Formulare finden Sie hier: Mobilitätsrichtlinie
Weitere Informationen bei e-mobiles Brandenburg
Das Land Hessen fördert mit verschiedenen Programmen die Elektromobilität. In einem Ausschnitt hier ein paar Grundinformationen
Förderung von Ladesäulen
Schwalm-Eder-Kreis
Das Förderprogramm für Wandladestationen wurde am 15.12.2020 erfolgreich beendet. Anträge können nicht mehr eingereicht werden. Insgesamt wurde für 37 Wandladestationen ein Zuschuss gewährt.
E-Roller
Förderungen für E-Roller bieten einige Städte, Kommunen und auch Stadtwerke in Deutschland an:
Eine von vielen Internetseiten mit Förderlinks in der Übersicht finden sie hier.
Förderberatung der Hessen Agentur für Modellprojekte
1. Finanzielles Zuschussprogramm für Forschung sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte Elektromobilität in Hessen
2. Elektrobusförderung Hessen
3. Projektberatung und Fördervermittlung
Förderung der Elektromobilität in Hessen
Im Fokus der Förderung stehen Maßnahmen, die das Ziel haben, die Praxis- und Alltagstauglichkeit von Elektromobilität nachzuweisen. Sie sollen aufzeigen, wie attraktiv die Nutzung von E-Fahrzeugen ist. Nach Möglichkeit soll dabei Strom aus Erneuerbaren Energiequellen zum Einsatz kommen, denn so ist diese Form der Mobilität nahezu klimaneutral.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie die Erarbeitung von wissenschaftlichen Strategie- und Lösungskonzepten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine unmittelbare sichtbare Umsetzung von Elektromobilitätsanwendungen gelegt.
Förderung von Elektrobussen
Um die Umstellung auf einen umweltfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, fördert das Land Hessen die Anschaffung von Elektrobussen und den Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur. Förderfähig sind Niederflur-Midibusse (mit einer Mindestlänge von 8 m), Solobusse und Gelenkbusse.
Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise, die hessischen kreisfreien Städte, Kommunen sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV erfüllen.
Förderung von Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber und im öffentlichen Raum
Dieser Förderaufruf war bis zum 30.04.2021 gültig.
Ein neuer Förderaufruf wird erwartet.
Beratung Förderung Elektromobilität Hessen
Die Förderprogramme gelten bis auf Weiteres | punktuelle Änderungen möglich!
Gefördert die Errichtung von:
- öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten sowie das Lastmanagement für mindestens drei Ladepunkte an einem Standort
- nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten sowie das Lastmanagement für mindestens drei Ladepunkte an einem Standort
einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandortes und der Montage der Ladestation.
Höhe der Förderung: 11 kW bis 50 kW
Die Höhe der Förderung bei nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
- 500 Euro pro Ladepunkt für juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
- 750 Euro pro Ladepunkt für juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich deren Gesellschaften
- 500 Euro für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten
Die Höhe der Förderung beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
- 1.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW
- 2.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW
- 7.500 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50 kW
- 500 Euro für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten
In allen Fällen darf der Zuschuss 50% der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Im Rahmen des Förderprogramms kann pro Antragsstellenden maximal ein Zuschuss in Höhe von 2 Mio. Euro gewährt werden.
Höhe der Förderung | Großprojekte
- bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
- öffentlich zugängliche Ladepunkte mit mindestens 150 kW | max. 30.000 € pro Ladepunkt
- besondere Vorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leisten | max. 2 Mio. Euro pro Vorhaben.
Im Rahmen des Förderprogramms kann pro Antragsstellenden maximal ein Zuschuss in Höhe von 2 Mio. Euro gewährt werden.
Das Programm ist aktuell unbefristet
Quelle: Förderaufrufe der jeweiligen Bundesländer | letztmalig aktualisiert am 16.08.2021 | Alle Angaben ohne Gewähr
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