Bild: emobicon
Innovationsprämie, Umweltprämie, Leasing, Zuwendung, Kumulierung – all das zusammen zubringen, wenn es um die Förderungen von Elektrofahrzeugen geht, ist nicht immer leicht. Es liegt auch daran, weil sich gefühlt ständig irgend etwas ändert und Förderungen vielleicht zu einem bestimmten Punkt nicht mehr gelten. Wir versuchen das mal zu sortieren, auch weil heute schon fest steht, dass der Automobilhandel mächtig Ärger bekommt. So wird ein Leasingvertrag für ein Modell, was aber erst in Monaten lieferbar ist, noch einige Hürden haben. Dass heisst: Mehr Nachfragen, mehr Anfragen, mehr Änderungen, mehr Erklärungen. Schlussendlich bekommt der Handel auch interne Probleme, denn die Vermarktung gebrauchter Elektrofahrzeuge kommt ins Stocken, denn die Kurzzeitleasing, wie bei Vorführfahrzeugen üblich werden schwieriger.
Keine Nachfrage – sondern Angebotsproblem bei Elektrofahrzeugen
So wurden in den ersten neun Monaten des Jahres 2020 wurden laut Kraftfahrtbundesamt in Deutschland 204.251 Elektrofahrzeuge (Elektroautos und Plug-In-Hybride) neu zugelassen. Und das entspricht einem Plus von stolzen 175 Prozent. Somit erreicht man seit Jahresbeginn einen Anteil am Gesamtmarkt von rund zehn Prozent. Und das bereits, bevor die Bundesregierung die Förderung alternativer Antriebe im Zuge des Corona-Konjunkturpakets durch die Innovationsprämie kräftig erhöht hatte und die Zahl der Förderanträge zum Erhalt des Umweltbonus massiv gestiegen sind. Klar ist aber auch, dass die Zulassungszahlen in der Elektromobilität deutlich höher sein könnten, wenn viele Hersteller liefern könnten. Hier gibt es kein Nachfrage sondern ein absolutes Angebotsproblem.
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0 Euro Schnäppchen vom Sommer werden jetzt sehr teuer
Und so haben Autohäuser in diesen Tagen mächtig viel zu tun. Angebote müssen korrigiert werden, Verträge u.U. optimiert, Käufer der letzten Wochen beruhigt werden. Denn dieses Chaos bei den Prämien, Förderungen und deren Bedingungen bringt Händler in Erklärungsnot. Kunden wollen aufgeklärt, die Situationen bewertet werden. Fest steht, dass Kurzzeitleasing nicht mehr so gefördert wird wie bisher. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einer veröffentlichten Richtlinie die Förderung für elektrifizierte Fahrzeuge bei Leasinglaufzeiten unter 24 Monaten deutlich gekürzt. Die landläufig „Umweltbonus“ genannte Förderung fällt damit ab sofort zum Beispiel bei reinen Elektro-Neuwagen, die unter 40.000 Euro Nettolistenpreis kosten und einer Leasingdauer zwischen sechs und elf Monaten, von bisher 6.000 Euro auf 1.500 Euro. So hatten wir bereits im Sommer davor gewarnt, die angeblichen „0 € Schnäppchen“ nicht ernst zu nehmen. Denn jetzt bekommt man die erwartete Quittung und damit wird es deutlich teurer. Denn vertraglich vereinbart ist meist eine Leasingsonderzahlung (aus der BAFA) in Höhe von 6.100 € für ein Jahr Laufzeit. Bekommen wird man aber nun deutlich weniger. Ein Ausstieg aus einem laufenden Vertrag, dessen Fahrzeug eben bis zum 16.11. 2020 nicht mehr zugelassen wird, wird nicht änderbar sein. Auch bei Gebrauchtwagen reduziert sich der Umweltbonus deutlich: Statt bisher 5.000 Euro gibt es zukünftig bei einer Leasingdauer zwischen zwölf und 23 Monaten nur noch die Hälfte, also 2.500 Euro. Ähnlich drastisch fällt die Kürzung bei Plug in Hybriden aus.
Elektrische Gebrauchte kaum noch wirtschaftlich zu verkaufen
Und das bringt die Händler in Schwierigkeiten. Denn klar ist, dass sie regelmässig Vorführfahrzeuge zuzlassen und oft sogar die Förderung für „Junge Gebrauchte“ nutzen, oder die Vorführer dann als Gebrauchtfahrzeuge veräussern, der Nutzniesser der Förderung aber der Käufer sein kann. Das liegt auch an einem geforderten Mindestrabatt laut Förderrichtlinie und zusätzlich die Rabattieren durch den Herstelleranteil um die BAFA Förderung zu erhalten
Mit dem Kurzzeitleasing wird das nun schwierig. Einige Händler sprechen davon, dass es jetzt aus wirtschaftlichen Gründen kaum mehr möglich sein wird gebrauchte Stromer zu veräussern. In einer Blitzumfrage von emobicon® bei einigen Händlern geht man davon aus, dass der Anteil von Vorführfahrzeugen künftig deutlich reduziert sein wird. Es wird, wenn es keine Unterstützung durch Hersteller geben wird schwieriger werden Vorführfahrzeuge zu erhalten. Einige Händler sprechen davon, dass man mit Händlerverbänden über eine Kostenbeteiligung der Nutzer bei Probefahrten sprechen muss.
Informationen noch nicht bei jedem Händler angekommen
Die Kunden erwarten erhebliche Einbußen, da ein Förderantrag erst nach Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden kann und die Kunden üblicherweise die volle Förderung als Sonderzahlung in den Leasingvertrag eingebracht haben. So auch bei Gebrauchten, die davon betroffen sind. Die haben es ohnehin derzeit schwer Käufer zu kriegen. Zu reizvoll ist die BAFA Förderung für Neufahrzeuge und lohnt sich immer noch bei langfristigen Verträgen. Die Erstattung wird nun aber bei kurzzeitig geleasten elektrifizierten Fahrzeugen deutlich geringer ausfallen. Die Bearbeitungszeit der Anträge dauert derzeit rund 4 – 6 Monate. Ist man nicht informiert, droht den Händlern Ungemach. So rechnen einige Händler damit, rechtliche Probleme zu bekommen, weil Kunden sich falsch beraten fühlen. Denn das „Defizit Problem“ wird erst später auf sie treffen. Ein nicht repräsentativer Test in den letzten Tagen seit Veröffentlichung zeigt, dass sich offensichtlich noch nicht alle Händler darauf eingestellt haben und diese Änderung mit Ihren Kunden besprechen. In nur einem von 7 Testkäufen wurden wir auf die Änderungen der Förderungen hingewiesen.
Tipps von emobicon®
Es ist schwer etwas zu empfehlen. Denn wollen Sie ein Elektrofahrzeug leasen, welches Sie aber erst in Monaten bekommen, dann müssen Sie fast immer vorab einen Kauf bzw. Leasingvertrag eingehen. Sinn macht immer die Sonderzahlung, die man in der Regel aus der BAFA bezieht. Sie muss zunächst vorfinanziert werden, nach dem Förderantrag kann sie wieder ausgeglichen werden. Jetziger Stand ist eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten um die volle BAFA Förderung zu bekommen. Aber: Bis zur Übernahme eines Fahrzeuges kann immer wieder eine Änderung der Förderrichtlinie kommen, die man nicht eingeplant hat. Und dann? Auch das ist schwer zu sagen. Nur wenige Händler werden einer Auflösung des Vertrages zustimmen. Müssen sie auch nicht.
Rechnen Sie mit Änderungen. Planen Sie eine Sonderzahlung so ein, dass Sie diese ggf. auch selber tragen können. Rechnen Sie mögliche Kostenstrukturen auch ohne Förderungen durch, denn schlussendlich werden weitere Kosten fällig, z.B. für eine Saisonbereifung, Ladestation etc.
Mögliche Kumulierungen sind eingeschränkt möglich – meistens nur im gewerblichen Bereich. Hier muss man sich vorab genau informieren. Erwarten Sie nicht, dass Ihr Händler jede Einzelheit kennt – die wenigsten Händler sind gut – manchmal auch falsch informiert.
Auch ausserhalb des üblichen sollte man auf eine schriftliche Bestätigung durch den Händler bestehen. Ein Recht darauf haben sie nicht. Der Händler aber auch nicht die Pflicht, denn in eine Glaskugel schauen ist auch bei ihm nicht möglich.