Elektromobilität und die passende Ladeinfrastruktur stehen im Focus von Notwendigkeit zum Gelingen des alternativen Antriebs. Förderungen sind sinnvoll, nicht immer zu haben, oder haben sehr besondere Herausforderungen. Ziel der Elektromobilität ist es sie so zu gestalten, dass sie in der Fläche ankommt und unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht wird.
Unternehmen haben die Möglichkeit sich den Aufbau und Betreib von Ladeinfrastruktur fördern zu lassen.
Sie nutzt den Mitarbeitern, gegebenenfalls der Öffentlichkeit, aber sicherlich den Image. Häufig wird allerdings zu gross gedacht, obwohl der einfache Einstieg oft sinnvoller ist. Wie funktioniert das eigentlich mit der Ladeinfrastruktur? Welche Förderungen sind möglich und was gibt es zu beachten? Wir wollen einmal kurz darstellen, wie wir vorgehen, um eine optimale Lösung zu finden. Leider gehen Förderaufrufe auch ein her mit jeder Menge Bürokratie. Auch das ist nicht immer ganz einfach, aber lohnt sich.
Da der Akku eines Elektrofahrzeuges nur Gleichstrom, also DC aufnehmen kann, muss der Wechselstrom, also AC aus dem Netz vorher umgewandelt werden. Geschieht das über das On-Board-Ladegerät im Fahrzeug, wird vom AC-Laden gesprochen. Wird der Ladeprozess von einem Gleichrichter in der Ladestation übernommen, handelt es sich um das sogenannte DC-Laden.
Grundsätzlich gelten 2 Faktoren: die maximale Ladeleistung, die die Ladestation abgibt, sowie diejenige, die das Elektroauto abhängig vom internen Ladegerät abrufen kann. Beim Wechselstromladen lässt sich die verfügbare Ladeleistung nach folgender Formel berechnen: Ladeleistung = Phasen x Spannung x Stromstärke. Maximal 3 Pasen a`32 A sind möglich, damit maximal 22,1 kW Ladeleistung. Entscheidend sind also die vorhandene Netzspannung, die Stromstärke sowie, ob ein- oder dreiphasig geladen wird.
Beim Gleichstrom (DC), das bis zu 350 kW Ladeleistung möglich ist, hängt es u.a. von der Ladestation ab. Weitere Faktoren wie Akkutemperatur, Akkustand und Aufnahmefähigkeit des Elektrofahrzeuges sind entscheident für die Schnelligleit eines Ladevorganges.
Jede Lösung ist einzigartig
Ladeinfrastruktur wird oft missverstanden. Wir sprechen von Wechselstrom, Gleichstrom, dem öffentlichen Laden, dem Laden für Dienstfahrzeuge, also nicht öffentlich. Dazu kommen Zugang, Ladekarte oder App sowie Backend und Eichrecht. Was bedeutet was und was muss ich wann haben? Diese Fragen zu klären ist deshalb wichtig, um zu verstehen, wie Elektromobilität im Alltag und im Unternehmen funktioniert. Wie müssen Ladestationen sein, um sie rechtssicher betreiben zu können? Außerdem entscheiden Förderaufrufe oftmals wie hoch eine Förderung ausfallen kann, wenn ich bestimmte Ladesäulen oder Wallboxen nutze.
Es gibt in der Regel viele Lösungen. Aber welche passt zu mir und wie finde ich das heraus?
Die gebräuchlichste Form des Ladens erfolgt über Wechselstrom. Ladestation mit Ladepunkten die maximal 22 kWh Strom abgeben können. Das reicht in der Regel im Alltag völlig aus. Auch eine Wallbox, zum Beispiel in der Garage, kann maximal diese Strommenge verteilen, abhängig von der Ladefähigkeit des jeweiligen Elektrofahrzeuges.
Gleichstrom Ladestationen nennt man auch Schnellladestationen. Bis zu 350 kWh sind möglich. Das ist wiederum abhängig von der Ladefähigkeit des Fahrzeuges. Diese Stationen findet man aber überwiegend entlang der Autobahnen an den Raststätten, um in kurzer Zeit schnell nach zu laden und weiterfahren zu können. Wenn wir nun von einer möglichen Ladelösung am Unternehmen sprechen, werden hier meistens Wechselladestationen aufgebaut.
Für Ladestationen an Unternehmen werden diese meistens bevorzugt. Sie sind günstiger, in der Regel völlig ausreichend, um Dienstwagen, oder Privatfahrzeuge von Mitarbeitern zu laden.
Abrechnen oder verschenken?
Die Kosten des Tankens von fossilen Verbrennern werden bei Dienstwagen in der Regel vom Unternehmen getragen – ähnlich verhält es sich beim Laden der Fahrzeuge. Die Frage ist, ob die geladene Menge Energie abgerechnet, oder Kostenstellen zugeordnet werden soll. Das gleiche gilt auch für das Laden von Elektrofahrzeugen von Mitarbeitern. Hier haben wir eine Besonderheit: Der Steuerfreibetrag in Höhe von 44 € entfällt. Somit kann man seinen Mitarbeitern das kostenfreie Laden rechtskonform ermöglichen. Möchte man weiteren Besuchern das Aufladen ermöglichen, so können Sie das zur Zeit auch kostenfrei anbieten oder abrechnen lassen.
Ermöglicht man das Aufladen von Elektrofahrzeugen auch der Öffentlichkeit, dann sprechen wir von öffentlichen Ladestationen. Auch hier haben Sie aktuell die Möglichkeit das noch kostenfrei zu ermöglichen oder abrechnen zu lassen.
Abhängig von der Art des Angebots des Ladens müssen Ladestationen unterschiedliche technische und rechtliche Herausforderung erfüllen. Ladestationen mit Abrechnung oder steuerliche Geltendmachung bedürfen einer eichrechtskonformen Lösung. Außerdem ist es dann nötig, dass Ladestation per App oder
RFID Karte freigeschaltet werden können. Mit den passenden Backend und den jeweiligen Programmen ist das aber unkompliziert realisierbar.
Einfache Lademöglichkeiten, die weder abrechenbar noch nachweispflichtig sind, sind einfach und relativ kostengünstig realisierbar, sind in der Regel aber nicht nachrüstbar und eingeschränkt. Wir empfehlen grundsätzlich den Blick in die Zukunft, denn nicht immer ist die einfache Lade Lösung die Beste.
Förderungen nutzen
Entscheidend für die Kosten beim Aufbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen sind in der Regel die Fördermöglichkeiten. Diese unterscheiden sich erheblich, können auch nicht überall angewendet werden. Gute Förderprogramme sind zum Beispiel Progress NRW, in Schleswig-Holstein, in Brandenburg und in Intervallen auch die Bundesförderung. Sehr unterschiedlich sind dabei die Voraussetzungen und die Förderbedingungen. Zwischen 40 und 60 % der Gesamtkosten werden dabei in der Regel gefördert. Es lohnt sich. Gerne unterstützen wir sie bei der Realisierung einer Lade Infrastruktur im Unternehmen.
Ein Beispiel zu den Förderungen
Ein Unternehmen in NRW möchte sechs Ladepunkte mit Wechselstrom auf ihrem Mitarbeiter Parkplatz aufbauen. Das Unternehmen möchte diese Stationen öffentlich machen, aber auch für den eigenen Fuhrpark nutzen. Ferner haben die Mitarbeiter die Möglichkeit eigene Elektrofahrzeuge kostenfrei zu laden.
Sie benötigt dafür drei Ladestation mit jeweils zwei Ladepunkten. Pro Ladepunkt muss man mindestens 11 KWh Ladeleistung ausweisen und der Strom sollte aus erneuerbaren Energien kommen. Sie müssen zudem eichrechtskonform sein, das abrechnen ermöglichen, also über ein Backend verfügen und müssen zudem mindestens 12 Stunden pro Tag frei verfügbar sein. Das Adhoc Laden, also der unkomplizierte Zugang für jeden muss ermöglicht werden. Die technische Realisation ist natürlich auch wichtig, und ist in der Regel auch förderfähig. Je nach Standort kann es sinnvoll sein auch ein Last Management zu setzen. Bei öffentlichen Ladestation ist zudem die Anwendung der Ladesäulen Verordnung zu beachten, d.h. Markierung der Parkfläche und Beschilderung der Ladestationen. Das ist wichtig, um deutlich zu machen, dass diese Plätze nur für Elektrofahrzeuge zum Aufladen gedacht sind. Auch das ist förderfähig. Dazu kommen einige bürokratische Herausforderungen: Man benötigt u.a. eine De-minimis Erklärung, Unternehmenserklärung, Erklärungen für Unternehmen in Schwierigkeiten usw. Nach der Planung erfolgt die Antragstellung bei der Förderstelle. In unserem Beispiel ist das so:
Insgesamt gibt es in unserem Beispiel: 60 % der Kosten als Förderung – max 6.000 pro Ladepunkt.
6 Ladepunkte x 6.000 € = 36.000 €. Das ist die maximale Summe, die als Förderung zugewendet werden kann. Kostet das Gesamtvorhaben, bestehend aus Ladestationen, technische Realisation, Beschilderung usw. beispielsweise 50.000 € wird 60 Prozent gefördert, demnach also 30.000 € maximale Förderung.
Je nach Förderaufruf muss man den Förderbedingungen zu Folge auf den Zuwendungsbescheid warten, um das Projekt umzusetzen. In NRW ermöglicht es der Förderaufruf, dass man unmittelbar nach Antragstellung der Förderung mit dem Vorhaben beginnen kann. Nachdem das Projekt realisiert wurde, können die Fördermittel abgerufen werden.
Jetzt geht es noch alle geplanten Vorhaben umzusetzen: die Einrichtung des Backend, die Anmeldung für die Abrechnung, Meldung der öffentlichen Ladepunkte.
Kennt man sich nur wenig mit den Förderaufrufen und deren Bedingungen aus, oder ist das Themenfeld nicht 100-prozentig klar, macht es Sinn sich externe Hilfe zu organisieren.
Unterschiedliche Lösungen – ein Ziel
Hat man den Schritt gewagt, gewöhnt man sich schnell an die Neuerungen. Die Mitarbeiter werden dieses Guddi dankend annehmen und ein Unternehmen wird allein damit sein Image aufwerten. Sofern sich der Anspruch im Unternehmen verändert, kann in der Regel solch ein System verbessert und angepasst werden.
Einfachere Lösungen, zum Beispiel die Wallbox, machen dann Sinn, wenn man genau weiß, dass man in absehbarer Zeit eine ausreichende Ladestation hat. Es gibt sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten, auch abhängig vom Eigenbedarf, aber Förderungen sollte man immer zwingend prüfen.
Das Thema lohnt sich
Sprechen Sie mit ihren Mitarbeitern, welche Lösung sie sich wünschen und nutzen Sie die fachliche Kompetenz eines Elektrikers der sich mit Ladeinfrastruktur auskennt.
Schnellladestationen, so genannte DC Stationen, sind nur dann empfehlenswert, wenn man in kurzer Zeit viel Strom in das Fahrzeug Akku bringen will. Vorsicht: Diese DC Stationen, samt Netzanschluss, sind in der Regel sehr kostenintensiv und nicht immer förderfähig. Lassen Sie sich am besten neutral beraten.
Steigen Sie ein in die Elektromobilität, beschäftigen Sie sich mit diesen Themenfeld. Es lohnt sich.
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