Energiewende: Digitale Smart Meter werden zur Pflicht

Energiewende: Digitale Smart Meter werden zur Pflicht

Bild: emobicon

Die Einführung von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) ist das Startsignal für die Digitalisierung der Energiewende in Deutschland. Mit Smart Metern können Privatnutzer sowie Unternehmen ihren Stromverbrauch beziehungsweise die Einspeisung ihres Stroms etwa aus Solarzellen vom Dach besser und komfortabler managen und von neuen Tarifen profitieren. Variable Stromtarife sind dabei das Ziel und die Zukunft. Für die Wallbox zu Hause oder für Ladestationen in Unternehmen sind sie ohnehin bereits vorgesehen und ab 10.000 Kilowattstunden grundsätzlichen Verbrauch pro Jahr ist der Einbau ohnehin längst Pflicht. Mit Smart Meter soll ermöglicht werden das Stromnetz besser auszulasten. Das macht die Energiewende effizienter und spart teuren Netzausbau zugunsten aller Stromkunden. Alles Wissenswerte dazu bei uns.

Was ist ein Smart Meter?

Das intelligente Messsystem, oft auch „Smart Meter“ genannt wird den klassischen Stromzähler ablösen. Dieses neue Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler („moderne Messeinrichtung“) und einer Kommunikationseinheit (dem „Smart-Meter-Gateway“).

Die moderne Messeinrichtung (mME), ist ein digitaler Stromzähler. Der Unterschied zum bekannten analogen Einheitenzähler besteht darin, dass mit einem digitalen Stromzähler nicht nur der aktuelle Zählerstand ermittelt wird, sondern zusätzlich ist es möglich den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit (zum Beispiel Tag, Woche, Monat, Jahr) präzise zu erkennen.

Zusätzlich hat ein Smart Meter ein sogenanntes Gateway (SMGW). Dieses Modul ist eine besonders gesicherte Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den Stromverbrauchern und -erzeugern mit den Betreibern der Stromnetze und den Energielieferanten.

Auf einen Blick

Intelligentes Messsystem = „Smart Meter“ = moderne Messeinrichtung („digitaler Stromzähler“) + Smart-Meter-Gateway („Kommunikationseinheit“)

Warum brauchen wir intelligente Messsysteme tatsächlich?

Wir stecken mittendrin in der Energiewende. Mehr Energie aus erneuerbaren Quellen, weniger Einsatz fossiler Energiequellen. Und mit diesem Umbau steigen die Anforderungen an einen sicheren und effizienten Netzbetrieb. Energie soll auch künftig immer verfügbar sein. Das erfordert ganz unterschiedliche Maßnahmen. So werden in Zukunft Stromerzeuger und -verbraucher über ein intelligentes Netz (Smart Grid) miteinander verknüpft und diese Schnittstellen kommunizieren dabei digital.

Die Energiewende erfordert Intelligenz

Die Energiewende ist eine große Herausforderung, aber lösbar, wenn man die verschiedenen Energieträger und den immer höheren Anspruch an Versorgungsstabilität ermöglichen möchte. Dazu hat der Bundestag bereits im August 2016 das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Diese Gesetzesgrundlage soll eine moderne Infrastruktur für die Energiewende schaffen. Und dabei betrifft diese neue Technologie jeden. Erneuerbare Energie, die nicht immer gleichmäßig zur Verfügung steht, Elektromobilität und intelligente Verteilnetze benötigen dafür ein intelligentes Messsystem. Besonderer Focus ist der Schutz der nötigen Daten. Diese sollen sicher sein. Dafür schreibt der Gesetzgeber hohe Sicherheitsanforderungen vor, die vom  überwacht werden.

Was Unternehmen zum Smart Meter jetzt wissen müssen!

Wann kommt das intelligente Messsystem für Unternehmen?

Bei Unternehmen gilt, mit einem jährlichen Stromverbrauch ab 10.000 Kilowattstunden, von Anfang an die Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messsystemen. Eine Umrüstung von Messsystemen gilt ohnehin bereits für Betriebe mit einem Energieverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden. Für die notwendige Umrüstung haben Messstellenbetreiber allerdings acht Jahre Zeit. Wer weniger als 6.000 Kilowattstunden verbraucht, kann optional mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Bei Unternehmen, die Strom erzeugen, ist der Einbau ab 7 Kilowatt Piek installierter Leistung vorgeschrieben.

Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen mit intelligenten Messsystemen?

Es geht das Einsparen von Geld. Mehr Transparenz ermöglicht die Kontrolle der einzelnen Verbraucher. Die intelligente Messsysteme bieten eine optimale technische Grundlage für das betriebliche Energiemanagement, das sich mit Hilfe transparenter Verbrauchsdaten entsprechend ausrichten und optimieren lässt. Zum Beispiel kann der Betrieb von Ladestationen mit einem Lastmanagement gesteuert werden. Dadurch ist es möglich, dass Unternehmen bereits nach kurzer Zeit deutliche Energieeinsparungen erzielen können. Außerdem wird ermöglicht, dass spezielle Stromtarife eingesetzt werden können, die immer mehr Energieunternehmen anbieten. Strom kann insgesamt preiswerter bezogen werden. Intelligent gesteuert heißt auch, dass verschiedene Verbrauchssparten gesammelt über das intelligente Messsystem gemessen viel Einsparpotential ermöglichen. Nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus finanzieller Sicht lohnt es sich demnach für Unternehmen ganz besonders.

Mit intelligenten Messsystemen können zudem die Stromlasten einfacher und gezielter eingesetzt werden. Es ermöglicht es mehr Flexibilität auf dem Markt anzubieten. Das ist schlussendlich nicht nur für den Aufbau von intelligenten Stromnetzen („Smart Grids“) wichtig, sondern insbesondere auch für kleine Betriebe eine deutliche Verbesserung. Sie können das intelligente Messsystem mitnutzen und müssen nicht länger gesonderte Technik aus dem Industriebereich kostspielig installieren.

Welche Kosten fallen an?

Auch für Unternehmen richten sich die Kosten nach dem Stromverbrauch bzw. der Erzeugungsleistung. Klar ist, dass das Einsparpotential für die neue Technik steigt. Kosten für Einbau und Betrieb sind fest nach Verbrauch gestaffelt und gedeckelt. Zwischen 50.000 – 100.000 Kilowattstunden pro Jahr werden maximal 200 Euro brutto fällig. Die Preisobergrenzen sind dabei so kalkuliert, dass sich mindestens die Kosten für das intelligente Messsystem durch die erzielten Stromeinsparungen amortisieren. Die Kosten für intelligente Messsysteme können also höher sein als für die einfachen analoger Zähler. Einsparungen sind möglich.

Die wichtigsten Preisobergrenzenfür Unternehmen je Verbrauchsstufe:

Intelligentes Messsystem
10.000-20.000 kWh: max. 130 Euro/Jahr

Intelligentes Messsystem
20.000-50.000 kWh: max. 170 Euro/Jahr

Intelligentes Messsystem
50.000-100.000 kWh: max. 200 Euro/Jahr

Was der Privathaushalt zum Smart Meter wissen muss

Wer bekommt intelligente Messsysteme?

Für Privathaushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch (circa 3.500 Kilowattstunden pro Jahr) ist lediglich der Einbau einer modernen Messeinrichtung (digitaler Zähler) vorgeschrieben. Verpflichtend ist der Einbau laut dem Gesetz nur für größere Stromverbraucher bzw. -erzeuger, weil sie künftig einen stärkeren Einfluss auf das Stromnetz haben.

Die intelligenten Messsysteme werden schrittweise, gestaffelt nach Stromverbrauch bzw. Erzeugungsleistung eingebaut. Hersteller müssen hierbei die hohen Sicherheitsstandards des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. 

Die wichtigsten Preisobergrenzen für Privathaushalte je Verbrauchsstufe:

Moderne Messeinrichtung
bis zu 6.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr

Intelligentes Messsystem
3.000-4.000 kWh: max. 40 Euro/Jahr

Intelligentes Messsystem
6.000-10.000 kWh: max. 100 Euro/Jahr

Intelligentes Messsystem
10.000-20.000 kWh: max. 130 Euro/Jahr

Einbau bei Stromverbrauchern

Ab einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden ist der Einbau eines intelligenten Messsystems bereits Pflicht. Diese wird erweitert, wenn der Stromverbrauch mindestens 6.000 Kilowattstunden beträgt. Das betrifft insbesondere Haushalte, die ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe haben. Auch deshalb gilt die melde – bzw. Anmeldepflicht beim Netzbetreiber. Bei einem Durchschnittshaushalt unter 6.000 Kilowattstunden durchschnittlichen Verbrauch ist das intelligente Messsystem dagegen optional, das heißt der zuständige Messstellenbetreiber entscheidet über den Einbau und wird den Kunden entsprechend informieren.

Einbau bei Stromerzeugern

Erzeugt der Privatkunde selbst Strom über eine Photovoltaik Anlage oder ein Blockheizkraftwerk, greift die Einbaupflicht ebenfalls erst ab einer installierten Leistung ab 7 kWp – unabhängig vom Eigenverbrauch. Ist die Erzeugeranlage kleiner kann der Messstellenbetreiber optional intelligente Messsysteme einbauen lassen.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass weitere technische Maßnahmen in der Zukunft einen regulativen Einfluss haben werden. Das hängt auch mit der Verfügbarkeit erneuerbarer Energie zusammen, die unterschiedlich zur Verfügung stehen. Das sogenannte bidirektionale Laden wird ebenso berücksichtigt werden. Derzeit ist das aber noch nicht abschließend bewertet und die künftigen Rahmenbedingungen formuliert.  Kommt es zur Selektion zwischen Autostrom und sonstigen Verbrauchern, auch unter Berücksichtigung der Eigenerzeugung, bleibt abzuwarten wie hoch ein möglicher Freibetrag werden wird.

Muss ich etwas tun?

Genau wie beim „klassischen Stromzähler“ brauchen die Stromverbraucher bzw. -erzeuger die neuen Geräte nicht selbst einzubauen. Das ist vielmehr die Aufgabe des Messstellenbetreibers. Das ist nach dem Gesetz zunächst der örtliche Verteilernetzbetreiber. Von ihm erfahren Sie, wann und wie Ihr bisheriger Stromzähler umgerüstet wird.

Welche Kosten dürfen anfallen?

Schon heute bezahlt jeder mit der Stromrechnung auch für Ihren Stromzähler. Für die neuen Geräte schreibt das Gesetz dabei Höchstpreise vor. Dabei gilt folgendes: Wer viel Strom verbraucht oder erzeugt, zahlt auch mehr. Er kann aber auch mehr von der neuen Technik profitieren. Ein Beispiel: Die jährlichen Kosten für die „Grundausstattung“ mit einer modernen Messeinrichtung bei einem Durchschnittshaushalt in Deutschland (Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden) entsprechen in etwa den Kosten für einen alten Zähler. Dieser darf maximal 20 Euro brutto pro Jahr betragen. Wird dort (optional) ein intelligentes Messsystem installiert, dürfen maximal 40 Euro brutto abgerechnet werden.

Thema Datenschutz

Der Gesetzgeber hat bei diesem Themenfeld hohe Anforderungen für den Datenschutz und die Datensicherheit aufgestellt. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt hierzu so genannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter. Ähnliche Modelle gab es bei der Einführung des Eichrechts beim öffentlichen Laden von Elektrofahrzeugen.

Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und zertifiziert und sollen somit ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleisten.

Wer darf die Daten verwenden?

Erst mit der Zertifizierung der Geräte beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards, die beim Smart Meter umgesetzt sind, sind sogar deutlich höher als beim Online Banking und die Daten damit sehr sicher. Deutschland ist mit diesem Standard der Vorreiter in Europa.

Das Gesetz regelt auch genau, wer welche Daten bekommen darf. Das intelligente Messsystem versendet die Daten anonymisiert und gegebenenfalls sogar pseudonymisiert, und zwar nur an berechtigte Empfänger. Daten dürfen nur für klar definierte Zwecke verwendet werden. Das regelt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ausdrücklich. Sobald die übermittelten Daten für ihren bestimmten Verwendungszweck verarbeitet wurden, werden sie gelöscht. Änderungen sind möglich – immer dann, wenn technische Details aus verschiedenen Gründen angepasst werden müssen.

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