Ladeinfrastruktur: Bundesrat billigt Gesetz zum Recht auf Ladestation
Das Gesetz ist durch: Ladeinfrastruktur (Maßnahmen)sind gesetzlich beschlossen worden und so sollen Neubauten künftig mit einer Infrastruktur zum Laden von Elektroautos ausgestattet werden. Das sieht das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz vor, das der Bundesrat gebilligt hat. Laut dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade-und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) müssen Wohngebäude, die über mehr als fünf Autostellplätze verfügen, eine Leitungsinfrastruktur für die Einrichtung von Ladepunkten haben. Bei Gebäuden, die nicht als Wohnimmobilie vorgesehen sind, gilt die Regelung ab sechs Stellplätzen. Einfach ist es dennoch nicht…