Elektromobilität: Der komplizierte Weg zur Förderung für Unternehmen


Bild: emobicon®

Der neue Förderaufruf vom Bund für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur hat es in sich. Es ist ziemlich kompliziert. Kleinunternehmen und Einzelprojekte werden an den Bedingungen “verzweifeln. Nutznießer werden mal wieder Großunternehmen werden. Der Bund (BMVI) unterstützt in diesem Förderaufruf die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur. Dabei wird die Ladeinfrastruktur ausschließlich im Zusammengang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung zuwendungsfähig. Geförderte Fahrzeuge müssen zu mindestens 60 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Tücken sind, mal wieder, in den Details versteckt.

Für Flotten möglicherweise interessant – für Einzelprojekte nicht

Allein diesen Beitrag zu schreiben gestaltet sich schwierig, denn sie wollen ja ansatzweise verstehen, worum es geht.

Dieser Aufruf  ermöglicht folgende Förderungen:

Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen können nun wieder bis zum 31.03.2021 Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einreichen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen.

Fest steht: Digitale und analoge Antragstellung für den selben Antrag ist nötig. Dadurch ergibt sich eine gewisse  Kompliziertheit von Formularen und unkorrekten Aussagen zu Bescheinigungen, die u.U. nötig sind. Es scheint auch nicht ganz klar zu sein, wann ein Förderantrag vollständig ist, denn nur vollständige Anträge werden bearbeitet.
Natürlich muss man alle Unterlagen vorbereiten, oder ausfüllen und abstempeln lassen. Überraschungen kann es bei der (online) Antragstellung geben, wenn das System Unterlagen verlangt, die vorher nicht gefragt waren. Schliesslich kennen wir uns bestens aus und haben einige hundert Förderanträge gestellt und bislang auch alle bewilligt bekommen. Anschliessend muss alles zur Post. Standard zu sein scheint: Systeme brechen ab, widersprechen sich und geben Fehlermeldungen die es nicht gibt.

Kumulierbar mit einem Haken

40 bis 60 Prozent Förderung sind möglich, Kommunen können unter Umständen bis zu 90 Prozent Förderung erhalten. Auch wenn eine Kumulierung mit der BAFA Förderung möglich ist, wird diese in der Berechnung berücksichtigt und schmälert damit die Förderung aus diesem Aufruf. Im Detail ist das so: Sie wollen ein Modell Marke XYZ. In der Excel Tabelle im Aufruf wird ein vergleichbares Modell, mit Preis benannt. Die Differenz zwischen Ihrem gewünschten Elektrofahrzeug und dem vorgegeben Referenz Fahrzeug (Verbrenner) wird bezuschusst. 40 – 60 des Mehrpreises. bzw. 90 % bei Kommunen. Unter Berücksichtigung der BAFA Förderung, die in Höhe von bis zu 6.000 € berücksichtigt werden kann, schmälert sich der Preisunterschied zwischen den Antrieben. Und davon erhalten Sie dann bis zu 60 Prozent als mögliche Förderung. Kommunen sind ausgenommen.

Ladeinfrastruktur nur mit Fahrzeug förderfähig

Der Aufwand bis dahin und die Berücksichtigung aller Umstände aus Formularen, Unterschriften, ggf. Bankbescheinigungen, Nachweisen usw. ist enorm.

Zusätzlich kann man bis zu 60 Prozent Förderung für die Ladeinfrastruktur bekommen, wenn diese im Zusammenhang mit demselben Förderaufruf und dem Fahrzeug steht. Förderfähig sind hierbei Ausgaben für an das öffentliche Netz anschlussfertige Ladeinfrastruktur mit allen notwendigen Sicherheitskomponenten.

Für Ladeinfrastrukturtypen, die zum Zeitpunkt des Aufrufes verfügbar waren, wurden im Vorfeld durch den Projektträger Jülich die förderfähigen Ausgaben ermittelt und in eine verfügbare Excel-Datei integriert. Diese im Vorfeld ermittelten Werte gelten als Pauschalen für den jeweiligen Ladeinfrastrukturtyp. Sowohl AC, aber auch DC Ladelösungen sind hierbei förderfähig!


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Nicht jede Ladelösung ist förderfähig

Die geförderte Ladeinfrastruktur kann öffentlich zugänglich gemacht werden. In diesem Fall sind die Regelungen der Ladesäulenverordnung in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Für Ladeinfrastrukturtypen, die durch die Liste nicht abgedeckt werden, ist eine individuelle Ermittlung der förderfähigen Ausgaben notwendig. Hierzu ist ein entsprechendes Angebot im Rahmen der Antragstellung vorzulegen. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen auf Basis der Rechnung und Nachweis der Inbetriebnahme. Bei Beantragung von Ladeinfrastruktur, die nicht in der vorgegebenen Liste enthalten ist, erfolgt eine Prüfung, ob die Abweichung von diesen Standart-Modellen notwendig und angemessen ist.

Fazit von den eMobil Experten

Im Einzelfall kann dieser Aufruf interessant sein. Nur Spezialisten können die Details erkennen, denn sehr schnell sind Fehler möglich. So muss man auf die Bedingungen des vorzeitigen Maßnahme Beginns achten, um die Förderungen nicht zu gefährden. Schnell geht da nichts und einige Wochen dauert die Bearbeitung solcher Förderanträge. Übrigens: Dieser Aufruf endet schon Ende März. Diese teils digitale Lösung zur Beantragung ist aus unserer Erfahrung nicht mehr zeitgemäß und auch nach Antragstellung muss der Drucker genutzt werden, denn das ganze Paket an Unterlagen muss zusätzlich zur Post.

Zum Förderaufruf geht es HIER

Aktuell gibt es über 600 Fördertöpfe, die die Elektromobilität unterstützen. Vom Bund oder Land, der Kommune, dem Energeiversorger, vom Netzbetreiber bis zum Fachverband. Natürlich muss man immer und stets den Einzelfall betrachten. Die Tücken stecken oft im Detail. Aber es lohnt sich. Nehmen sie Unterstützung in Anspruch, denn das Ziel ist ja die Förderung.

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