Mobilität: Autoflotte von Bund und Ländern mit Quote für E-Antriebe

Mobilität: Autoflotte von Bund und Ländern mit Quote für E-Antriebe

Mehr als jeder dritte Neuwagen der öffentlichen Hand muss künftig ein Elektrofahrzeug sein. Und auch die Lkw- und Busflotte von Bund und Ländern soll sauber werden. Dafür gibt es nicht nur mehr Fördertöpfe zur Unterstützung, sondern auch immer mehr Elektrofahrzeuge am Markt. Der Bedarf ist groß nach Veränderungen im Fuhrpark, aber es bleiben viele Fragen und Herausforderungen. Von der Praktikabilität bis zur Ladeinfrastruktur…

Eine Herausforderung: Alternative Antriebe in Kommunen

Endlich gibt es sie: Einsicht für Veränderungen in der Mobilität auch bei Kommunen und den kommunalen Betrieben. So müssen Bund und Länder beim Autokauf ab sofort stärker auf die Umwelt achten. Der CO2 Ausstoß muss in jedem Fall berücksichtigt werden, damit auch immer die Berücksichtigung von möglichen Alternativen. Damit gilt eine „Öko Quote“ für neu angeschaffte Fahrzeuge, die einen steigenden Anteil „sauberer“ Modelle vorschreibt. Demnach müssen 38,5 Prozent aller öffentlichen Pkw weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Zudem ist der erlaubte Schadstoffausstoß auf 80 Prozent der geltenden Grenzwerte beschränkt. Anfang 2026 wird die Regelung deutlich verschärft. Dann müssen 38,5 Prozent der Neuanschaffungen komplett emissionsfrei sein, wodurch faktisch nur noch reine Elektro-Mobile erlaubt sind. Eine Herausforderung in der Planung für den Austausch oder die Neubeschaffung von Fahrzeugen und gleichzeitig eine Chance Mobilität zu hinterfragen, z.B. durch parallele Nutzung einzelner Fahrzeuge für mehrere Einsatzzwecke.

Ausnahmen werden bereits getestet

Bei Lkw und Bussen gelten dabei abweichende Definitionen. Der Grund: Diese Fahrzeuge gelten als sauber, die entweder elektrisch, mit Erd- und Autogas oder durch reine Bio-Kraftstoffe angetrieben werden. Die Regelung sieht somit vor, dass bei Lkw bis zum Ende 2025 zehn Prozent und dann bis Ende 15 Prozent der neuen Fahrzeuge diese Anforderungen erfüllen müssen. Für Busse sind für Ende 2025 Anteile von 45 Prozent und bis zum Ende 2030 von 65 Prozent vorgegeben. Hier ist bereits heute der Anteil alternativer Antriebe und Mixantriebe wie Hybrid deutlich gestiegen.

Derzeit gelten aber noch Ausnahmen für militärische, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Auch Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Schneepflüge, Kehrmaschinen sowie Reisebusse sind von der Regelung ausgenommen. Ab 2025 werden diese Ausnahmen aber überprüft. Tests sind aber hier bereits sinnvoll und gerade bei den Ordnungsbehörden werden diese genutzt, um z.B. Polizeifahrzeuge oder als Feuerwehrmodell.

Hintergrund des nun in Kraft getretenen Gesetzes ist eine EU-Richtlinie. Sie musste bis August 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

Alternative Antriebe sind oft auch nur Mogelpackungen

Auch Unternehmen sehen große Chancen in der Veränderungen Ihrer Fuhrparks. Deutlich gefragt sind Elektrofahrzeuge und Plug-In Modelle als Dienstwagen, aber auch immer mehr Handwerker und City Logistik Unternehmen interessieren sich für alternative Transportlösungen, z.B. mit Elektrotransportern. Die Nachfrage ist derzeit wieder gestiegen. Bedingt durch Material Knappheit kommt es aber immer wieder zu deutlichen Verzögerungen in den Auslieferungen. Dafür kann und sollte man die Förderungen nutzen, die dadurch ermöglichen, dass die meist höheren Anschaffungskosten reduziert werden. Auch Förderungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sollten genutzt werden.

Vorsicht ist geboten, wenn sich offensichtlich einige Unternehmen den grünen Anstrich geben, insbesondere dann, wenn das Maß aller Dinge Plug-In Modelle ist, aber kaum die Möglichkeit des Ladens genutzt wird. Oft wird das auch völlig ignoriert. Das führt auch darum das „Mogelpackungen“ entstehen, die einen deutlich höheren Verbrauch haben, als angenommen oder durch Hersteller verkündet werden. Ab 2023 gilt demnach ohnehin eine „Ladepflicht“ und schon heute werden Daten an die EU übermittelt, denn jeder Neuwagen ist per SIM-Karte mit der Welt verbunden. Das dicke Ende kommt also später – auch für die Hersteller.

Alternativen brauchen mehr als das Fahrzeug

Ob Ladesäule, die Wasserstofftankstelle, die richtige Ladekarte für das Aufladen unterwegs: Die Herausforderungen sind groß. Hier braucht man kompetente Experten, die Lösungen aufzeigen, passend zum Einsatzzweck neuer Modelle mit alternativen Antrieben. Auch hierfür bieten Bund und Länder Fördertöpfe. Für Kommunen und kommunale Betriebe sind diese in der Regel deutlich höher, als für Unternehmen in der freien Wirtschaft. Muss es eine Schnellladestation sein, kann eine Ladesäule (teil) öffentlich genutzt werden und braucht der Betriebshof eine Wasserstofftankstelle? All das und mehr bedeutet, sich mit dem Thema beschäftigen zu müssen. Die Auswahl ist gross, aber auch das Missverständnis über die technischen Herausforderungen.

Das Handling von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sind dabei häufig deutlich einfacher als gedacht. Auch der wirtschaftliche Vorteil im laufenden Betrieb wird unterschätzt. So empfehlen wir, dass Kommunen und Ihre Entscheider auch die Prüfung der Flotte, der Kostenstruktur prüfen lassen und Profis nutzen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen.

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