Einnahmen aus der THG-Quote sind für Privatpersonen steuerfrei

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Bild: emobicon® Die Besitzer von privaten Elektrofahrzeugen müssen keine Steuern auf die Einnahmen aus ihren Treibhausgasminderungsquoten zahlen. Die bisher genannten Freigrenzen sind hierbei nicht von Belang. Eine gute Nachricht für Besitzer von privaten Elektrofahrzeugen: Ihre Gewinne aus Treibhausgasminderungsquoten (auch THG-Quote) werden nicht besteuert. Die bisher angenommenen jährlichen Steuerfreigrenzen von 255 € und 410 € werden … Weiterlesen …