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Förderung

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Elektrofahrzeuge

Ich möchte für mein Unternehmen E-Fahrzeuge beschaffen.

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Aktuelles zum Umweltbonus

In der Welt der Elektromobilität gibt es eine wichtige Änderung, die für alle umweltbewussten Autofahrerinnen und Autofahrer von Interesse ist: Das Ende des Umweltbonus für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Am 13. Dezember 2023 wurde im Rahmen der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen, die beliebte Fördermaßnahme auslaufen zu lassen. Das bedeutet, dass seit dem 18. Dezember 2023, Punkt Mitternacht, keine neuen Anträge für diesen Bonus mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden können.

Dies ist die direkte Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das eine Neuausrichtung der Finanzierung des KTF erforderlich machte. Mit einem nun um 60 Milliarden Euro reduzierten Budget musste der Wirtschaftsplan 2024 neu strukturiert werden, was zu dieser Entscheidung führte.

Es gibt aber auch eine gute Nachricht für diejenigen, die sich bereits im Förderprozess befinden: Bereits zugesagte Förderungen bleiben vom Förderstopp unberührt und werden weiterhin ausgezahlt. Auch Anträge, die bis zum 17. Dezember 2023 eingegangen sind, werden noch bearbeitet und können bewilligt werden, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Dies markiert einen Wendepunkt in der Förderpolitik für Elektrofahrzeuge und wirft spannende Fragen auf: Wie wird sich der Markt für Elektrofahrzeuge entwickeln? Und welche neuen Anreize könnten in Zukunft geschaffen werden, um die Elektromobilität weiter voranzutreiben? Werden die Fahrzeughersteller die Preise reduzieren?

Umweltbonus 2023 beantragen? Wir kümmern uns für Sie darum.

Sie haben ein Elektroauto gekauft und möchten die Innovationsprämie und den Umweltbonus beantragen?

Wir übernehmen für Sie die Beantragung der BAFA-Förderung auch im Jahr 2023 und sorgen dafür, dass Sie die Elektroauto-Prämie erhalten. Überlassen Sie uns den Schreibkram und sichern Sie sich den Zuschuss.

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Umweltbonus 2023 beantragen? Wir kümmern uns für Sie darum.

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Unser Serviceangebot für Sie

Beantragung der BAFA Förderung
von bis zu 4.500 €
für Neufahrzeuge

Jetzt Förderung sichern →
Mit emobicon® die Umweltprämie beantragen

Beantragung des staatlichen Zuschusses
von bis zu 4.500 €
für Leasingfahrzeuge

 

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Beantragung der Umweltprämie für gebrauchte Elektrofahrzeuge mit einer maximalen Laufleistung von 15.000 km

Jetzt erledigen wir das für Sie →
Auch für Gebrauchte Umweltbonus beantragenRegelmäßige Beantragung des Umweltbonus für Ihre Fahrzeuge, die Ihrer Kunden und Mitarbeiter,
natürlich auch für ganze Fuhrparks

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So hilft Ihnen emobicon® beim Umweltbonus

Umweltbonus / Innovationsprämie für E-Fahrzeuge beantragen?
Wir übernehmen das für Sie.

Umweltbonus 2023 beantragenWenn Sie sich nicht selbst um die Beantragung des Umweltprämie kümmern wollen, können Sie uns mit der Beantragung der Förderung für Elektroautos beauftragen. So ersparen Sie sich den mühsamen Schreibkram.

Wir können für Sie bis zu 4.500,- €* an staatlichen Zuschüssen
für Ihr Elektroauto oder Brennstoffzellenfahrzeug beantragen.

Seit Januar 2023 ist der staatliche Anteil an der Förderung von reinen Elektrofahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 6.000 Euro auf 4.500 Euro reduziert. Da man bei den Herstellern nach wie vor fest mit einer Aufstockung der Subventionen rechnet, bedeutet dies einen Gesamtzuschuss von 6.750 € statt der vorherigen 9.000 €. Für Elektrofahrzeuge, die zwischen 40.000 und 65.000 Euro kosten, gibt aktuell noch 3.000 Euro statt der bisherigen 5.000 Euro. Die gesamte Förderung wird daher von 7.500 € auf 4.500 € reduziert.

Antragsberechtigt sind:
bis einschließlich 31. August 2023 Privatpersonen und Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
seit dem 1. September 2023 ausschließlich Privatpersonen,
auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 4.1 der Förderrichtlinie als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Die Antragstellerin/der Antragsteller darf einen Dritten zur Antragstellung bevollmächtigen.

Bei einer Beantragung des Umweltbonus ab 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 beträgt der Umweltbonus inkl. Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss un der Herstelleranteil bei rein batteriebetriebenen Fahrzeugen (BEV) sowie Brennstoffzellenfahrezugen (FCEV):

bis 40.000 € Nettolistenpreis des Basismodells
Herstelleranteil
über 40.000 und bis zu 65.000 € Nettolistenpreis des Basismodells
Herstelleranteil
Kauf Neufahrzeug
4.500 €
2.250 €
3.000 €
1.500 €
Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate
4.500 €
2.250 €
3.000 €
1.500 €
Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate
2.250 €
1.125 €
1.500 €
750 €
Kauf junges Gebrauchtfahrzeug
3.000 €
1.500 €
3.000 €
1.500 €
Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate
3.000 €
1.500 €
3.000 €
1.500 €
Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate
1.500 €
750 €
1.500 €
750 €

 

Bei einer Beantragung des Umweltbonus ab 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 beträgt der Umweltbonus inkl. Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss un der Herstelleranteil bei rein batteriebetriebenen Fahrzeugen (BEV) sowie Brennstoffzellenfahrezugen (FCEV):

bis 45.000 € Nettolistenpreis des Basismodells
Herstelleranteil
Kauf Neufahrzeug
3.000 €
1.500 €
Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate
3.000 €
1.500 €
Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate
1.500 €
750 €
Kauf junges Gebrauchtfahrzeug
2.400 €
1.200 €
Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate
2.400 €
1.200 €
Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate
1.200 €
600 €

Der Bundesanteil am Umweltbonus wird nur gezahlt, wenn der Netto-Kaufpreis (exklusive Mehrwertsteuer) des Basismodells für den Endkunden nachweislich um mindestens den Herstelleranteil am Umweltbonus gemindert wird.

 

 

Nettolistenpreis < 40.000 Euro

Gesamtförderung:
Bis Ende 2022
Ab 2023
Elektroauto
9.000 Euro
6.750 Euro
Plug-in-Hybrid
6.750 Euro
keine Förderung

Nettolistenpreis < 65.000 Euro

Gesamtförderung:
Bis Ende 2022
Ab 2023
E-Auto
7.500 Euro
4.500 Euro
Plug-in-Hybrid
5.625 Euro
keine Förderung
  • Die Förderung von Elektroautos wird um 25 % gekürzt.
  • Für Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000 Euro werden die Förderungen um bis zu 40 % gekürzt.
  • Die Förderung von Plug-in-Hybriden wird ab 2023 vollständig abgeschafft.
  • Ab dem 1. September 2023 wird die Förderung von Elektrofahrzeugen auf Privatpersonen beschränkt sein.
  • Ab dem 1. Januar 2024 wird der Umweltbonus in einem zweiten Schritt auf 3.000 Euro gesenkt und nur noch für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von weniger als 45.000 Euro gezahlt.
  • Nach derzeitigem Stand wird der Umweltbonus im Jahr 2025 auslaufen.

Ganz einfach mit uns den BAFA-Umweltbonus beantragen

Mit einer offiziellen BAFA-Vollmacht können Sie uns schnell und einfach beauftragen, in Ihrem Namen die Innovationsprämie und den Umweltbonus zu beantragen. Wir kümmern uns dann um alle notwendigen Schritte im Rahmen der Beantragung:

  • Wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen wir für Ihren Antrag benötigen.
  • Sie senden uns die erforderlichen Unterlagen samt unterschriebener Vollmacht per E-Mail oder auf dem Postweg zurück.
  • Anschließend prüfen wir Ihre Unterlagen, füllen Ihren Antrag aus und reichen diesen dann beim BAFA ein.
  • Selbstverständlich beantworten wir auch alle Fragen des BAFA und ergänzen die eventuell zusätzlich geforderten Unterlagen.
  • Wir begleiten Sie, bis Sie den Bewilligungsbescheid erhalten und das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird.

Bitte beachten Sie, dass der Umweltbonus und die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge erst nach Kauf und Zulassung beantragt werden kann.

Jetzt die Checkliste herunterladen und über uns den Umweltbonus beantragen.

Die Dokumente, die Sie für den Antrag auf die Umweltprämie einreichen müssen, unterscheiden sich je nach Fahrzeug und Kaufmethode. Wenn Sie sich nun die Checkliste herunterladen, erhalten Sie darin die Infos, welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen. So müssen Sie uns nur die wirklich relevanten Dokumente schicken und wir kümmern uns um den Rest.

Bitte beachten:
Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine konnten nur noch bis zum 31.08.2023 den Umweltbonus beantragen!

Umweltbonus beantragen privat

Umweltbonus 2023 für Privatpersonen beantragen

 

Umweltbonus 2023 Unternehmen

Umweltbonus 2023 für Gewerbe & Industrie beantragen
abgelaufen seit 01.09.2023

 

Angebot und Preis

Unseren Fördermittelservice “Elektrofahrzeug”: BAFA-Umweltbonus & Innovationsprämie bieten wir Ihnen zum Preis ab 119,- Euro inkl. MwSt. pro Fahrzeug an.

 

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Umweltbonus ab 2023

  1. Bei E-Autos oder Brennstoffzellenfahrzeugen mit Nettolistenpreis < 40.000 € beträgt die Förderung 4.500 € (+ 2.250 € vom Hersteller)
  2. Bei E-Autos oder Brennstoffzellenfahrzeugen mit Nettolistenpreis > 40.000 €  und < 65.000 € beträgt die Förderung 3.000 € (+ 1.500 € vom Hersteller)
  3. Leasing: Die Höhe der Förderung ist jeweils abhängig von der Leasingdauer.

Förderung ab dem 01.09.2023

  1. Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.

Förderung ab dem 01.01.2024

  1. Bei E-Autos oder Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis < 45.000 € beträgt die Förderung 3.000 € (+ 1.500€ vom Hersteller)

Die Fahrzeuge müssen in der Förderliste des BAFA stehen.

Quelle: Bafa

Was bedeutet das im Einzelnen?

Ab 2023 wird der Umweltbonus für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge gesenkt. Die Höhe des Bonus hängt vom Nettolistenpreis des Fahrzeugs ab. Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 € beträgt der Bonus 4.500 €, zusätzlich zu einem Bonus von 2.250 €, den der Hersteller gewährt. Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000 € und weniger als 65.000 € beträgt der Bonus 3.000 € zusätzlich zu dem vom Hersteller gewährten Bonus von 1.500 €. Bei Leasingfahrzeugen variiert die Höhe der Prämie je nach Leasingdauer.

Ab 1. September 2023 ist die Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Das BMWK prüft derzeit, ob die Förderung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen ausgeweitet werden kann.

Ab 1. Januar 2024 beträgt die Förderung für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis unter 45.000 € nur noch 3.000 € zusätzlich zum Herstellerbonus von 1.500 €. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Fahrzeuge in der Förderliste des BAFA aufgeführt sind.

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Für das Jahr 2024 gibt es wichtige Änderungen am Umweltbonus für Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Bei einer Beantragung des Umweltbonus zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 beträgt der Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 € einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 3.000 € beim Kauf eines Neufahrzeugs und 2.400 € beim Kauf eines jungen Gebrauchtfahrzeugs. Bei Leasingverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten oder mehr sind es ebenfalls 3.000 € bzw. 2.400 €, während bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten der Zuschuss 1.500 € bzw. 1.200 € beträgt. Der Herstelleranteil liegt in allen Fällen bei der Hälfte des genannten Betrags. Es ist wichtig zu beachten, dass der Bundesanteil am Umweltbonus nur dann gezahlt wird, wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells für den Endkunden nachweislich um mindestens den Herstelleranteil am Umweltbonus reduziert wird. Informieren Sie sich jetzt auf emobicon.de über alle Details und profitieren Sie von den Vorteilen des Umweltbonus 2024!

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Den staatlichen Umweltbonus für Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge der BAFA wird es Stand heute noch bis Ende 2024 geben. Die zusätzliche Innovationsprämie ist in der gegenwärtigen Höhe von 3.000 Euro allerdings nur bis zum 31.12.2022 festgeschrieben worden. Im Jahr 2023 und 2024 wird der Umweltbonus schrittweise gesenkt. Plug-in-Hybride laufen allerdings schon Ende 2022 aus.

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Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen als Halter dazu berechtigt, einen Antrag auf den Umweltbonus zu stellen. Dies bedeutet für Firmen, dass sie unbedingt darauf achten müssen, dass die Zulassung und Antragstellung vor dem 1. September stattfinden muss, um noch den Umweltbonus zu erhalten.

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Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 65.000 € (Nettolistenpreis) werden bis zum 31. Dezember 2023 subventioniert. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Preisgrenze auf 45.000 € gesenkt. Die Subventionen für Plug-in-Hybridfahrzeuge enden jedoch bereits am 31. Dezember 2022.

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Der Umweltbonus wurde bisher aus dem Energie- und Klimafonds gespeist. Nun soll dieser Fonds in Klima- und Transformationsfonds umbenannt werden. Die Finanzierung des Fonds erfolgt aus den Erträgen des europäischen und nationalen Emissionshandels.

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Ab dem Jahr 2023 können nur noch reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge subventioniert werden. Der Antrag auf Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Wenn Sie möchten, kann emobicon dies für Sie tun.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Für welche Fahrzeuge kann ich den Umweltbonus beantragen?” _builder_version=”4.19.4″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Ihr Fahrzeug muss in der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgeführt sein. Hierdrin ist genau aufgeführt für welche Elektroautos oder Brennstoffzellenfahrzeuge (mit Wasserstoffantrieb) die staatliche Förderung beantragt werden kann. Die aktuelle Fahrzeugliste, inkl. der Angabe des Nettolistenpreises,  finden Sie hier im Internet. Wir können sie Ihnen natürlich auch zusenden.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Werden Hybride 2023 noch gefördert? Oder laufen die Förderungen für Plug-in-Fahrzeuge im Jahr 2022 aus?” _builder_version=”4.20.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Die Zuschüsse für Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge (PHEVs) werden am 31. Dezember 2022 auslaufen. Denn eine längere Förderung von PHEVs auf Basis des tatsächlichen Anteils des elektrischen Fahrens – wie in der Koalitions-Vereinbarung vorgesehen – würde in der Praxis zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen. Schnittstellen und Auslesen am Fahrzeug oder “over the air” sowie ein erhöhter Verwaltungsaufwand beim BAFA wären notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten. Um die Förderung so weit wie möglich zu straffen und angesichts der ohnehin begrenzten Mittel, die auf positive Klimaschutzeffekte ausgerichtet sind, wird die Förderung von PHEVs zum Ende dieses Jahres auslaufen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wer kann einen Antrag auf BAFA-Förderung stellen?” _builder_version=”4.19.4″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die Eigentümer eines Fahrzeugs sind und dieses auf ihren Namen zulassen, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Förderung stellen. Wichtig ist, dass nur derjenige einen Antrag stellen kann, der im Fahrzeugbrief als Eigentümer eingetragen ist. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, den Antrag im Namen des Eigentümers zu stellen. Sollten Sie also Hilfe bei der Antragstellung brauchen, können wir Sie unterstützen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wird überprüft, ob ich einen Antrag stellen darf?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Natürlich überprüfen wir vor Antragstellung anhand der uns zugesandten Unterlagen, ob Sie antragsberechtigt sind. Dieser Service ist in der Regel kostenlos.

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Nein, die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist, kann den Umweltbonus beantragen. Es spielt keine Rolle, wer das Fahrzeug erwirbt oder wer als Leasingnehmer eingetragen ist. Achten Sie also bei der Zulassung Ihres neuen Elektroautos unbedingt darauf, dass derjenige Halter wird, der nachher auch die Umweltprämie erhalten soll. Nicht einmal der Ehepartner kann als Zuwendungsempfänger angegeben werden.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wann wird der Umweltbonus ausgezahlt?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Wenn die Unterlagen positiv geprüft sind, wird von der BAFA ein Zuwendungsbescheid ausgestellt. Der Umweltbonus wird dann auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Aktuell dauert die Auszahlung des Umweltbonus durch die BAFA etwa 8 – 12 Wochen. Dies kann sich allerdings verzögern, wenn sich durch unklare Angaben im Antrag Rückfragen der BAFA ergeben. Wenn Sie uns für die Beantragung des Umweltbonus beauftragen, sind wir in solchen Fällen der Ansprechpartner für die BAFA und kümmern uns um eventuelle Nachfragen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wann kann der Umweltbonus beantragt werden?” _builder_version=”4.19.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Der Umweltbonus, auch Umweltprämie genannt, kann erst nach Zulassung des neuen E-Autos beantragt werden. Eine Antragstellung schon nach Bestellung ist leider nicht möglich. Sie müssen also den staatlichen Teil der Innovationsprämie im Voraus zahlen und können dann nach der Zulassung beim BAFA den Umweltbonus beantragen.

Wollen Sie noch den erhöhten Umweltbonus inklusive Innovationsprämie in Höhe von 9.000 Euro in Anspruch nehmen, so muss der Antrag spätestens bis zm 31.12.2022 gestellt werden. Ab 2023 gelten dann die oben genannten reduzierten Beträge.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Kann man den Umweltbonus schon bei Bestellung beantragen?” _builder_version=”4.19.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Nein! Wer einen Antrag vor der Zulassung stellt, muss mit einer Ablehnung durch das Bundesamt rechnen und kann auch nach der Zulassung keinen neuen Antrag für das gleiche Fahrzeug stellen. Zunächst muss der staatliche Anteil an der Umweltprämie im Voraus gezahlt werden. Erst wenn Sie das Fahrzeug zugelassen haben, können Sie einen Antrag beim BAFA stellen und den Betrag erstattet bekommen. Das Fahrzeug darf allerdings auch  nicht länger als ein Jahr zugelassen gewesen sein. Also lassen Sie sich nicht zuviel Zeit.

Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem noch zur Verfügung stehenden Geldtopf. Das Fahrzeug muss außerdem mindestens sechs Monate lang auf den Namen des Antragstellers lauten. Der Antrag darf aber schon vor Ablauf der sechs Monate gestellt werden. Bei geleasten Fahrzeugen beträgt die Mindesthaltedauer je nach Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Kann man die Umweltprämie auch für Gebrauchtwagen bekommen?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Für junge Gebrauchte gilt:

  • Das Fahrzeug muss nach dem 04. November 2019 oder später erstmals zugelassen sein.
  • Die Zulassung kann auch in anderen EU-Staaten erfolgt sein.
  • Das Fahrzeug darf max. 12 Monate zugelassen gewesen sein und darf max. Laufleistung von 15.000 km nicht übersteigen.
  • Es darf noch keine vergleichbare Förderung oder den Umweltbonus erhalten haben.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wurde die Anzahl der Vorhalter bei jungen Gebrauchtfahrzeugen geändert?” _builder_version=”4.20.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Ja, die Beschränkung, junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter zu fördern, wurde ab 01.01.2023 aufgehoben. In der Praxis heißt das, dass auch bei Gebrauchtwagen ein Umweltbonus beantragt werden kann, solange dies noch nicht geschehen ist, unabhängig von der Anzahl der Vorbesitzer.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Werden auch Vorführwagen von der BAFA gefördert?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Für Vorführwagen gilt grundsätzlich das gleiche wie für junge Gebrauchte gilt:

  • Das Fahrzeug muss nach dem 04. November 2019 oder später erstmals zugelassen sein.
  • Die erste Zulassung kann auch in anderen EU-Staaten erfolgt sein.
  • Das Fahrzeug darf max. 12 Monate zugelassen gewesen sein und darf max. Laufleistung von 15.000 km nicht übersteigen.
  • Es darf noch keine vergleichbare Förderung oder den Umweltbonus erhalten haben.

Leider ist es häufig so, dass der Händler die den Umweltbonus der BAFA für den Vorführwagen schon in Anspruch genommen hat. Fragen Sie explizit nach!

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie viel darf mein Gebrauchtwagen kosten, um Anspruch auf den Umweltbonus zu haben?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Um den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis für junge Gebrauchtfahrzeuge zu bestimmen, werden wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs darf maximal diesen Schwellenwert betragen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie kann ich den Neuwagenpreis meines Gebrauchtwagens für den Umweltbonus nachweisen?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Der Nachweis kann entweder anhand der Neufahrzeugrechnung oder eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder der Schwacke GmbH erbracht werden.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Ist auch ein Leasing-Fahrzeug durch den Umweltbonus förderfähig?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Ja, der Antragsteller muss dabei die Person sein, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist. Eine Ausnahme ist das Leasing für Mitarbeiter. In diesem Fall wird der Antrag vom Unternehmen gestellt und die Zulassung erfolgt auf den Namen eines Mitarbeiters.

Leasingnehmer können nur dann die Umweltprämie beantragen, wenn sie das Fahrzeug für ihren eigenen Gebrauch erwerben.

Der Anteil des Herstellers an der Umweltprämie muss im Leasingvertrag oder bei der Berechnung der Leasingrate angegeben werden.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Muss ich beim Leasing eine Leasing-Sonderzahlung leisten, um den Umweltbonus zu beantragen?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Nein, denn eine Leasingsonderzahlung ist eine freiwillige Zahlung des Leasingnehmers. Sie entspricht der Anzahlung bei anderen Raten- oder Leasingverträgen. Für die Beantragung der Umweltprämie muss keine Sonderzahlung geleistet werden.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Ist ein Umbau durch die BAFA förderfähig?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Nein, nur der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen oder jungen gebrauchten Fahrzeugs ist förderfähig. Für Umbauten von Fahrzeugen auf Elektroantrieb gibt es teilweise andere Förderprogramme. Fagren Sie uns einfach in Ihrem konkreten Fall.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Welche Elektrofahrzeuge erhalten die BAFA Förderung nicht?” _builder_version=”4.20.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von mehr als 65.000 € erhalten keinen Zuschuss für Elektroautos. Ab dem 1. Januar 2024 werden nur noch E-Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells von bis zu 45.000 Euro gefördert. Ebenso gibt es keinen Umweltbonus für Elektroautos, die im Ausland angemeldet sind. Seit dem 01.01.2023 werden Hybridfahrzeuge, auch wenn sie zumindest zeitweise vollelektrisch fahren könnten, nicht mehr gefördert.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie lang ist die Haltefrist für das durch den Umweltbonus geförderte Fahrzeug?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monaten in der Bundesrepublik Deutschland auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein. Im Falle des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer auf 12 Monate bei einer Leasingdauer von 12 bis einschließlich 23 Monaten und auf 24 Monate bei einer Leasingdauer von mehr als 23 Monaten.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Was bedeutet der %22BAFA-Listenpreis%22 beim Beantragen der Umweltprämie?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Der auf den Fahrzeughersteller entfallende Anteil des Umweltbonus (Herstelleranteil) muss im Kauf- oder Leasingvertrag als Preisnachlass ausgewiesen werden. Der BAFA-Listenpreis dient als Grundlage für den Nachweis, dass der Herstelleranteil gezahlt wurde. Der BAFA-Listenpreis ist der Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland zum Zeitpunkt der Markteinführung. Sonderausstattungen sind im Basismodell nicht berücksichtigt und daher auch nicht im BAFA-Listenpreis enthalten. Bevor ein Fahrzeug in die Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgenommen wird, teilt der Fahrzeughersteller den BAFA-Listenpreis mit.

Bitte beachten Sie, wenn Sie den Umweltbonus beantragen, dass Rechnungskorrekturen bei Anträgen, die ab dem 01.06.2021 eingereicht werden, nicht mehr möglich sind. Ihr Antrag kann nur genehmigt werden, wenn aus der dem Antrag beigefügten Rechnung eindeutig das Grundmodell und der auf den Hersteller entfallende Anteil des Umweltbonus hervorgehen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Woher kommt das Geld für den Umweltbonus?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Bisher wurde der Umweltbonus aus dem Energie- und Klimafonds finanziert. Dieser Fonds wurde nun in Klima- und Transformationsfonds umbenannt. Die Finanzierung des Fonds erfolgt aus den Erträgen des europäischen und nationalen Emissionshandels.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie viele Mittel stehen für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Im Jahr 2023 sind 2,1 Milliarden Euro verfügbar. Im Jahr 2024 stehen dann noch 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Von wem wird die Umweltprämie gezahlt?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Für die Auszahlung des Umweltbonus ist weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Käufer von Elektroautos können ihren Antrag online auf der Website des BAFA stellen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Wie viele Mittel wurden bisher zur Verfügung gestellt?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Die für den Umweltbonus im Jahr 2021 zur Verfügung stehenden Mittel wurden auf 3,4 Milliarden Euro erhöht. Rund 3,09 Milliarden Euro wurden bereits ausgezahlt. Für das Jahr 2022 stehen 5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Aktuelle Förderbedingungen (gültig bis 31. Dezember 2022):

Übersicht für Elektrofahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis:

Bundesanteil
Herstelleranteil
Kaufprämie
BEV/ FC
6.000 (+3.000)
3.000
9.000
PHEV
4.500 (+2.250)
2.250
6.750

Übersicht für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis:

Bundesanteil
Herstelleranteil
Kaufprämie
BEV / FC
5.000 (+2.500)
2.500
7.500
PHEV
3.750 (+1.875)
1.875
5.625

BEV= batterieelektrisch, FC=Brennstoffzelle; PHEV=Plug-in-Hybrid

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Kann der Umweltbonus mit anderen Förderungen kombiniert werden?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

In der Tat kann der Umweltbonus mit anderen Subventionen kombiniert werden. Der Käufer kann daher einen höheren Gesamtbetrag an Zuschüssen erhalten. Voraussetzung dafür, dass ein Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen kann, ist, dass der entsprechende Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWK abgeschlossen hat. Diese Vereinbarung legt fest, wie die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten miteinander verknüpft sind und stellt sicher, dass die Anforderungen des Haushalts- und Beihilferechts erfüllt werden. Die Einrichtungen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen wurden, werden auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht.

Der BAFA Umweltbonus kann aktuell mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

  • Sofortprogramm Saubere Luft – BMWK
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMUV
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) –Land Berlin
  • Förderprogramm InklusionstaxiBerlin – Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen– Land Mecklenburg-Vorpommern
  • BW-e-Solar-Gutschein– Land Baden-Württemberg
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
  • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO) – Stadt Köln

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Muss ich den Antrag für den Umweltbonus persönlich stellen oder kann das auch jemand anderes machen?” _builder_version=”4.20.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Selbstverständlich können Sie auch eine andere Person, z.B. emobicon, mit der Antragstellung beauftragen. Das BAFA kommuniziert dann ausschließlich mit uns, also mit der von Ihnen bevollmächtigten Person.
Zur Erstellung einer Vollmacht nutzen Sie bitte unsere Checkliste. Die darin enthaltene Vollmacht müssen Sie ausfüllen und unterschreiben. Wir werden dieses Formular dann zusammen mit dem Antrag im elektronischen Antragsformular einreichen.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Was tun, wenn der BAFA-Antrag abgelehnt wird?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Einer der gravierendsten Gründe für die Ablehnung eines BAFA-Antrags ist eine fehlerhafte Rechnung für Ihr neues Fahrzeug. Bitte beachten Sie, dass Rechnungskorrekturen für Anträge, die seit dem 01.06.2021 eingereicht werden, nicht mehr möglich sind. Ihr Antrag kann nur genehmigt werden, wenn aus der dem Antrag beigefügten Rechnung eindeutig das Basismodell und der auf den Hersteller entfallende Anteil des Umweltbonus hervorgehen.
Es gibt leider einige zusätzliche Gründe weshalb der BAFA-Antrag abgelehnt wird und somit der Umweltbonus nicht ausgezahlt wird. Dazu zählen zum Beispiel

  • Anträge auf Umweltbonus, bei denen der Halter und der Antragsteller nicht identisch sind, da dann von einem sogenannten “unbefugten Dritten” ausgegangen wird
  • fehlende oder offensichtlich falsche Angaben oder Unterlagen, die trotz mehrfacher Aufforderung durch das BAFA nicht korrigiert oder vorgelegt wurden
  • fehlende oder fehlerhafte Leasingverträge

Während man bei einer Ablehnung wegen einer fehlerhaften Rechnung kaum noch etwas tun kann, ist es in den anderen Fällen häufig noch möglich den Umweltbonus dennoch zu erhalten.
Sprechen Sie uns bei einer Ablehnung umgehend an und wir kümmern uns darum.

[/dipl_faq_page_schema_item][dipl_faq_page_schema_item faq_question=”Was kostet die Beantragung des Umweltbonus bei emobicon?” _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” custom_margin=”||5px|3px|false|false” box_shadow_style=”preset1″ box_shadow_blur=”15px” box_shadow_spread=”-3px” box_shadow_color=”rgba(0,0,0,0.22)” global_colors_info=”{}”]

Wir übernehmen den kompletten Antrag bis zur Auszahlung der Umweltprämie bei Neufahrzeugen für ein Pauschalhonorar von 119,- € inkl. MwSt. pro Fahrzeug. Bei Jungen Gebrauchten / Zweitzulassung beträgt unser Honorar 160,- €, da hierbei der Aufwand für das Beantragen der Umweltprämie wesentlich höher ist.

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Ladeinfrastruktur

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Weiterbildung

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Förderung

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Elektrofahrzeuge

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