THG-Quote – mit Ladesäulen + Wallbox + Ladestation Geld verdienen

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Weiterbildung

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Förderung

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Elektrofahrzeuge

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emobicon hilft bei der THG-Quote für Ladesäulen

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Mit der THG-Quote für Ladesäulen den Strompreis um aktuell mindestens 3,85 Cent* pro Kilowattstunde senken (Stand 21.11.23) und endlich Gewinn machen. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert – die Abwicklung ist wirklich einfach!

Die Vermarktung von THG-Quoten ist auch für Wallboxen auf Basis der geladenen Kilowattstunden möglich, sofern diese öffentlich zugänglich sind und in der Liste der Ladesäulen der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgeführt sind.
Aus aktuellem Anlass: Beachten Sie bitte die geplanten Änderungen bei der THG-Quote.

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Erfahren Sie mehr

Sichern Sie sich jetzt eine THG-Quote von aktuell mindestens 3,85 Cent pro Kilowattstunde!

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Die Vermarktung von THG-Quoten ist auch für Wallboxen auf Basis der geladenen Kilowattstunden möglich, sofern diese öffentlich zugänglich sind und in der Liste der Ladesäulen der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgeführt sind. Aus aktuellem Anlass: Unsere Einschätzung zur THG-Quote für private Wallboxen.

Mit der Ladesäule Geld verdienen? Ja das geht!

Nicht nur für Elektroautos gibt es sie – auch mit Ihrer öffentlichen Ladesäule können Sie die THG-Quote nun attraktiv für sich nutzen.

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So einfach funktioniert der emobicon Service

Verkaufen Sie jetzt Ihre THG-Quote für Ladesäulen und erhalten Sie garantiert mindestens 3,85 Cent/kWh Strom.

So einfach geht es:

  • Sie registrieren sich einmalig auf der Webseite unseres Kooperationspartners.
  • Nach der Registrierung können Sie ganz bequem Ihre Ladestationen anlegen.
  • Anschließend geben Sie den Zählerstand für einen bestimmten Zeitraum ein und sichern sich so jeweils die aktuelle THG-Quote für Ihre öffentliche Ladesäule.
  • Sie können jederzeit den Status Ihrer Anmeldung einsehen. Selbstverständlich können Sie auch Zählerstände für einen anderen Zeitraum anlegen. So können Sie z.B. im nächsten Jahr die THG-Quote erneut beantragen, ohne die Stammdaten erneut eingeben zu müssen.

Was bedeutet der garantierte Mindestpreis bei der Auszahlung der THG-Quote?

    • Sie melden die Strommengen und den Zeitraum der Entnahme einmal pro Quartal oder ab 1 MWh geladenem Strom unter Angabe Ihrer bereits registrierten Ladesäule.
    • Die gemeldeten Strommengen werden vom Umweltbundesamt zertifiziert und anschließend über den THG-Quotenhandel vermarktet.
    • Sie erhalten eine Gutschrift und eine garantierte Vergütung von derzeit mindestens 3,85 Cent pro Kilowattstunde direkt auf Ihr hinterlegtes Konto (Stand 21.11.2023).
    • Ein Mindestpreis kann bei der Meldung auf der Plattform garantiert werden, da auf der Käuferseite bereits große CO2-Kontingente zu einem festen Preis gesichert sind – also kein Risiko für Sie!
    • Sollte der Erlös der vermarkteten THG-Zertifikate höher ausfallen als von unserem Kooperationspartner garantiert, werden Sie daran beteiligt und erhalten eine entsprechend höhere THG-Prämie.
    • Sie erhalten also immer mindestens den Auszahlungsbetrag, der zum Zeitpunkt der Meldung der Strommengen garantiert wurde.

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THG-Quote für Ladesäulen an Erneuerbarer-Energie-Anlage

Wenn Sie öffentliche Ladestationen betreiben, die lokal ausschließlich mit Wind- und/oder Solarenergie betrieben werden, erhalten Sie eine Vergütung von aktuell 7,7 Cent pro Kilowattstunde nach dem oben genannten Modell. Dies gilt nur für sogenannte Inselanlagen, die autark betrieben werden und keinen Anschluss an das öffentliche Netz haben. Beachten Sie dazu auch die Änderungen ab 2024.

Hinweis
Der gesamte Prozess von der Meldung der Strommengen bis zur Auszahlung auf Ihr Konto dauert aufgrund der hohen Auslastung des Umweltbundesamtes mit der Zertifizierung der Treibhausgasminderungsquote derzeit ca. 3 – 4 Monate.

Alle Infos zur THG-Quote für Ladesäulen

THG-Quote für Ladesäulen
THG-Quote für öffentliche Ladesäulen – derzeit 7,7 bis 15,4 Cent pro Kilowattstunde erhalten

THG-Quote für frei zugängliche öffentliche Ladestationen

THG-Quoten gibt es nicht nur für Elektroautos, sondern auch für den Betrieb von öffentlichen Ladestationen. Hintergrund ist, dass die Bereitstellung von öffentlicher Ladeinfrastruktur den Umstieg auf Elektromobilität erleichtert und damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen leistet.

Allerdings gibt es strenge gesetzliche Vorgaben für die Installation und den Betrieb von öffentlichen Ladestationen. So müssen z.B. öffentliche Ladestationen bei der Bundesnetzagentur registriert werden.

Private und kommunale Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen und Strom für das Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlichen Ladepunkten bereitstellen, können die THG-Quote sowohl für die Nutzung ihrer Elektrofahrzeuge als auch für den Betrieb der Ladepunkte erhalten.

Die durch den Ladestrom eingesparten und vom Umweltbundesamt zertifizierten CO2-Emissionen werden gebündelt und als THG-Quote an Produzenten fossiler Brennstoffe und Mineralölgesellschaften verkauft.

[dipl_faq_page_schema title=”Häufige Fragen & Antworten zur THG-Quote für Ladesäulen” closed_toggle_icon=”||fa||900″ closed_icon_color=”#0083bf” open_toggle_icon=”||fa||900″ open_icon_color=”#0083bf” closed_toggle_bg_color=”RGBA(255,255,255,0)” open_toggle_bg_color=”RGBA(255,255,255,0)” module_id=”verdienst” _builder_version=”4.23.4″ _module_preset=”default” faq_heading_level=”h3″ faq_heading_font_size=”20px” faq_question_closed_font=”|600|||||||” faq_question_closed_text_color=”#0083bf” faq_question_closed_font_size=”15px” faq_question_open_font=”|600|||||||” faq_question_open_text_color=”#0083bf” faq_question_open_font_size=”15px” faq_answer_text_font_size=”15px” custom_margin=”0px|0px|0px|0px|false|false” custom_padding=”|4px|20px|4px|false|true” hover_enabled=”0″ border_radii=”on||||” box_shadow_style=”none” global_colors_info=”{}” sticky_enabled=”0″][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wieviel kann man mit der THG-Quote für Ladesäulen pro Ladepunkt verdienen?” _builder_version=”4.23.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Eine pauschale Angabe zur Höhe der Prämie pro Ladesäule / Ladepunkt ist nicht einfach. Die verladene Strommenge, die über die THG-Quote angerechnet werden kann, hängt stark vom Standort und der Auslastung der öffentlichen Ladeinfrastruktur ab. Für eine zumindest grobe Abschätzung kann jedoch auf statistische Mittelwerte zurückgegriffen werden.

Art der Ladepunkte
Anzahl Ladepunkte (November 2022)
Abgabe (in kWh / Tag*)
Strommenge gesamt (MWh / Jahr)
Durchschnittlicher Erlös / Jahr / Ladepunkt
Schnelladepunkte
12.755
39,6
184.487,04
1.113.72 €
Normalladepunkte
63.806
19,1
445.128,20
537,17 €
Gesamt – Durchschnitt
76.561
22,5
629.615,24
633,23 €

Wie man sieht, variiert der Ertrag bereits zwischen Normal- und Schnellladepunkten stark. Die ermittelten Werte können daher nur als grobe Anhaltspunkte betrachtet werden. Als Quelle wurde die aktuelle Liste der Ladesäulen der Bundesnetzagentur (Stand Dezember 2022) sowie eine Statistik von statista verwendet. Letztere stammt allerdings aus dem Jahr 2021, es wird davon ausgegangen, dass die geladenen Strommengen pro Tag mittlerweile höher sind.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Entwicklung der THG-Quote für Ladesäulen 2024″ _builder_version=”4.23.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Das Jahr 2024 könnte entscheidende Veränderungen für die THG-Quote von Ladesäulen mit sich bringen, beeinflusst durch energiepolitische Entscheidungen, technologische Entwicklungen und Marktdynamik.

Energiepolitik: Neue Regulierungen könnten den Wert der THG-Quote erhöhen, insbesondere wenn Anreize für den Ausbau der Ladeinfrastruktur geschaffen werden.

Technologie: Fortschritte bei Elektrofahrzeugen könnten zu einer stärkeren Nutzung und damit zu höheren Einnahmen aus THG-Zertifikaten für Ladesäulenbetreiber führen.

Marktpreise: Angebots- und Nachfrageschwankungen könnten die Quotenpreise beeinflussen, wobei eine steigende Anzahl von Elektrofahrzeugen die Nachfrage erhöhen könnte.

Verbraucherverhalten: Ein steigendes Umweltbewusstsein könnte die Nachfrage nach nachhaltigen Mobilitätslösungen erhöhen und damit die Bedeutung und den Wert von THG-Quoten steigern.

Unterstützung durch Dienstleister: Wir von emobicon werden auch 2024 weiterhin die Betreiber von Ladesäulen unterstützen, um die Beantragung von THG-Quoten zu erleichtern.

Die THG-Quote wird voraussichtlich ein zentrales Element zur Förderung der Elektromobilität bleiben, wobei die genaue Entwicklung von den oben genannten Faktoren abhängt. Mehr Infos dazu finden Sie auf folgender Seite.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Warum sinkt die THG-Quote für das Jahr 2023 im Vergleich zu 2022?” _builder_version=”4.21.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Die Treibhausgasemissionen, die bei der Stromerzeugung entstehen, werden vom Umweltbundesamt anhand von Referenzwerten berechnet. Für das Jahr 2023 wurde dieser Wert von 119 auf 135 Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Gigajoule angehoben. Das bedeutet, dass die Mineralölunternehmen ab 2023 pro Einheit mehr Emissionen ausstoßen dürfen, als im vergangenen Jahr. Dadurch müssen sie weniger Zertifikate zukaufen, was sich auf die THG-Quoten auswirkt.

Ein weiterer Faktor, der zur Senkung der THG-Quoten beiträgt, ist der Strommix. Aufgrund der Ukraine-Krise ist der Anteil von Ökostrom im Strommix gesunken, was dazu führt, dass E-Autos weniger Treibhausgase einsparen und damit leider auch der Erlös für den Strom, der an den Ladestationen geladen wird.

Insgesamt lässt sich sagen, dass sowohl die neuen Emissionswerte als auch der Strommix dazu beitragen, dass die THG-Quoten sinken. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies auf die Energiewirtschaft auswirken wird.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Was ist die Rechtsgrundlage für die THG-Quote für Ladesäulen?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

THG-Quote für LadesäulenDie THG-Quote kann auch für Strom aus öffentlich zugänglichen Ladestationen in Anspruch genommen werden. In der 38. BImSchV  (Bundeimmisionsschutzverordning) ist geregelt, dass Strom, der zur Verwendung in elektrisch betriebenen Straßenfahrzeugen aus dem Netz entnommen oder direkt aus einer Stromerzeugungsanlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bezogen wird, zur Erfüllung der Treibhausgasquote angerechnet  werden kann. In § 6 der 38. BImSchV[2] wird erläutert, dass Strom angerechnet werden kann, wenn er an öffentlich zugänglichen Ladesäulen entnommen wird. Das Umweltbundesamt (UBA) ist in diesem Zusammenhang für die Prüfung der Anrechenbarkeit von Strom auf die Treibhausgasquote und die Ausstellung der entsprechenden Zertifikate zuständig. Auf Basis der vom UBA ausgestellten Zertifikate kann eine Anrechnung auf die THG-Quote eines verpflichteten Unternehmens erfolgen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie können mit einer Ladesäule THG-Zertifikate generiert und gehandelt werden?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Der Betreiber einer öffentlich zugänglichen Ladesäule im Sinne der Ladesäulenverordnung muss Aufzeichnungen führen über

  • den genauen Standort der Ladestation
  • die Energiemenge in Megawattstunden des zur Nutzung durch elektrisch betriebene Straßenfahrzeuge entnommenen Stroms und
  • den Zeitraum, in dem die Strommenge entnommen wurde, soweit dieser Zeitraum nicht das gesamte Verpflichtungsjahr umfasst.

Darüber hinaus ist für die Ladesäule die Anzeige des Ladepunktbetreibers an die Bundesnetzagentur zu belegen.
Diese Daten müssen spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres an das Umweltbundesamt übermittelt werden. Die Anbieter vermarkten dann die erzielten Emissionseinsparungen als Paket auf dem THG-Markt.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie hoch ist die Vergütung für Ladesäulen?” _builder_version=”4.23.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Für das laufende Jahr 2023 können Sie aktuell eine Vergütung von mindestens 3,85 Eurocent pro Kilowattstunde (Stand 21.11.2023) als Treibhausgasminderungsquote für den verladenen Strom erhalten.

Ladestationen, die lokal mit Wind- und Solarenergie betrieben werden, erhalten eine Prämie von mindestens 7,7 Eurocent pro Kilowattstunde. Dies gilt jedoch nur für Anlagen, die vollständig vom öffentlichen Netz getrennt sind und ausschließlich mit Wind- und/oder Solarenergie betrieben werden.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie kann ich jetzt die THG-Quote für Ladesäulen erhalten?” _builder_version=”4.21.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Möchten Sie nicht nur die THG-Quote für Ihr E-Auto in Anspruch nehmen, sondern auch indirekt den Strompreis Ihrer öffentlich zugänglichen Ladestationen senken, indem Sie die THG-Quote vermarkten? Registrieren Sie sich und sorgen Sie dafür, dass Sie von der THG-Quote für Ladesäulen profitieren.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wer gilt als %22Dritter%22 im Sinne des § 37(6) BImSchG und ist damit berechtigt, die Energiemengen des elektrischen Stroms durch das UBA zertifizieren zu lassen?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Ein „Dritter“ ist der Betreiber einer Ladestation oder eine von ihm beauftragte Person. Nur Betreiber von Ladesäulen oder von ihnen benannte Personen sind berechtigt, sich vom UBA Bescheinigungen über die energetischen Strommengen im Sinne des § 38 BImSchV ausstellen zu lassen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Erhalten die Betreiber von Ladesäulen eine Förderung durch das Umweltbundesamt?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Nein, das Umweltbundesamt stellt nur Zertifikate für den von Elektrofahrzeugen genutzten Strom aus. Die Förderung ergibt sich daraus, dass Dritte diese Zertifikate im Rahmen bilateraler Vereinbarungen („Quotenhandel“) nutzen können, um die Verpflichtung der Produzenten fossiler Brennstoffe („Quotenverpflichtete“) zu erfüllen .

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Was geschieht mit den Strommengen, die von der Bundesregierung versteigert werden?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Die Anrechnung von Strommengen auf die THG-Quote ist freiwillig. Es ist daher davon auszugehen, dass nicht der gesamte in Deutschland im Straßenverkehr eingesetzte Strom in den Quotenhandel einfließt. Für den Fall, dass eine größere Strommenge nicht gemeldet wird, behält sich die Bundesregierung vor, diese nicht gemeldete Strommenge über eine Auktion dem Quotenhandel zuzuführen. Nach § 37d Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 wird die Bundesregierung ermächtigt, diese Frage durch Rechtsverordnung zu regeln. Der Erlass einer solchen Rechtsverordnung ist noch nicht vorgesehen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wer ist der Betreiber einer Ladesäule?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Dies ist in § 2 Abs. 8 der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Danach ist Betreiber einer Ladesäule, wer nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnissen einen bestimmenden Einfluss auf den Betrieb einer Ladesäule hat. Der Betreiber zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass er für den Betrieb der Ladeinfrastruktur (Betrieb, Wartung, Instandhaltung etc.) verantwortlich ist und die Einbindung in das Stromnetz (Netzanschluss, Einspeisung etc.) nach energiewirtschaftlichen Regeln koordiniert. Er muss sicherstellen, dass ein punktuelles Laden am Ladepunkt möglich ist. Das Eigentum an einem Ladepunkt oder einer Ladestation ist in der Verordnung nicht vorgeschrieben. Auch die Einbindung von Dienstleistern auf Seiten des Betreibers ist zulässig, ohne dass der Betreiber seine Rolle als Betreiber verliert.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Kann der Ladesäulenbetreiber eine andere Person damit beauftragen, die Strommenge beim UBA anzumelden und das Zertifikat ausstellen zu lassen?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Ja. Wie bereits in der ersten Frage erläutert, ist „Dritter“ im Sinne der THG-Quote und damit antragsberechtigt entweder der Ladesäulenbetreiber selbst oder eine von ihm beauftragte Person. Wenn der Ladesäulenbetreiber nicht selbst am Quotenhandel mit den quotenpflichtigen Händlern fossiler Kraftstoffe teilnehmen möchte, kann er eine Person (z.B. einen Stromlieferanten oder Dienstleister) benennen oder bevollmächtigen, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Sind also auch Privatpersonen antragsberechtigt und können am Quotenhandel teilnehmen?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Im Prinzip ja. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass Quotenverpflichtete mit Privatpersonen bilaterale Verträge über kleine Strommengen abschließen werden. Deshalb wurde die Möglichkeit des so genannten „Poolings“ geschaffen, um den Aufwand für die beteiligten Personen, Unternehmen und Behörden zu begrenzen. So können Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen, also auch Privatpersonen, ein Unternehmen, z.B. einen Stromversorger oder ein anderes Dienstleistungsunternehmen, beauftragen, die entsprechenden Strommengen zu sammeln, vom Umweltbundesamt zertifizieren zu lassen und dann an einen Quotenverpflichteten zu verkaufen. Auf diese Weise können die Marktteilnehmer viele kleine Einzelstrommengen zusammenfassen, als Block an das Umweltbundesamt weitergeben und am Zertifikatehandel teilnehmen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Kann ich also als Privatperson mit dem Strom, den ich an meiner Wallbox lade, am Quotenhandel teilnehmen?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Grundsätzlich nein, da die Vermarktung der THG-Quote für Ladesäulen nur an öffentlich zugänglichen Ladesäulen gemäß Ladesäulenverordnung möglich ist.

Öffentlich zugängliche Ladesäule

Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn jeder potenzielle Nutzer Zugang zu ihm hat oder ihm der Zugang gestattet ist (vgl. Definition von LSV in §2, Abschnitt 5). Typische Beispiele sind Ladestationen in Supermärkten oder auf Kundenparkplätzen und in Parkhäusern.

Nicht öffentlich zugängliche Ladesäule

Wird der Zugang hingegen nur einem bestimmten, klar definierten Personenkreis gewährt, handelt es sich nicht um eine öffentlich zugängliche Ladestation.

Weitere wichtige Voraussetzungen aus der Ladesäulenverordnung

Betreiber von öffentlichen Ladepunkten müssen den Nutzern von Elektrofahrzeugen die Möglichkeit bieten, ihr Fahrzeug punktuell aufzuladen. Punktuelles Laden bedeutet, dass der Kunde den Ladepunkt spontan (ad-hoc) nutzen kann, ohne ein dauerhaftes Vertragsverhältnis mit dem Betreiber eingehen zu müssen (vgl. § 2 Nr. 9 LSV).
Die Mindestanforderung für das ad-hoc-Laden besteht darin, eine der beiden folgenden Nutzungs- und Zahlungsarten anzubieten (vgl. § 4 LSV)

Kostenlose Nutzung oder Nutzung gegen Barzahlung

Der Kunde muss die Möglichkeit haben, in der Nähe der Ladestation bar zu bezahlen oder kostenlos zu laden. Dem Kunden muss eine der beiden Nutzungsmöglichkeiten angeboten werden, ohne dass er sich ausweisen muss.

oder

Bargeldloser Zahlungsverkehr

Für das bargeldlose Bezahlverfahren variieren die Mindestanforderungen je nach Datum der Erstinbetriebnahme der Ladesäule.

Zusätzlich gilt

Ladepunkte von Privatpersonen (natürliche Personen) in Carports, Garageneinfahrten oder anderen Parkflächen sind keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte, da in diesem Fall die Nutzung der Parkflächen eindeutig auf Privatpersonen beschränkt ist.

Fazit

Als Privatperson, die keine öffentlich zugängliche Ladesäule betreibt, können Sie nur am THG-Quotenhandel teilnehmen, indem Sie den geladenen Strom pauschal (2 MWh/Jahr) über die THG-Quote für Ihr Elektroauto geltend machen. Unsere Einschätzung zur THG-Quote für private Wallboxen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie muss die Benennung einer anderen Person durch die Drittperson erfolgen?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Die Bevollmächtigung erfolgt durch eine privatrechtliche Vereinbarung. Es gelten die Anforderungen an die Textform gemäß § 126b BGB. Textform bedeutet, dass eine lesbare Erklärung, in der die Person, die die Erklärung abgibt, genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden muss. Dies ist auch in digitaler Form möglich. Eine Unterschrift, wie bei der Schriftform, ist hier nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Person, die die Erklärung abgibt, namentlich genannt wird.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Ist es möglich, dass eine von der ursprünglichen dritten Partei benannte Person eine andere Person benennt?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Beispiel: Ein privater Elektromobilist benennt seinen Stromlieferanten, der wiederum einen Dienstleister X benennt.

Es ist möglich, dass eine vom ursprünglichen „Dritten“ (d.h. dem Betreiber der Ladesäule) benannte Person eine andere Person als „Dritten“ benennt, um in deren Namen am Quotenhandel teilzunehmen und dies dem UBA zu melden. Unternehmen, die von Privatkunden als Dritte benannt werden, können andere Dienstleister beauftragen, in ihrem Namen die für die Teilnahme am Handel notwendigen Transaktionen, wie z.B. die Meldung an das Umweltbundesamt, durchzuführen. Dies kann insbesondere für kleinere Stromversorger sinnvoll sein, die durch die Beauftragung eines Dienstleisters ihren Verwaltungsaufwand reduzieren wollen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie verhält es sich in Konstellationen, in denen mehrere Ladepunkte von einem Sammelpunkt versorgt werden (die Ladepunkte werden nicht separat berechnet)?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Ist es ausreichend, wenn ein Dritter die Gesamtmenge des von den Ladepunkten gelieferten Stroms erfasst, oder muss jeder Ladepunkt separat gemessen werden?

Liegt eine Konstellation vor, in der mehrere Ladepunkte über eine gemeinsame Abnahmestelle versorgt werden, so dass eine getrennte Abrechnung der einzelnen Ladepunkte nicht möglich ist, reicht es aus, wenn die Gesamtmenge der Abnahmestelle angegeben wird. In diesen Fällen ist es jedoch erforderlich, die mit dieser Abnahmestelle verbundenen Ladepunkte zu spezifizieren und zu individualisieren, damit nachvollziehbar bleibt, über welche Ladepunkte die Strommenge letztlich abgegeben wurde.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Ist Strom, der für den Schienenverkehr, insbesondere der für Straßenbahnen, verwendet wird, förderfähig?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Für Strom, der für den Schienenverkehr verwendet wird, kann die Treibhausgasvergütung für Kraftstoff-Inverkehrbringer nicht in Anspruch genommen werden. Dies ist nur für Strom möglich, der aus dem Netz entnommen und von elektrisch betriebenen Straßenfahrzeugen verwendet wird.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Was sind Straßenfahrzeuge? Ist auch die ausschließliche Nutzung auf Privatstraßen zulässig?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Der Begriff „Straßenfahrzeug“ bezieht sich auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die besagt, dass das Fahrzeug für die Nutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen sein muss. Fahrzeuge, die nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, sind daher nicht förderfähig.
Dementsprechend sind Fahrzeuge, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, aber nur auf Privatstraßen genutzt werden, natürlich förderfähig.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Muss bei der Antragstellung die einfache oder dreifache Strommenge angegeben werden?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Der Antragsteller teilt dem UBA die tatsächlich aus dem Netz bezogene Strommenge zur Verwendung in elektrisch betriebenen Straßenfahrzeugen mit. Die Multiplikation mit 3 erfolgt durch das UBA im Rahmen der Berechnung der Treibhausgasemissionen bei der Eingabe der Jahresquote durch die Biokraftstoffquotenstelle.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie werden die THG-Emissionen von Strom berechnet?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Die Berechnung der Treibhausgasemissionen des Stroms ist in § 5 Abs. 2 der 38. BImSchV geregelt. Die Energiemenge Strom wird mit dem Faktor 3 und dem Wert der durchschnittlichen Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit Strom in Deutschland sowie dem Korrekturfaktor für den Wirkungsgrad der Motoren (0,4 für batterieelektrische Motoren) multipliziert. Der Wert für die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit Strom in Deutschland wird vom Umweltbundesamt ermittelt und jährlich bis zum 31. Oktober für das folgende Verpflichtungsjahr im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser Wert repräsentiert den deutschen Strommix.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie wird Strom aus erneuerbaren Energiequellen bei der THG-Berechnung berücksichtigt?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Eine gesonderte Berücksichtigung von Strom aus Erneuerbaren Energien in Form eines geringeren THG-Emissionswertes als der deutsche Strommix ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Diese sind in § 5 Abs. 4 der 38. BImSchV festgelegt: Danach wird der durchschnittliche Treibhausgasemissionswert der betreffenden erneuerbaren Energien in Deutschland angesetzt, wenn in den Fällen 6 (d.h. an öffentlich zugänglichen Ladepunkten) der verwendete Strom ausschließlich aus erneuerbarer Wind- oder Sonnenenergie stammt und der Strom nicht aus dem Netz bezogen wird, sondern direkt aus einer netzentkoppelten Stromerzeugungsanlage. In der Praxis trifft dies nur auf öffentlich zugängliche Ladepunkte zu, die direkt an Photovoltaik- oder Windkraftanlagen angeschlossen sind. In diesem Fall wird der Emissionsfaktor der jeweiligen EE-Stromerzeugungsart verwendet.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wer legt die Emissionsfaktoren für Strom aus erneuerbaren Energien fest?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Das Umweltbundesamt veröffentlicht die Emissionsfaktoren für die verschiedenen Arten der Stromerzeugung im Bundesanzeiger. Die Bekanntmachung wird auch auf deren Website veröffentlicht.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Ist es möglich, Strom aus erneuerbaren Energien separat anzurechnen?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Grundsätzlich ist dies möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Nach § 5 (4) der 38. BImSchV kann der THG-Emissionswert der jeweiligen erneuerbaren Energie angerechnet werden, sofern ausschließlich Strom aus Sonnen- oder Windenergie verwendet wird und dieser nicht aus dem Netz bezogen, sondern direkt von einer vom Netz getrennten Stromerzeugungsanlage bezogen wird. Wenn in einem bestimmten Jahr nur ein Teil des Stroms aus einer netzentkoppelten Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie stammt und der Rest aus dem Netz, werden die jeweiligen Emissionsfaktoren nur für diesen Teil verwendet und für den Rest wird der Durchschnittswert des Stroms aus dem Netz verwendet.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Ist ein Mischbetrieb von Ladesäulen mit EE-Strom und Strom aus dem Netz unter Anrechnung der jeweiligen THG-Quote möglich?” _builder_version=”4.23.4″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” hover_enabled=”0″ border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}” sticky_enabled=”0″]

Die Frage, ob ein Mischbetrieb von Ladesäulen mit Erneuerbarem Strom (EE-Strom) und Netzstrom unter Anrechnung der jeweiligen THG-Quoten möglich ist, wird durch die neuen Regelungen ab 2024 erleichtert. Bisher mussten öffentliche Ladestationen direkt und ausschließlich mit Erneuerbare-Energien-Anlagen verbunden sein, um die THG-Quoten anrechnen zu können. Nach der neuen Regelung können Ladestationen und EE-Anlagen am selben Netzanschlusspunkt liegen. Durch ein geeignetes Messkonzept muss jedoch sichergestellt werden, dass der EE-Strom in 15-Minuten-Intervallen an die Ladesäulen abgegeben wird, um eine Doppelvergütung zu vermeiden.

Für Betreiber öffentlicher Ladepunkte kann diese Anrechnung attraktive Zusatzerlöse generieren, insbesondere wenn lokal erzeugter EE-Strom genutzt wird, der höher vergütet wird als normaler Netzstrom. Allerdings erfordert die neue Regelung auch höhere Anfangsinvestitionen und den Einsatz spezieller Zähler (RLM-Zähler) zur genauen Messung des Ladestroms. Der Einsatz von lokalen Batteriespeichern zur Zwischenspeicherung von EE-Strom bietet keine Vorteile, da diese die Anforderungen an die Gleichzeitigkeit nicht erfüllen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Welche Nachweise sind für die Anrechnung von Strom aus Erneuerbaren Energien in Bezug auf die Stromerzeugungsanlage erforderlich?” _builder_version=”4.23.4″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” hover_enabled=”0″ border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}” sticky_enabled=”0″]

Nach § 5 Abs. 4 a. E. der 38. BImSchV hat der Dritte Aufzeichnungen über den Standort und die Art der Stromerzeugungsanlage sowie über die von dieser Anlage erzeugte Strommenge, die zur Verwendung in elektrisch betriebenen Straßenfahrzeugen bestimmt ist, zu führen und diese Aufzeichnungen der Meldung an das UBA beizufügen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für das UBA ersichtlich sein, mit welcher Größe, Leistung und an welchem Standort die Anlage die gemeldeten Strommengen erzeugt hat.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Was sind %22öffentlich zugängliche Ladepunkte%22?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

§ 6 Abs. 1 der 38. BImSchV verweist insoweit auf § 2 Abs. 5 der Ladesäulenverordnung (LSV). Danach ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem Privatgrundstück befindet und die zum Ladepunkt gehörende Parkfläche nach allgemeinen Merkmalen von einem unbestimmten oder nur bestimmbaren Personenkreis tatsächlich genutzt werden kann.

Ladepunkte, die sich z.B. auf Parkplätzen von Geschäftsgebäuden oder auf Kundenparkplätzen befinden, gelten als öffentlich zugänglich. In diesen Fällen kann der mit dem Ladepunkt verbundene Parkplatz von einem nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis, nämlich allen „Kunden“, tatsächlich genutzt werden.
Eine öffentliche Zugänglichkeit liegt demnach nicht vor, wenn der Personenkreis, der den Parkplatz nutzt, bestimmt ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn alle Personen, die den Parkplatz nutzen, namentlich bekannt sind, z.B. ausschließlich Mitarbeiter eines oder mehrerer Unternehmen.

Öffentliche Ladepunkte sind gemäß § 5 LSV bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen anzuzeigen. Eine Anrechnung ist daher nur möglich, wenn diese Meldung bei der Bundesnetzagentur für den Ladepunkt erfolgt ist. Dies dient dem UBA als Nachweis für die Prüfung (vgl. § 6 Abs. 2 BImSchV 38).

In §4 der Ladesäulenverordnung heißt es weiter:

Der Betreiber eines Ladepunktes hat den Nutzern elektrisch betriebener Fahrzeuge das punktuelle Aufladen zu ermöglichen. Er stellt dies sicher, indem er

  1. an dem jeweiligen Ladepunkt keine Authentifizierung für die Nutzung verlangt und die Dienstleistung der Stromabgabe anbietet
    • ohne unmittelbare Gegenleistung oder
    • gegen Barzahlung in unmittelbarer Nähe des Ladepunktes oder
  2. am jeweiligen Ladepunkt die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung und den Zahlungsvorgang mittels eines gängigen kartengestützten Zahlungssystems oder -verfahrens in unmittelbarer Nähe des Ladepunkts oder mittels eines gängigen webbasierten Systems ermöglicht, wobei die Menüführung mindestens die Sprachen Deutsch und Englisch berücksichtigen muss und mindestens eine Zugangsvariante zum webbasierten Zahlungssystem unentgeltlich zu ermöglichen ist. (AdHoc-Laden)

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Brauche ich ein Bezahlsystem für meinen Ladepunkt? ” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Nein, Sie können auch kostenlosen Strom anbieten und benötigen dann auch kein Abrechnungssystem. Wenn Sie an Ihrem Ladepunkt keinen kostenlosen Ladestrom zur Verfügung stellen möchten, muss Ihre Ladestation allerdings eichrechtskonform sein und die Anforderungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Weitere Details finden Sie in den Merkblättern der Bundesnetzagentur zur Ladesäulenverordnung, zu Authentifizierungsverfahren und zu Bezahlsystemen.

Wenn Sie eine öffentliche Ladestation mit kostenpflichtiger Lademöglichkeit betreiben und einen Gewinn erzielen wollen, sollten Sie sich mit steuerlichen Fragen und einer möglichen Gewerbeanmeldung auseinandersetzen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung anbieten.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Kann man für eine Wallbox, die über das KFW-Förderprogramm 440 gefördert wurde, die THG-Prämie in Anspruch nehmen?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Um die THG-Quote für Wallboxen in Anspruch nehmen zu können, müssen diese bei der Bundesnetzagentur als öffentlich zugänglich registriert sein. Im Rahmen der KfW-Förderung 440 wurde Ladeinfrastruktur im privaten Bereich gefördert. Im Rahmen dieses Programms ist die Förderung der Errichtung von öffentlichen Ladestationen für ein Jahr ausgeschlossen. Wallboxen, die bereits im Rahmen dieses Programms gefördert wurden, müssen daher mindestens ein Jahr nach Inbetriebnahme bestimmungsgemäß genutzt werden. Das bedeutet, dass Sie die Wallbox erst nach Ablauf dieses Jahres anderweitig, z.B. als öffentliche Ladestation, nutzen können. Achten Sie daher auf das Datum Ihres Förderbescheids.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Welche Nachweise sind im Rahmen der Meldung von öffentlichen Ladepunkten an das UBA zu erbringen?” _builder_version=”4.21.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Nach § 6 Abs. 1 der 38. BImSchV hat der Dritte für alle von ihm betriebenen öffentlichen Ladepunkte Aufzeichnungen zu führen, aus denen der genaue Standort, die Menge der zur Nutzung in Straßenfahrzeugen entnommenen elektrischen Energie in Megawattstunden und der Zeitraum, in dem diese Strommenge an dem Ladepunkt entnommen wurde, hervorgehen, soweit dieser Zeitraum nicht das gesamte Verpflichtungsjahr umfasst.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Müssen öffentlich zugängliche Ladepunkte, für die THG-Quoten angerechnet werden sollen, rund um die Uhr verfügbar sein?” _builder_version=”4.20.2″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Die Ladesäulenverordnung definiert zwar, wie eine öffentlich zugängliche Ladesäule ausgestattet sein muss, macht aber keine Vorgaben zur täglichen Verfügbarkeit. Die Begrenzung der Öffnungszeiten ist daher kein Kriterium für die Beurteilung, ob eine Ladestation als öffentlich zugänglich eingestuft werden kann. Um jedoch staatliche Fördermittel für die Errichtung von öffentlichen Ladepunkten in Anspruch nehmen zu können, wird in der Regel festgelegt, dass die Ladesäulen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche oder mindestens an 6 Tagen für jeweils 12 Stunden zur Verfügung stehen müssen.

Die Bundesnetzagentur hat folgende Meinung zum Thema Öffnungszeiten für öffentliche Ladestationen:

Allerdings muss der Ladepunkt für einen ausreichend langen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, um den Zweck einer öffentlichen Ladeeinrichtung erfüllen zu können. Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Elektrofahrzeuge in vielen Fällen nur zu geringeren Anteilen aufgeladen werden, muss im Bereich des Normalladens (bis 22 kW) mit einer Standzeit eines einzelnen Elektrofahrzeugs von mehreren Stunden gerechnet werden.

Eine rechtlich verbindliche Quelle wird allerdings nicht genannt.

Wenn Sie die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten planen und gleichzeitig staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, sprechen Sie uns einfach an.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Sind Öffnungszeiten relevant für die „öffentliche Zugänglichkeit“?” _builder_version=”4.21.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

In den FAQs der Bundesnetzagentur steht als Antwort dazu folgendes:

Ja.

Zwar gehören die durchgehende Erreichbarkeit und Nutzbarkeit eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts nicht zu den Anforderungen der Ladesäulenverordnung. Eingeschränkte Öffnungszeiten sind daher kein Kriterium für die Beurteilung, ob ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich zu bewerten ist.

Dann allerdings folgt der nächste Absatz:

Allerdings muss der Ladepunkt für einen ausreichend langen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, um den Zweck einer öffentlichen Ladeeinrichtung erfüllen zu können. Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Elektrofahrzeuge in vielen Fällen nur zu geringeren Anteilen aufgeladen werden, muss im Bereich des Normalladens (bis 22 kW) mit einer Standzeit eines einzelnen Elektrofahrzeugs von mehreren Stunden gerechnet werden.

Auf unsere Nachfrage nach den gesetzlichen Grundlagen erhielten wir folgende Antwort:

Die Ladesäulenverordnung (LSV) macht keine Vorgaben zu einer 24/7 Zugänglichkeit von öffentlich zugänglichen Ladepunkten.

Aus der Gesetzesbegründung zur LSV geht hervor, dass eine etwaige zeitliche Beschränkung der Nutzung durch den Betreiber aufgrund betrieblicher Gründe, insbesondere der Geschäftszeiten, oder zwingender versicherungstechnischer oder bauordnungstechnischer Gründe die Eigenschaft als öffentlich zugänglich nicht beseitigt.

Dennoch ist es der LSV bereits begrifflich immanent und zudem dem Sinn und Zweck der LSV zu entnehmen – und dies ergibt sich auch aus einem Umkehrschluss der o.g. Passage und weiteren Passagen aus der Gesetzesbegründung – , dass öffentlich zugängliche Ladepunkte auch tatsächlich dem Ladebedarf zugutekommen müssen. Ein Ladepunkt ist mithin nicht bereits dann öffentlich zugänglich, wenn die öffentliche Zugänglichkeit sich lediglich auf einen rein symbolischen Zeitraum (“juristische Sekunde”) bezieht. Der Betreiber setzt sich in einem solchen Fall in offenen Widerspruch zu seiner Anzeige des Betriebs seines Ladepunkts als öffentlich zugänglich.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie kann der Antragsteller nachweisen, inwieweit er der Betreiber der Ladepunkte ist?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Die Anzeige der Inbetriebnahme der Ladestation ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen einzureichen, es sei denn, die Ladestation ist bereits in der aktuell auf der Homepage der Bundesnetzagentur veröffentlichten Liste aufgeführt.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Sind Plug-in-Hybride von der THG-Quote für Ladesäulen ausgeschlossen?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

In der Klarstellung der Bundesnetzagentur zur „öffentlichen Zugänglichkeit“ im Sinne der LSV und der 38. BImSchV heißt es unter anderem:

Durch das dargestellte Unterlaufen der Systematik würden unter Umständen auch solche privaten Ladepunkte profitieren, an denen keine reinen E-Fahrzeuge, sondern beispielsweise Plug-in-Hybride laden. Auch dies sollte mit Blick auf die geltenden gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen sein.

Man könnte also davon ausgehen, dass Strom, der mit Plug-in-Hybriden an einer öffentlichen Ladesäule geladen wird, nicht für die THG-Quote anrechenbar ist. Dem widerspricht jedoch die Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in §5 Absatz 1. Dort heißt es:

Elektrischer Strom, der im Verpflichtungsjahr von Letztverbrauchern nachweislich zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb aus dem Netz entnommen wurde, kann auf die Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen angerechnet werden, sofern die Entnahme im Steuergebiet des Stromsteuergesetzes erfolgte. 

Da es sich auch bei Plug-in-Hybriden unzweifelhaft um zumindest zeitweise elektrisch betriebene Straßenfahrzeuge handelt und bei der Nutzung des Elektromotors keine Emissionen entstehen, sind somit auch die von Plug-in-Hybriden an öffentlichen Ladepunkten geladenen Strommengen auf die THG-Quote für Wallboxen anrechenbar.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Unterstütze ich mit Treibhausgaszertifikaten nicht die Mineralölindustrie?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Es ist richtig, dass Mineralölunternehmen durch den Kauf von Treibhausgaszertifikaten Geld sparen können, um Strafzahlungen zu vermeiden. Am Ende des Jahres kann die Bundesregierung jedoch die Restmengen an Treibhausgasen, die nicht verkauft wurden, versteigern. Auf diese Weise würden die Zertifikate auch bei den Mineralölkonzernen ankommen und der Staat würde die Einnahmen behalten. Durch die Vermarktung über emobicon erhalten Sie selbst eine Vergütung für den an Ihrer Ladestation geladenen Strom und können dazu beitragen, den Preis der THG-Zertifikate für die Mineralölkonzerne hoch zu halten.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Was ist eine EVSE-ID und wo finde ich diese?” _builder_version=”4.20.2″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Die Electric Vehicle Supply Equipment ID (EVSEID) wird von Betreibern von Ladestationen verwendet, um ihre Ladeinfrastruktur bis zur Ladedose eindeutig zu identifizieren. Die EVSEID besteht aus mehreren Teilen, unter anderem dem Länderkürzel, der EVSE Operator ID, der ID Type und der Power Outlet ID.

Wie wird die EVSE Operator ID vergeben?

Die EVSE ID besteht aus dem Länderkürzel (DE), der EVSE Operator ID (3 Stellen), dem ID Type (E) und der Power Outlet ID (bis zu 30 Stellen). Das Länderkürzel DE und die EVSE Operator ID werden auf Antrag des Unternehmens von der Vergabestelle vergeben. Die EVSE Operator ID (3-stellig) kann vom Unternehmen frei gewählt werden, sofern sie noch nicht vergeben oder markenrechtlich geschützt ist.

Beispiel einer EVSE Operator ID: DE*ABC*E01234567890

Wodurch unterscheidet sich die EVSE Operator ID von der EMAID?

Der ID-Typ der EVSE-ID ist als “E” definiert, um zu kennzeichnen, dass es sich um eine EVSE-ID handelt. Damit soll eine Verwechslung mit der EMAID vermieden werden.

Wie wird die Power Outlet ID generiert?

Die Power Outlet ID wird vom Ladestationsbetreiber selbst erstellt und besteht aus bis zu 30 alphanumerischen Zeichen, die vom Unternehmen frei gewählt werden können.

Wo finde ich die EVSE-ID?

Die EVSE-ID findet man in der Regel im Backend, also dem Abrechnungssystem der öffentlichen Ladesäule. Dort ist sie dem einzelnen Ladepunkt zugeordnet.

Die EVSE Operator-ID wird von der Energie Codes & Services GmbH, einer Tochtergesellschaft des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., auf Antrag von Ladestationsbetreibern vergeben.

Bei der Meldung von Ladepunkten an die Bundesnetzagentur kann die EVSE Operator-ID als optionale Angabe mit angegeben werden.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Braucht man eine EVSE-ID, um die THG-Quote für Ladestationen zu erhalten?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Nein, die EVSE-ID wird nur für unsere internen Zwecke zur Zuordnung der Strommengen für Ihre öffentliche Ladestation verwendet. Sie hat daher keinen Einfluss auf die Zertifizierung beim Umweltbundesamt. Wichtig für die Zertifizierung ist, dass der jeweilige Ladepunkt mit der angegebenen Adresse bei der Bundesnetzagentur als öffentlicher Ladepunkt gemeldet ist.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Warum wird mir keine Betreibernummer zugeteilt, wenn ich einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister bzw. auf der Ladesäulenkarte widerspreche?” _builder_version=”4.20.1″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px||false|false” border_radii=”on|15px|15px|15px|15px” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur ist eine wichtige Datenbank, die der Öffentlichkeit valide Informationen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellt. In den letzten Monaten häufen sich jedoch die Fälle von Ladepunkten, deren Betreiber einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister widersprechen. Dadurch wird der Kreis der potentiellen Nutzer stark eingeschränkt.

Um sicherzustellen, dass Ladepunkte einem öffentlichen Ladebedarf dienen und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, vergibt die Bundesnetzagentur Betreiber- und Ladeeinrichtungsnummern nur noch an Ladeeinrichtungen von Betreibern, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister bzw. in der Ladesäulenkarte nicht widersprechen.

Die Bundesnetzagentur betont, dass nichts dagegen spricht, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Wallbox der Nachbarschaft oder Bekannten kostenlos zur Verfügung stellen möchten. In diesen Fällen ist jedoch keine Anzeige bei der Bundesnetzagentur erforderlich, da es sich nicht um öffentlich zugängliche Ladepunkte im Sinne der Ladesäulenverordnung handelt.

Wichtig ist, dass die Bundesnetzagentur nicht für die Anrechnung des Stroms auf die Treibhausgasquote zuständig ist. Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Ladeinfrastruktur

Ich möchte Ladelösungen finden oder ausbauen.

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Weiterbildung

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Förderung

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Elektrofahrzeuge

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