Elektromobilität: Änderungen bei den Förderbedingungen erwartet

Bild: emobicon®

Elektromobilität ist längst keine Nische mehr. Die Zulassungszahlen explodieren und auch der Anspruch auf eine Lademöglichkeit ist beschlossene Sache. Das Thema kommt an und das wird überwiegend unterstützt durch die Förderungen für Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Konzepte, erneuerbare Energien. Nach dem Konjunkturpaket der Bundesregierung, bei dem die Förderung für Stromer praktisch verdoppelt wurde, kommen deutliche Änderungen auf uns zu. Auch bei der Infrastruktur wird es Anpassungen geben. Das liegt vor allem an möglichen Kumulierungen  von verschiedenen Förderungen. Nachdem wir uns an die hohen Subventionen gewöhnt haben, sollten wir uns mit den Änderungen befassen. Es war klar, dass Anpassungen erfolgen werden…

Die Nachfrage nach Elektromobilität ist deutlich gestiegen

6000 € oder 6.100 € (mit AVAZ) Prämien für Elektrofahrzeuge wirken. Die Zulassungszahlen sind zuletzt explodiert. Das Problem ist aber, dass die Nachfrage vielfach höher ist, als das Angebot der Hersteller. Wartezeiten für bestimmte Modelle von einem Jahr kommen vor – nur wenige Hersteller können zeitnah liefern. Nach der Verdopplung der Umweltprämie + dem Herstelleranteil sind 10.000 € Förderung und mehr möglich. Beim Leasing macht es Sinn die prämie als Sonderzahlung zu nutzen, dass verringert die laufende Leasingrate deutlich. Gerade in diesem Bereich werden nun die Förderungen verändert. Zeitnahes Handeln ist nötig, sonst verliert man Ansprüche.

Förderungen beim Leasing verändert

So sollen ab Mitte November die Pauschalisierung der Förderung beendet und durch eine Staffelung nach Leasingzeitraum ergänz werden. 6000 € bzw. 6.100 € (mit AVAZ) als pauschale Zuwendung für reine Elektrofahrzeuge wird es nicht mehr geben.  Je höher der Leasingzeitraum, je höher die Förderungen. Die Förderung von bis zu 2 Jahren wird sich deutlich verändern und reduziert sein. Bereits heute passen Leasinggeber die Zeiträume an. So gibt es z.B. kaum noch ein Angebot für 16 oder 24 Monate.

Je nach Auslegung gibt es in Teilen auch Kumulierungen – final ist das allerdings nicht. In wie weit diese Förderungen aus anderen Töpfen angepasst werden, steht zur Stunde auch noch nicht fest. Weitere Förderungen für Fahrzeuge von örtlichen Versorgern, Stadtwerken und Kommunen und von wenigen Verbänden werden in Teilen beendet, angepasst oder mit neuen Bedingungen versehen – so unsere Informationen. Die Details dazu gibt es in Kürze von der BAFA.

Für das Leasing reiner Elektroautos gilt zukünftig:

 

Leasingdauer

Staatlicher Anteil
der Förderung
für Elektrofahrzeuge,

wenn Nettolistenpreis
unter 40.000 Euro

 

Staatlicher Anteil
der Förderung
für Elektrofahrzeuge,

wenn Nettolistenpreis
über 40.000 Euro

 

6 – 11 Monate
750 €
625 €
12 – 23 Monate
1.500 €
1.250 €
über 23 Monate
3.000 €
2.500 €

Hinzu kommt natürlich noch jeweils ein Herstelleranteil.
Dabei wird der staatliche Anteil bis zum 31. Dezember 2021 als „Innovationsprämie“ verdoppelt.

Für Plug in Hybrid Fahrzeuge gilt beim Leasing zukünftig:

Leasingdauer

Staatlicher Anteil
der Förderung
von Elektrofahrzeugen,

wenn Nettolistenpreis
unter 40.000 Euro

 

Staatlicher Anteil
der Förderung
für Elektrofahrzeuge,

wenn Nettolistenpreis
über 40.000 Euro

 

6 – 11 Monate
562,50 €
468,75 €
12 – 23 Monate
1.125 €
937,50 €
über 23 Monate
2.250 €

Jeder Einzelfall sollte geprüft werden

Bereits heute gilt: Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller erstzugelassen sein. Im Falle des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate.

Wichtig ist aber auch, dass von dem geplanten Kumulationsverbot beispielsweise Förderprogramme wie ​”Erneuerbar Mobil”, das “Sofortprogramm Saubere Luft” und “Sozial & Mobil” betroffen sind. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es weitere Förderungen und Kumulierungen gibt und diese gleichzeitig nutzbar sind. Das betrifft überwiegend gewerbliche Elektromobilität.

Sprechen Sie mit Ihrem Händler, falls sie aktuell auf ein Modell warten. Aber Vorsicht: Viele Händler sind kaum aktuell informiert oder wollen sich auch nicht mit den Themenfelder beschäftigen  so  unsere Erfahrung. In einigen Details wird er Ihnen helfen können. Aber insbesondere bei den Sonderzahlungen, die bei den meisten aus der Förderung kommen  sollte man aktiv werden und die Zahlung ggf. anpassen. Auch beim Kauf von Modellen sollte man noch einmal überprüfen, in wie weit sich Förderungen auswirken können. Die Details gibt es in den nächsten Tagen. Die Änderungen sollen voraussichtlich zum 16.11.2020 greifen.

Ladeinfrastrukturförderungen verändern sich

900 € als pauschale Förderung vom Bund für die Beschaffung von Ladeinfrastruktur – Lösungen, sowie zahlreiche Förderungen in den Bundesländern sind ein weiterer Baustein für die Durchsetzung der Elektromobilität. Auch bei Energieversorgern und Verbänden sind in Teilen weitere Ansprüche möglich – bisher. Denn eine “Überförderung” könnte auch hier zu deutlichen Veränderungen führen. So plant das Land NRW in seinem Programm “progres nrw” deutliche Veränderungen und anpassungen. Aktuell kann man bis Ende November sehr hohe Förderungen beantragen. Bereits ab Dezember gelten geringere Fördersätze und zum Jahreswechsel sind weitere Anpassungen möglich.

In anderen Bundesländern prüft man noch die Kumulierung, denn eine Bedingung ist eine Vereinbarung der gegenseitigen Sicherstellung der Ansprüche. Auch eine Anpassung erfolgte in einigen Förderaufrufen. Völlig unterschätzt werrden ausserdem, dass Nutzungsbedingungen, mögliche Nebenabreden angepasst und verändert werden. Teilweise scheint es nur mit mehr Aufwand und Bürokratie zu funktionieren.

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Fazit

Es wird kompliziert, aber das ist kein Grund zur Verzweiflung. Behalten Sie stehts alle Möglichkeiten im Auge, denn es schützt Sie und Ihre Entscheidung. Sprechen Sie mit Ihrem Händler oder Installateur, sodass sie auch die neuen Bedingungen nutzen können. Wichtig ist: Sie müssen aktiv sein und sie sind für die Änderungen verantwortlich. Eine rückwirkende Förderungen wird aus rechtlichen Gründen sicher kaum möglich sein.

Auf der Förderseite von emobicon bekommen Sie einen Überblick über die Fördermöglichkeiten, die aktuell gelten. Im gewerblichen Bereich kümmern wir uns zudem um alle Details, Kumulierungen, Antragstellungen für Förderungen und Beschaffung von Fahrzeugen, Infrastrukturlösungen und Umsetzung der Massnahmen.

Weitere Änderungen in der Förderstruktur, z.B. speziell für Arbeitgeber und Mitarbeiter werden kommen, auch Änderungen bei Dienstwagen und Fragen der Energie werden aktuell neu gestaltet. Es wird eine spannende Zeit.

 

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