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Wer ein Elektrofahrzeug nutzt und damit auch mal laden muss könnte unter Umständen Probleme bekommen. Nachweise der einzelnen Ladevorgänge erfolgen in der Regel per Rechnung eines Anbieters. Aber was ist mit kostenfreien Ladevorgängen? All das scheint noch so neu zu sein, dass wir nun ein Problem mit dem Finanzamt haben. Man erwartet Nachweise, die wir nicht liefern können. Das Laden beim Hotel, am Supermarkt, sogar das Laden am Tesla Supercharger kann kostenfrei sein. Keine Rechnung – kein Nachweis. Ein Satz ließ uns aufhorchen. „Wir prüfen einen geldwerten Vorteil bei der Nutzung nicht nachweisbarer Ladevorgänge.“ Und nun? Es wird noch kurioser…
Das Aufladen im Alltag
Ich fahre seit fast 8 Jahren voll elektrisch. Seit 4 1/2 Jahren bin ich bei emobicon und auch unsere Fahrzeugflotte ist voll elektrifiziert. Fahre ich zu Terminen, nutze ich meistens ein Elektrofahrzeug. Und natürlich muss ich auch mal laden. Unterwegs erfolgt das Laden an öffentlichen Ladestationen, während einer Hotelübernachtung am Parkplatz vor Ort, ab und zu auch an einer Ladesäule eines Supermarktes. Ein völlig normaler Vorgang. Erfolgen die Ladevorgänge an öffentlichen Stationen nutze ich dafür die Ladekarte eines Anbieters, in unserem Fall EnBW oder innogy. Bei EnBW habe ich Kosten pro Kilowattstunde, die monatlich in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten machen wir als Ausgabe beim Finanzamt geltend. Das Laden mit dem Zugang von innogy ist eine Flatrate. Diese kostet 25 € monatlich. Ein Einzelnachweis über die Ladevorgänge erfolgt hierbei nicht. Auch die Kosten der Flatrate wird steuerrechtlich geltend gemacht.
Nutze ich kostenfreie Ladevorgänge auf dem Supermarktparkplatz erfolgt auch hier keine Abrechnung und kein Nachweis über den Ladevorgang. Bei Aufenthalt in einem Hotel nutze ich gern diese, die für die Gäste eine Lademöglichkeit anbieten. Meistens kostenfrei, ab und an pauschal vergütet. Das Parken eines Fahrzeuges kostet oft ohnehin Geld. Auch hier erfolgt fast immer kein Nachweis über die Menge des geladenen Stroms. Bin ich mit einem TESLA unterwegs nutze ich auch gern die Supercharger entlang der Strecke. Wir haben in der Regel Ladeguthaben, welches wir von Tesla erhalten, wenn durch unsere Empfehlung ein Fahrzeug von Tesla gekauft wird. Auch dann erhalten wir keine Rechnung und der Ladevorgang wird nicht berechnet. Mit alledem hat nun das Finanzamt ein mutmaßliches Problem. Der Mix passt dort scheinbar gar nicht. Es fehlt an Transparenz, so das Finanzamt. Konkret wird man hier aber auch nicht.
Nachweiserhebung nicht möglich
All das begann damit, dass wir für 2020 kaum Rechnungen für das Laden unserer Elektrofahrzeuge steuerrechtlich geltend gemacht haben. Am meisten davon unterwegs waren wir mit dem Tesla Model 3. Für rund 50.000 km im letzten Jahr haben wir 3 Rechnungen der Ladevorgänge im Wert von 32.10 € gehabt. Der Rest war, wie beschrieben kostenfrei – zumindest für uns. Das Finanzamt wollte nun den Nachweis für das Laden im Einzelfall. Speziell dort, wo ich zeitgleich übernachtet hatte und bei der ersten Nachfrage angegeben habe, dass ich im Hotel geladen habe. Also fragte ich bei allen Hotels nach. In einem Fall hieß es:“ Der Ladevorgang ist mit den Parkgebühren abgegolten. Ein Nachweis können wir nicht erstellen, weil wir auch keinen Nachweis haben.“ Die beiden anderen Hotels erklärten, dass noch nie ein Nachweis erbracht werden musste. Hotelgäste zahlen im Moment nichts, wenn Sie bei uns übernachten. Das teilte ich dem Finanzamt mit.
Ladevorgang soll ausgewiesen werden
Ich dachte nun, die Sache sei damit erledigt. Aber jetzt ging es erst richtig los. Nun wollte das Finanzamt wissen, ob im Fahrzeug nicht gespeichert wird, wieviel Strom geladen wird. Nein, wird es nicht. Vielleicht intern, aber für mich sind solche Daten nicht lieferbar. Ich fragte bei Tesla nach und dort erklärte man mir, man hätte schon einige Male „ähnliche Nachfragen“ gehabt. Ganz klar: Ein Nachweis ist nicht möglich. Das Finanzamt gab sich offenbar damit zufrieden, aber monierte nun, dass man bitte darauf achten müsse, dass ein Ladevorgang beim Hotel in einer Rechnung aufgeführt sein müsse, ähnlich wie das Frühstück, wenn es inklusive Zimmerpreis ist oder man es dazu buchen muss. Wie das konkret aussehen könnte, teilte man nicht mit.
In manchen Hotels erfolgt der Ladevorgang über einen Drittanbieter. Zumindest bei der Kostenpflicht ist der Nachweis möglich, weil anschließend eine Rechnungsstellung erfolgt. Nicht aber bei kostenfreiem Laden. Intern kann das Hotel den Überblick haben. Es ist aber kaum vorstellbar, dass sie diese „internen Zahlen“ rausrückt. Auch, weil man das nicht tun muss.
Kostenfreie und kostenpflichtige Ladevorgänge bei TESLA werden ausgeführt. Es reicht dem Finanzamt nicht
Kostenfrei geladen. Ein Information der Ladeapp. Eine Rechnung mit allen Fakten gibt es dazu nicht
Fahrtenbuch mit Ladenachweis gefordert
Für die Nutzung des TESLA Supercharger habe ich einen Account bei Tesla. Dort sind die Daten meiner Kreditkarte hinterlegt, welche belastet wird, wenn der Ladevorgang kostenpflichtig ist. Das Laden ist ganz einfach: Fahrzeug mit dem Charger verbinden. Schon startet der Ladevorgang. Habe ich über meinen Referral Code einen Käufer überzeugt ein Tesla zu kaufen werde ich als Dank dafür mit Strom für 1.500 km belohnt. Das heißt: Ich bekomme dafür Gratis Strom. Da dieser nicht abgerechnet wird, machen wir den als Unternehmen auch nicht steuerrechtlich geltend. Denn es gibt keine Rechnung dafür. Ist doch eigentlich eine klare Sache. Auch das reicht dem Finanzamt nicht aus. Jetzt erwartete man einen Nachweis über die Anzahl der Empfehlungen und damit der möglichen freien Ladevorgänge. Das haben wir aber abgelehnt. Auf die Frage, welche Rechtsgrundlage dafür in Betracht kommt beantwortete man nicht. Es gibt keine Verpflichtung dazu. Auch die nette Finanzbeamtin konnte uns den Nachweis nicht liefern, dass wir dazu verpflichtet wären.
Bei unserer Lade Flat mit innogy zahlen wir über unseren „Altvertrag“ zur Zeit pauschal 25 € monatlich, inkl. Steuern. Dafür können wir, laut Vertrag beim Betreiber und bei Roaming Partner das Elektrofahrzeug aufladen. Auch Schnellladevorgänge sind möglich. Es gibt, so der Vertrag, keine Einschränkungen über die Anzahl der Ladevorgänge noch der geladenen Stromeinheiten. Es gab in 19 Monaten bei Nutzung dieser App nie eine Rechnung mit einer Aufstellung der einzelnen Ladevorgänge. Keine Angabe zum Lade Ort, der Ladezeit oder der Lademenge. Die Flatrate wird jährlich in Rechnung gestellt. Die Pauschalisierung scheint auch hierbei ein Problem zu sein, denn man forderte nun ein Fahrtenbuch an. Der Nachweis ist kein Problem, denn die Kalenderdaten liegen vor. Wo ich auf der Strecke geladen hatte kann ich lückenlos aber nicht nachweisen.
Das Finanzamt ohne Antworten
Einzelne Ladevorgänge mit dem Nachweis von EnBW monierte man nicht. Hier wird jeder Ladevorgang sehr ausführlich dargestellt. Ladezeit, Ort, Menge der Energie, Preis. Die Nutzung ist aber eine Ausnahme. Im Alltag lade ich kostenfrei im Büro. Hier moniert man, dass unterschiedliche Elektrofahrzeuge auch unterschiedlich auszuweisen sind. Das heißt die Lademenge muss einzeln aufgeführt werden. Den Nachweis über die Notwendigkeit und welche rechtlichen Voraussetzungen einzuhalten sind wollte man uns vom Finanzamt bislang aber auch nicht liefern. Denn es ist Quatsch. Selbst mit meinem privaten PKW könnte ich, wenn der Arbeitgeber es erlaubt, kostenfrei laden.
Forderungen die nicht erfüllt werden können
Auf meine Frage, wie ich den Nachweis erbringen soll, wenn ich beim örtlichen Supermarkt einen kostenfreien Ladevorgang“ starte antworte man ebenso nicht. Ob das nun ein Einzelfall ist, kann ich derzeit noch nicht beurteilen. Wohl aber, dass es dem Finanzamt ernst ist festzustellen wo ich wie geladen habe.
Auf Nachfrage beim Bundesfinanzministerium erklärte man mir: „Wird der Ladevorgang pauschal berechnet, obliegt die Nachweispflicht dem Anbieter zur Sicherstellung der steuerlichen Lasten. Laden sie kostenfrei sollte es nicht notwendig sein, dass der Nutzer eine Nachweispflicht hat. Änderungen in der Darstellung werden zurzeit erarbeitet.“
Die Sprachlosigkeit der Finanzbehörde in unserem konkreten Fall kann ich derzeit noch nicht einschätzen. Aber es hat uns schon viel Zeit gekostet Dinge wegen Nichts zu tun, die aus unserer Sicht nicht unsere Aufgabe sein können.