Auch Schleswig Holstein wird elektrisiert. Über 10.000 Elektrofahrzeuge sind aktuell in Schleswig Holstein zugelassen Mit einem neuen Förderprogramm will Schleswig Holstein die Elektromobilität weiter fördern. Dabei spielt die öffentliche Ladeinfrastruktur eine immer wichtigere Rolle. Diese soll mit Hilfe des neuen Förderprogramms ausgebaut werden.
Ab sofort gilt ein neues Programm, um Unternehmen und Kommunen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Mit der neuen Förderrichtlinie soll der Ausbau von Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein gefördert werden, um ein bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu initiieren.
Das Programm gilt insbesondere Unternehmen, das die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, z.B. für Dienstfahrzeuge oder Gäste, unterstützten soll.
Es macht Sinn für Hotel und Gastronomie, Einkaufszentren, Schwimmbäder, vor dem Rathaus, am Marktplatz – immer da, wo sich Menschen aufhalten. Die Fördersätze sind gut, das Antragsverfahren digitalisiert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Ladeinfrastruktur von Elektrobussen im ÖPNV. Privatpersonen sind hier nicht antragsberechtigt, allerdings gibt es hier die Möglichkeit, die Förderung „Klimaschutz“ des Landes Schleswig-Holstein zu nutzen.
Da der Akku eines Elektroautos nur Gleichstrom also DC aufnehmen kann, muss der Wechselstrom also AC aus dem Netz vorher umgewandelt werden. Geschieht das über das On-Board-Ladegerät im Elektrofahrzeug, wird vom AC-Laden gesprochen. Wird dieser Umwandlungsprozess von einem Gleichrichter in der Ladestation übernommen, handelt es sich um das sogenannte DC-Laden.
Wechselstrom, also AC Laden erfolgt an den „kleinen“ Ladestationen und bei einer Wallbox mit bis zu 22 kW Ladestärke und ist abhängig von der Ladefähigkeit des Elektrofahrzeuges. An der „grossen“ Ladestation wird direkt Gleichstrom in die Batterie des Fahrzeuges geladen. Je nach Aufnahmefähigkeit des Fahrzeuges sind heute bis zu 350 kW Ladeleistung möglich. Grundsätzlich gelten zwei Faktoren: die maximale Ladeleistung, die die Ladestation abgibt, sowie diejenige, die das Elektroauto abhängig vom internen Ladegerät abrufen kann. DC ist immer gleich, AC ist Wechselstrom mit 3 phasigem Strom bis zu 3 x 32 Ampere.
Was wird gefördert?
Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur
- 500 Euro pro Ladepunkt für juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
- 750 Euro pro Ladepunkt für juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich deren Gesellschaften
- 500 Euro für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten
Öffentliche Ladeinfrastruktur
- 1.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 11 kW
- 2.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 22 kW
- 7.500 € pro Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW
- 500 € für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten
In allen Fällen darf der Zuschuss 50% der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Zusätzlich gilt, das im Rahmen des Förderprogramms pro Antragsstellenden maximal ein Zuschuss in Höhe von 2 Mio. Euro gewährt werden kann.
Zusätzlich werden auch Grossprojekte gefördert:
- Öffentliche Ladepunkte | mindestens 150 kW Ladeleistung | max. 30.000 € pro LP
- besondere Vorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leisten. Hier beträgt die Höhe der Förderung max. 2 Mio. Euro pro Vorhaben.
- Maximale Fördersumme: 2 Mio. €
Die Förderbedingungen und die Antragstellung erfolgt HIER. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Förderseite von emobicon.
Eine lohnende Sache und gut durchdacht. Wir freuen uns, wenn Förderungen ausgerufen werden, die der Elektromobilität helfen. Für die elektrische Mobilität als Unterstützung zur Umstellung und für den Klimaschutz.