Versicherung: Was man bei Elektrofahrzeugen beachten sollte

Ein Elektrofahrzeug zu fahren ist nicht nur sinnvoll, sondern macht auch viel Spaß. Spätestens mit der Zulassung wird eine Versicherung notwendig. Doch worauf muss ich achten? Klar ist: Nicht immer ist der Akku automatisch mitversichert. Und was passiert, wenn das Ladekabel gestohlen wird? Gut ist auf jeden Fall, dass die Versicherungsprämien in letzter Zeit gesunken sind und es in der Regel nicht teurer wird als beim Verbrenner.

Im Prinzip ist erst einmal alles gleich, zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber Typ- und Regionalklassen, Fahrleistung pro Jahr ,Schadenfreiheitsklasse sind zusätzliche Bausteine – wie beim Verbrenner auch. Beim Umstieg von einem Verbrenner auf ein Elektroauto kann der Schadenfreiheitsrabatt zur neuen Versicherung mitgenommen werden. Viele Versicherungen bieten auch spezielle Tarife oder Rabatte für Elektroautos an – das kann sich lohnen. Auf jeden Fall mitversichern sollte man auf den Fahrzeug Akku – er ist nicht immer automatisch mitversichert. Er braucht einen besonderen Versicherungsschutz, auch wenn das Herzstück des Fahrzeuges in der Kaskoversicherung enthalten ist. Eine Vollkaskoversicherung ist ratsam, denn Elektrofahrzeuge sind häufig noch etwas teurer als Verbrenner – im laufenden Betrieb aber meist günstiger.

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Der Akku sollte (mit)versichert sein

Auch beim Elektrofahrzeug gibt es die Unterscheidung zwischen Neuwert und Zeitwert – insbesondere wichtig für den Fahrzeugakku. Zu klären ist auch, ob die Aufwendungen für die Bergung des Fahrzeugs beschränkt sind oder ob im Schadensfall zusätzliche Kosten entstehen können. Denn im Falle eines Totalschadens geht es nicht allein um das reine Fahrzeug, sondern auch speziell um den Akku. Die Entsorgung sowie der Transport des Akkus sind aufwendige Prozesse. Und auch der Hersteller hat Ansprüche an die empfindliche Akkutechnik. Zudem kann es sein, dass die Kosten nicht zu 100 Prozent gedeckt sind. Darüber hinaus sollten Autofahrer auch bedenken, dass es vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängt, welche Akkuschäden konkret übernommen werden. Verschiedene Schäden wie z.B. durch Brand, Überspannung oder Folgeschäden durch Tierbiss können versichert werden. Dabei sollten Folgeschäden bis zu 20.000 Euro versichert sein. Das kostet in der Regel nicht viel.

Keine erhöhte Brandgefahr bei Elektrofahrzeugen

Grundsätzlich besteht, wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft bestätigt, bei Elektroautos keine erhöhte Brandgefahr. Statistisch gesehen brennen Verbrenner deutlich häufiger. Kommt es jedoch zu einem Brand, ist das Löschen beim Elektroauto in der Regel aufwendiger. Nach dem Löschen kommt ein Stromer oft in ein Wasserbad, um weiter abzukühlen. Man muss allerdings unterscheiden: Brennt das Fahrzeug oder der Akku? Wenn das Fahrzeug gelöscht werden kann, ist der Akku in der Regel unversehrt. Es ist ähnlich wie bei einem Verbrenner: Dort brennt in der Regel der Motorraum, nicht der Tank. Wird dieser gelöscht, ist der Brand meistens vorbei. Je nach Art der Versicherung ist der Löschvorgang und zum Beispiel auch die Entsorgung des kontaminierten Löschwassers mitversichert.

Wallbox und Ladekabel sollten beim Versicherungsschutz berücksichtigt werden

Auch das Ladekabel kann z.B. gegen Diebstahl versichert werden, wenn es nicht sowieso abgedeckt ist. Auch eine Versicherung der fest installierten Wallbox zu Hause kann sinnvoll sein, zum Beispiel gegen Vandalismus. Zu prüfen ist, ob die Hausratversicherung in einem solchen Fall einen Schutz bietet. Technisch gibt es in der Regel keine Probleme, da Überspannungen kaum vorkommen und Sicherheitseinrichtungen im Fahrzeug und in der Ladestation zum Abschalten des Ladevorgangs führen würden. Neben der Versicherung des Akkus ist es ratsam, sich beim Versicherer zu erkundigen, ob und unter welchen Voraussetzungen auch der Diebstahl des Ladekabels versichert ist.

Quelle: GDV Verbraucherportal


Nutzen Sie den KFZ-Versicherungsvergleich für Ihr E-Auto

Achten Sie beim Abschluss Ihrer Elektroauto-Versicherung also unbedingt darauf, dass der Lithium-Ionen-Akku des Fahrzeugs mit einer entsprechend hohen Versicherungssumme im Leistungsumfang enthalten ist. Auch Schäden durch Feuer und Abschleppen sollte die Kfz-Versicherung für Ihr Elektroauto abdecken. Im von uns hier eingebundenen Versicherungsvergleich werden Angebote mit Extra-Leistungen für Elektroautos mit dem Vermerk „Extra: Akku mitversichert“ ausgewiesen.
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2 Gedanken zu „Versicherung: Was man bei Elektrofahrzeugen beachten sollte“

  1. Also es ist “der Akku”, nicht “das Akku”, und Bindestriche zwischen Hauptwörtern sind Binde-Striche und keine Gedanken – Striche. Das Ladekabel ist, wenn es fest mit dem Auto verbunden ist (beim Ladevorgang verriegelt), Bestandteil des Fahrzeugs und z.B. in der Teilkasko mit versichert, wenn es nicht _explizit_ z. B. in den AGB ausgenommen wurde. Dagegen sind nicht fest verbundene Teile i.d.R. nicht versichert. Das war schon immer so und ändert sich nicht, bloß weil ein serienmäßiges Anbauteil auf einmal “Ladeadapter” statt “Motorantenne” oder “Außenspiegel” heißt.

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