Ladeinfrastruktur: Künftig mehr Wirtschaftlichkeit durch das THG möglich

Ladeinfrastruktur: Künftig mehr Wirtschaftlichkeit durch das THG möglich

Bild: emobicon®

Die Treibhausgas Emissionen sollen stark reduziert werden. Neben den CO2-Flottenwerten für die Fahrzeughersteller gibt die Regierung seit 2015 auch Mineralölunternehmen eine Quote für Treibhausgas-Einsparungen vor. Das sind die sogenannten THG-Minderungsquoten. Fest steht bereits, dass es für Ölkonzerne praktisch unmöglich ist allein durch Maßnahmen wie die Beimischung von Bio-Ethanol in Benzin eine deutliche Reduzierung zu erreichen. Sie müssen also von anderen Unternehmen, die hauptsächlich Kraftstoffe mit geringen Emissionen in den Verkehr bringen, THG-Quoten kaufen. 

Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll steigen

Auf diese Weise fließt Geld von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen. Ladestrom lässt sich so als sauberer Treibstoff anrechnen, die Quote entsprechend vermarkten.

Das Bundesumweltministerium überarbeitet aktuell die Treibhausgas-Minderungsquote, wovon Ladepunktbetreiber und E-Flotten-Betreiber besonders profitieren könnten.

Noch in diesem Jahr ist mit der Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu rechnen. Der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehr sollte von zuletzt 5,6 auf 22 Prozent steigen (in 2030). Fahrstrom soll dabei im Vergleich zu anderen Kraftstoffen „mit dem Vierfachen seines Energiegehaltes für die Erfüllung der Treibhausgas-Minderungsquote angerechnet werden“, heißt es aus Verhandlungskreisen. Aus Regierungskreisen heisst es jetzt dazu, dass Strom für die Elektromobilität dabei dreifach angerechnet werden könnte. Ein enormer Schritt.

Mehr Wirtschaftlichkeit für Betreiber

Damit könnte die öffentliche Ladeinfrastruktur wirtschaftlicher betrieben werden, als bislang. Bis zu 20 Cent pro abgegebene Kilowattstunde an Elektroautos sollen Ladepunktbetreiber ab dem kommenden Jahr durch die Treibhausgas-Minderungsquote für Ladesäulen zusätzlich verdienen können, heisst es aus Verhandlungskreisen. Betrachtet man diese Zahlen, in Bezug auf die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, hat man bei einer durchschnittlichen Absatzmenge Energie pro Ladestation von 8.000 kWh, Mehrerlöse von bis zu 1.600 Euro im Jahr. Der Einsatz von erneuerbarer Energie im Direktbezug könnte diese Zahlen aber auch verdreifachen, so die Novelle, die uns vorliegt.

Zusätzlich sind bis zu 350 Euro pro Elektroauto im Jahr möglich, für Elektrobusse sogar bis zu 8.000 Euro im Jahr. Somit würde der Gesetzgeber enormes Potenzial für die Elektromobilität, schaffen, denn aktuell unrentable Ladepunkte und der Umstieg auf Elektrofahrzeuge würden sich wirtschaftlich noch besser darstellen. Auch der Anreiz für mehr öffentliche Ladesäulen würde dadurch möglich sein.


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Möglicherweise Anstieg von fossilen Kraftstoffpreisen

Mit dieser THG Quotenregelung fließt Geld von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen. Bereits seit 2019 kann nun auch Strom für Elektrofahrzeuge als Kraftstoff mit geringen Emissionen angerechnet werden. Bislang war das allerdings kaum bekannt. Durch diesen Quotenhandel wird die Verkehrswende quasi quer-subventioniert. Die THG-Minderungsquote ist in der Höhe von 3,5 % in 2015 über 4,5 % in 2018  auf 6 % in 2020 gestiegen. Bislang sind zur Teilnahme am THG-Quotenhandel nur Stromanbieter berechtigt. Es betrifft die Versorger, die Strom direkt an Elektrofahrzeuge und öffentlich zugängliche Ladestationen liefern.

Unterstützung für die EU Ziele

Wenig bekannt ist, dass Stromanbieter gewerbliche Kunden mitprofitieren lassen. Selten sind „Guddis“ für Privatkunden. Diese werden sich , so unsere Einschätzung, erst mit dem Energiewirtschaftsgesetz durchsetzen. Sehr wenige Anbieter nutzen hier schon Möglichkeiten mit speziellen Autostromtarifen und damit besonders günstigen Preisen an der heimischen Wallbox. Das wird sich mit den neuen Regelungen sicher ändern.

Die Novelle des bislang bekannten Entwurfs soll den THG-Quotenhandel auf eine neue Stufe heben, um die EU-Ziele von 14 % Erneuerbaren Energien im Verkehr aus der EU Renewable Energy Directive (RED II) erreichen zu können. So schlägt das Papier vor, das Strom für Elektromobilität künftig im Vergleich zu anderen Kraftstoffen verdreifacht auf die vermiedenen CO2-Emissionen anzurechnen. Ein wichtiger Schritt – möglicherweise ein Meilenstein für die Energiewende im Verkehr. Die Details zur Umsetzung auf Verordnungsebene seien aber noch offen. So sei derzeit noch unklar, wie sich die Stromqualität, insbesondere der Anteil der erneuerbaren Energien, auf die Anrechnung auswirken soll. Vorteil ist bereits, dass mögliche Förderungen für den Betrieb von Ladesäulen an der Nutzung von erneuerbarer Energie gekoppelt ist.

CDU geführte Ministerien blockierten Teile der Novelle

Das Bundesumweltministerium bestätigt nun, dass man den Focus auf die Vierfachanrechnung Schlüsseltechnologie für die Elektromobilität legen wollte. Doch Teile der CDU-geführten Ministerien hätten für mehr Technologieoffenheit plädiert. Für die Vierfachanrechnung von Strom für Elektromobilität sprachen sich auch diverse Umweltorganisationen, darunter der Deutsche Naturschutzring, BUND, Greenpeace, WWF und die Deutsche Umwelthilfe gemeinsam mit dem Verkehrsclub Deutschland und Transport & Environment, aus. Selbst Energieversorger-Verbände sprachen sich dafür aus. 

Blockade auch aus der Industrie

Obwohl längst klar ist, welche EU Vorgaben beschlossen sind und das sich der Verkehrssektor viel mehr bewegen muss um Emissionen und CO2 Belastungen deutlich zu reduzieren, gab es aus Teilen der Wirtschaft und der Industrie, insbesondere von Vertretern der Verbrennertechnologien Widerstand, die sich gegen die Vervierfachung ausgesprochen haben. Offensichtlich, so der Eindruck vieler Verhandlungsteilnehmer, reitet man weiter das Märchen der Technologieoffenheit im Strassenverkehr, um ihre veralteten Geschäftsmodelle künstlich am Leben zu erhalten. Einzige Ausnahme offenbar: Volkswagen.

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