Ladeinfrastruktur: Kommt die Steuerung der Wallbox für zu Hause?

Mehr Elektrofahrzeuge, das bedeutet fast immer: mehr und eigene Ladeinfrastruktur für zu Hause. Die Wallbox in der Garage oder im Carport installiert,  bedeutet immer mehr eine Herausforderung für Netzbetreiber und Energieversorger. Dabei ist klar: Das netzdienliche Laden wird ein Thema der Zukunft sein. Aber welche Herausforderungen gibt es dabei

und welche Auswirkungen werden Stromverbraucher haben? Es geht dabei nicht um hohe Ladeströme, aber darum den verfügbaren Strom, der vermehrt aus erneuerbaren Energien kommt, intelligent zu steuern. Die Tests laufen und die Rahmenbedingungen werden jetzt gesetzt. Die Förderung von Wallboxen und auch dafür bereits abgestimmt, z.T. schon verfügbar.

Netzdienliches Laden reduziert Lastspitzen durch gleichzeitig ladende Fahrzeuge und elektrische Wärmepumpen. Außerdem verlagert es Verbrauch in Zeiten mit hohen Einspeisespitzen durch Sonnen- und Windenergieanlagen. Netzdienliches Laden unterstützt zudem die Reduzierung von Lastspitzen um die allgemeine Energieversorgung zu sichern, das heißt, dass Energieversorger oder Netzbetreiber in den Ladevorgang eingreifen können um Ladeleistungen kurzzeitig zu reduzieren oder kurzfristig zu stoppen.

Intelligent gemacht wird der Verbraucher diesen “Eingriff” wohl nicht merken, denn das Laden an der heimischen Wallbox erfolgt ja zu den Zeiten in dem genügend Strom vorhanden ist.

Das Feintuning ist schon eingeleitet

Die Sache ist bereits ziemlich konkret: Das Bundeswirtschaftsministerium möchte neue Regeln für die netzdienliche Verbrauchsflexibilität in ein Gesetz gießen. Dabei hat man bereits konkret per Änderung des Paragrafen 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes ins Auge gefasst.. Die Neuregelung soll möglicherweise noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Aber um was geht es konkret?

Stellen Sie sich vor: Ein Wohngebiet, 20 Häuser und 20 x würden die Eigentümer gern Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge installieren. Da die heimische Wallbox meldepflichtig, ab 12 kW Ladeleistung sogar anmeldepflichtig ist, wird der Netzbetreiber heute bereits regulatorische eingreifen, nämlich dann, wenn eine Überlastung des Netzes möglich ist. Je nach Ladeleistung der Ladestation kommt möglicherweise das Netz im Gebiet und sogar in Teilen über den Verteiler, das Trafo an seine technischen Grenzen. Dafür soll sogenanntes netzdienliches Laden die Versorgung und Netzsicherheit sicher stellen. Die Integration erneuerbarer Energie soll zusätzlich unterstützt werden. Jetzt geht es um die Praktikabilität: Beim Verbraucher, Versorger und Netzbetreiber.

Spitzenglättung durch Integration erneuerbarer Energie

Dabei geht es nicht darum, dass man das Laden behindern will, wie auch schon behauptet wurde, sondern die Nutzung der erneuerbarer Energien und die Schwankungen des Verbrauches im Netz sollen ausgeglichen werden. Eigentlich eine richtig gute Idee. Jetzt kommt es nur noch auf die Umsetzung an und mit welchen Mehrkosten möglicherweise gerechnet werden muss. Die Tarifpolitik wird ebenso ein wichtiger Baustein werden und die Intelligenz von Netzen.

Wie tief darf ein Stromnetzbetreiber ins energetische Leben der Bürger eingreifen, um die Energiewende voranzubringen und zugleich das Netz stabil zu halten? Das sind die Fragen, die in der Umsetzung und deren Modellen eine Rolle spielen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Idee der „Spitzenglättung“,

Diese sieht vor, dass Netzbetreiber künftig direkt auf private Ladestationen für Elektroautos und auf elektrische Wärmepumpen von Wohnhäusern zugreifen und sie täglich für ein bis zwei Stunden abschalten dürfen. Das soll helfen, den Übergang vom Kohle- und Atomstrom zu Ökostrom zu bewältigen, ohne dass die naturgemäß unregulierte Stromeinspeisung aus Wind- und Solarparks das Netz durcheinanderbringt. Und wenn sie uns fragen ist das eine gute und praktikable Idee, auch, weil ein Elektrofahrzeug sowieso und auch zu Hause mehr steht als es fährt, deswegen kann die Mischung aus Ladeleistung und Netzbelastung durch das Laden eine hilfreiche Komponente sein. Entscheidend für das Gelingen ist aber die Akzeptanz durch Ladesicherheit.

Die Vorteile sind definiert

Einige Kernvorteile solcher zeitvariabler Tarife, welche überwiegend den Privatnutzer treffen werden, dass wahrscheinlich Netzbelastungsspitzen an Engpassstellen Versorgungssicherheit geben. So können u.a. mit den neuen intelligenten Stromzählern, den Smart Metern, präzise abgerechnet werden. Diese werden sowieso Pflicht, wenn sich im Haushalt eines Ladestation befindet. Die Integration von flexiblen Tarife lässt zudem Strom aus lokalen Wind- oder Solaranlagen gut einbinden. Weiter gedacht könnte es auch möglich sein, dass dieses Themenfeld sich nicht nur auf Wärmepumpen und Ladestation begrenzt, sondern auf freiwilliger Basis auf allen elektrischen Geräten angewendet werden kann.

Neue Tarife zur Entlastung für das Netz

Mit einer reformierten Tarifpolitik, zusammen mit Netzbetreibern und Versorgern aber auch jedem einzelnen Stromanbieter könnten die Verbraucher aus unserer Sicht gut leben. Wichtig dabei ist aber eine hohe Wahlfreiheit bei den Tarifen und niedrige Kosten für Verbraucher, die möglich wären, wenn die Preisvorteile beim Stromüberschuss genutzt werden, um den Vorteil auch an den Endverbraucher weiter gereicht werden. Klar ist zum Beispiel, dass ein Stromkunde der sein Elektrofahrzeug nachts lädt das Netz entlastet. Das muss sich aber auch auf seiner Stromrechnung bemerkbar machen. Dieses Prinzip erinnert in der Entfernung an frühere Tarife, in dem Tages und Nachtstrom angeboten wurde. Nachtstrom war wenige Cent pro Kilowattstunde günstiger. Das nutzten Verbraucher vor dem Elektroauto, um zum Beispiel Waschmaschinen, Trockner und Spülmaschinen laufen zu lassen.

Die ersten Netzbetreiber regulieren bereits das Laden

Wir selber erleben in unserer Praxis, das Netzbetreiber zeitbasierte Ladelösungen anbieten. Nicht überall kann man mit voller Ladeleistung beim Wechselstrom Ladevorgänge ausführen. So bieten Netzbetreiber den Kunden an, dass diese über mehrere Stunden verteilt das Elektrofahrzeug laden können – der Netzbetreiber aber die Zeitfenster vorgibt. Ist das aus regulatorischen Grünen nicht möglich, wird in der Regel eine 22 kW Wallbox abgelehnt, eine 11 kW Wallbox stellt aktuell meistens kein Problem dar. Und wenn sie uns fragen: Die Ladeleistung mit 11 kW reicht in den allermeisten Fällen auch aus.

Noch absolut unklar ist derzeit aber noch, wo die Reise tatsächlich enden wird. Die Politik ist noch mitten in der Diskussion. Diese will es den Netzbetreibern ermöglichen, den flexiblen Verbrauch in eng begrenztem Rahmen zu steuern und so Lastspitzen zeitlich zu verschieben. Weiter heisst es aus dem Bundeswirtschaftsministerium, dass man das Ziel verfolge in dem Paragrafen 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes Rahmenbedingungen zu definieren, um diversen Geschäftsmodellen eine Flexibilität zu ermöglichen.

Förderaufrufe unterstützen die höheren Kosten

So kann man bereits bei einigen Förderaufrufen, zum Beispiel beim Land NRW, erhöhte Fördermittel beantragen, um Intelligente Wallboxen zu beschaffen. Vorreiter war hierbei Hamburg die in einem Testlauf sehr gute Erfahrung gesammelt haben.
Nach Informationen von emobicon® werden verpflichtende “Elemente” nach und nach bei allen Förderaufrufen Bestandteil werden, nicht zuletzt auch, weil sich die Gesetzgebung klar dazu positioniert hat.

Im nahenden Herbst werden dazu bereits konkrete Fördermassnahmen auf Bundesebene erwartet.

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