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Ist es der große Wurf oder ein schlechter Kompromiss? Die große Koalition hat sich offenbar auf eine Reform für einen schnelleren Ausbau von Ökostrom verständigt. Nach langen Verhandlungen einigten sich die große Koalition von CDU, CSU und SPD über bislang offene Punkte bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), wie Vertreter der Fraktionen mitteilten. Dazu gehören Regelungen zum Fortbetrieb älterer Solar- und Windkraftanlagen, die bald kein Fördergeld mehr bekommen. Sonst wären viele ältere Anlagen abgeschaltet und abgebaut worden. So sollen Kommunen für den Bau von Windkraftanlagen entschädigt werden und alte Windräder werden nicht abgebaut, laut der Vereinbarung. Mit dieser Vereinbarung will man die Klimaziele unterstützen. Weiter wurde bekannt, dass der Eigenverbrauch von selbst produziertem Solarstrom, etwa auf dem Hausdach, erleichtert werden soll. Die steuerlichen Abgaben sollen dafür gesenkt werden.
Abbau älterer Windkraftanlagen abgewendet
Auch für Solaranlagen auf Mietshäusern sind Vereinfachungen geplant. Das Paket könnte zu einem weiteren Auftrieb in der Elektromobilität sorgen. Weiter heißt es, dass die EEG-Reform noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll und am 1. Januar 2021 in Kraft treten könnte. Aus dem Umweltministerium heißt es dazu, dass man jede Menge Verbesserungen erzielen konnte. Auch dort hielt man es für Unsinn, dass funktionstüchtige Windräder vom Netz genommen werden sollten. Dies sei ein wichtiges Signal. Die Windkraftbranche hatte zuletzt befürchtet, dass alte Windräder stillgelegt werden, weil sie nach dem Auslaufen der Förderung unrentabel werden.
Bis zu 65 Prozent Ökostrom bis 2030
Ein Knackpunkt bei aller Euphorie gibt es dennoch, denn eine mögliche Anhebung des Ausbauziels bis 2030 verschob die Koalition auf das erste Quartal. Erst in der vergangenen Woche hatten sich die EU-Staaten auf ein höheres Klimaschutzziel bis 2030 geeinigt, welches auch für Deutschland deutliche Folgen haben dürfte. So soll der EU-weite CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 nicht wie bisher geplant um 40 Prozent, sondern um 55 Prozent sinken.
Die Bundesregierung strebte bisher an, den Anteil von Ökostrom am Stromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Der Stand heute: rund 46 Prozent, wie sich aus vorläufigen Berechnungen von Verbänden ergibt. Allerdings liegt das auch an der Corona-Krise, die im Frühjahr den Stromverbrauch insgesamt senkte.
Nun sei es wichtig im kommenden Jahr das Ausbauziel für Ökostrom deutlich zu erhöhen. Weiter wurde vereinbart, dass im ersten Quartal 2021 Vorschläge für eine weitere schrittweise Absenkung der Ökostrom-Umlage vorlegen sollen.
Förderungen von erneuerbaren Energien
Nach Informationen von emobicon® sind zudem Änderungen in der Förderstruktur vorgesehen, die einen direkten Einfluss auf den Ausbau von erneuerbaren Energien nehmen könnte. So plant das Land NRW die Zulassung von Förderungen für Ladeinfrastruktur in Verbindung mit erneuerbaren Energien, die zuletzt durch die Einführung der KfW Förderung abgeschafft worden ist. Für Unternehmen gibt es sie im Programm “Progres.NRW” immer noch. Auch Programme in anderen Bundesländern sind auf die Förderung von erneuerbaren Energien vorbereitet. Weitere Ergänzungen sollen in 2021 erfolgen.