Elektromobilität: Über 400 Fördertöpfe für Unternehmen im ständigen Wandel

Die Möglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität sind im stetigen Wandel. Unternehmen stehen dafür derzeit rund 400 Fördertöpfe zur Verfügung. Die bekanntesten Aufrufe sind dabei BAFA und KfW – dabei ist die finanzielle Hilfe aus zahlreichen anderen Fördertöpfen oft unbekannt. Immer wieder kommt es zu Änderungen in bestehenden Aufrufen oder diese werden angepasst und spezialisiert. Interessant ist dabei auch, ob man verschiedenes kombinieren kann. Spannend ist ohnehin, wie sich das entwickelt. Fest steht: Im Zeitalter der Digitalisierung ist nur verwunderlich, dass mehr Bürokratie nötig ist. Ein paar Erfahrungen und Tipps von den eMobil Experten…

Vorhaben planen, dann Förderungen prüfen

Die Erhöhung der Fahrzeugförderung im Zusammenhang mit der Pandemie und die KfW Förderung brachten bislang die meisten Veränderungen bei den unterschiedlichen Förderaufrufen mit sich. So wurde zuletzt das Fahrzeugleasing an die Bedingung geknüpft, dass man mindestens 2 Jahre leasen muss, um den vollen Förderanspruch zu haben. Die nächste Änderung steht an. Auch beim Fahrzeugkauf wird die Förderbedingung geändert. Künftig wird man das Fahrzeug mindestens 2 Jahre halten müssen, um den vollen Förderanspruch zu haben.

Es hat ein Boom eingesetzt, der nach und nach korrigiert wurde. Förderaufrufe aus anderen Töpfen wurden reduziert oder angepasst. Die Frage ist die Kumulierung, also die Nutzung von zwei oder mehr Fördertöpfen zu ein und demselben Projekt. Zusätzlich gibt es noch die Unterscheidung, wenn z.B. Elektrofahrzeug und Ladeinfrastruktur zusammen angeschafft werden sollen. Fest steht: Es wird nicht einfacher, aber meistens erschreckend bürokratischer.

Kumulierung ist nicht immer möglich

Ein Beispiel: Ein Unternehmen in Berlin plant die Elektrifizierung der Flotte. Sie benötigt Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur.

Nutzbar wäre nur die BAFA Förderung, sofern das ausgewählte Fahrzeugmodell auf der Liste der förderfähigen Modelle ist und es kann im Einzelfall auch um Betriebsgröße, Mitarbeiteranzahl und Branche gehen. Ganz unterschiedlich hierbei ist die EU-Definition von sogenannten KMU (kleine und mittelständische Unternehmen). So kann z.B. ein Malerbetrieb anderes bewertet werden als z.B. ein Bäcker. Der Förderaufruf kann sich deutlich unterscheiden. Das hängt oft von politischen Vorgaben ab, also welche Schwerpunkte gesetzt werden. Möchte solch ein Unternehmen nun noch die passende Ladeinfrastruktur beschaffen, dann steht Ihnen pauschal die KfW Förderung zur Seite. Es kann aber sein, dass ein regionaler Topf besser geeignet ist, um das Vorhaben mit Förderung zu realisieren. In Berlin wäre es das Programm WELMO. Dieser bietet je nachdem bessere Konditionen, aber zu anderen Bedingungen. Hier ist zu prüfen, welche Bedingungen zum jeweiligen Vorhaben passt.

Es kann aber auch sein, dass die Beschaffung von Fahrzeugen mit einem anderen Fördertopf des Bundes mit gleichzeitiger Beschaffung von Ladeinfrastruktur insgesamt noch besser ist. Dabei ist zu beachten, dass die Vorgaben aus bestimmten Gesetzen und Verordnungen im Vordergrund sind. Sie sehen, es ist nicht leicht und wir sprechen jetzt von einem Kunden und einem Vorhaben.

Möglich wäre nun noch zusätzlich, ob ein Energieversorger zusätzliche Fördermittel bereitstellt. Sei es durch Zuschuss von Ladestation oder beim Fahrzeug oder durch Stromgutschriften. Wichtig ist hierbei aber zu prüfen, wann darf ich eine vertragliche Verpflichtung eingehen, wenn ich vorhabe eine Förderung in Anspruch zu nehmen. Ein Fehler im System kann dabei jede Förderung ausschließen.

Zusätzlich kann z.B. auch der Verband eines Unternehmens durch Kooperationen Förderungen aufrufen, auch das sollte geprüft werden. Sie sehen, es geht manchmal mehr als man denkt. In dem Beispiel  haben wir 72 Prozent Förderung ermöglichen können. Es war viel Arbeit und brauchte noch mehr Geduld.

Förderbedingungen müssen erfüllt werden

Immer wieder kommt es zu kurzweiligen Förderaufrufen, die nur einige Wochen offen sind. Meistens sind sie zwar besonders lukrativ, aber auch sehr kompliziert in der Beantragung. Dabei spielen die Bedingungen eine entscheidende Rolle. Ein Beispiel: Sie haben Ihr Vorhaben geplant, eine Förderung im Visier, dann geht es nun um die Prüfung der Förderbedingungen. So kam es schon einmal vor, dass wir erleben mussten, dass eine Förderbedingung nicht erfüllt werden konnte, damit der Fördertopf nicht mehr nutzbar war. Hintergrund war in diesem Beispiel, dass die Gemeinde, dessen Sitz das Unternehmen hatte keinen Mobilitätsbeauftragten hatte. Dieser wurde aber als Bedingung benannt. Damit konnten wir diesen Förderaufruf nicht nutzen. Schade, denn die Förderhöhe war besonders hoch. Wir nutzten dann eine andere Kombination aus 2 Fördertöpfen, die aber leider schlechtere Fördersummen zur Folge hatte.

Vorsicht bei Kopplung von mehreren Stufen in einem Förderaufruf

Beispielsweise kann die Nutzung von ÖKOSTROM eine Bedingung sein. Spätestens mit dem Abrufen der Fördergelder ist ein Nachweis nötig. Das müssen Sie aber bei Antragstellung bereits wissen. So verlangt z.B. das Land NRW die Nennung der Nutzung mit der Antragstellung. Geben Sie an, dass sie den Nachweis bei Abwicklung und Abruf der Fördergelder machen werden. Eine Änderung ist nach Antragstellung nicht mehr möglich. Oft gibt es für die Nutzung oder sogar Beschaffung von Photovoltaik zusätzliche Fördergelder. Das müssen Sie aber auch so beantragen. Das gilt im Übrigen auch für einen Stromspeicher. So kam es vor, dass viele Fördermittel für einen Stromspeicher beantragt hatten, aber offensichtlich überlesen, dass dieses nur dann geht, wenn gleichzeitig eine Photovoltaik angeschafft wird und diese auch genutzt wird, um ein Elektrofahrzeug zu laden. Es ist lukrativ, mit bis zu 200 € pro kWp. Das heißt also diese dreistufige Erhöhung muss zu Ihrem Vorhaben passen und mit den Förderbedingungen kompatibel sein. Wichtig ist der Förderzeitraum und bis wann sie das Vorhaben durchgeführt haben.

Abruf der Fördergelder nicht vergessen

Zu beachten gibt es ausserdem noch, dass ein geplantes und zur Förderung eingereichtes Vorhaben nicht mehr geändert werden kann. Damit verwirkt man meistens jede Förderung. Auch ein möglicher Maßnahmebeginn ist abhängig von den Förderbedingungen. Planen Sie unbedingt die Lieferzeiten von Elektrofahrzeugen und der geplanten Infrastruktur ein. Alle Daten dazu erhalten Sie vorab im Zuwendungsbescheid. Auch die Abwicklung, also nach Beschaffung von Fahrzeugen und Infrastruktur sollte geplant sein. Dabei ist die Chronologie entscheidend. Haben Sie Geduld. Mit sich und bis Sie das Fördergeld verbuchen können. Es dauert in der Regel einige Wochen. Nicht vergessen: Fast immer müssen SIE die Vorgaben erfüllen, in dem Sie den Nachweis erbringen bis man Ihnen das Fördergeld auszahlt. Komischerweise kommt es immer wieder vor, dass vergessen wird dass man selber aktiv werden muss. Ein Automatismus gibt es nur selten.

Unterstützung für das Vorhaben nutzen

Die Bürokratie kann eine Verzweiflung auslösen. Besonders dann, wenn man als Laie nicht versteht, auf was man achten muss. Oft muss man sich durch die Bedingungen kämpfen, mit Verweisen zum Beispiel zum Elektromobilitätsgesetz, der Ladesäulenverordnung, Energiesammelgesetz usw. Wir von emobicon bieten im Rahmen unserer Dienstleistung immer das Gesamtpaket an. Wir beraten zusammen, wir informieren und schlagen vor, was am besten für das jeweilige Vorhaben passt. Von der Produktlösung, dem richtigen Fahrzeugmodell, bis zur Auswahl der richtigen Förderung im Gesamtprojekt. Das Gute dabei ist, dass selbst die passende Beratung und Planung förderfähig sein kann. Dafür gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten.

Ein Online Antrag kann trotzdem analoge Vorgaben haben

Auch bei den Nachweisen bei Antragstellung ist Umsicht erforderlich. Die Bürokratie nervt, kann unverständlich sein und nicht wenige fragen sich: Was wollen die eigentlich von mir? Gewerbliche Anmeldungen, Anzahl von Mitarbeitern oder ein hauseigenes Mobilitätskonzept sind dabei oft die einfachsten Anforderungen. Schwieriger wird es dann schon bei der notwendigen de – minimis Erklärung, Unternehmenserklärung oder den Nachweis, dass man nicht vor oder in einer Insolvenz ist. Unverständlich ist sogar, wenn man einen Antrag online einreicht, anschließend aber den kompletten Vorgang ausdrucken muss um ihn fristgerecht bei der Förderstelle postalisch einreichen soll. Das ist die typisch deutsche Digitalisierung.

Verzweifeln Sie nicht, sondern nutzen Sie Unterstützung von Profis. Es hilft Ihnen, schafft Sicherheit und fördert die Vorfreude für Ihr Vorhaben. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Vorhaben abhalten, aber seien Sie realistisch. So nebenbei geht das leider nicht. Geduld sollten Sie auch mitbringen, denn Planung und Beantragung zur Förderung ist das eine – die Umsetzung und schlussendlich das Warten auf die Förderung vom Fördermittelgeber das andere. Je nach Vorhaben kann das einige Monate dauern. Aber dann haben Sie es geschafft.

Was heute gilt, kann morgen schon anders sein

Nutzen Sie für die ersten “Versuche” das Fördernavi in Ihrem Bundesland. Dort können Sie filtern und Ihr Vorhaben eingrenzen. Förderaufrufe aus den Bundesländern sind meistens lukrativer, und haben Sie keine Scheu auch eine E-Mail mit Fragen zu verschicken oder dort anzurufen. Auch der örtliche Energieversorger kann Ihnen meistens helfen. Auf den Webseiten der Unternehmen gibt es häufig Unbekanntes als Unterstützung für Ihr Vorhaben. Es lohnt sich dran zu bleiben.

Weitere Maßnahmen können sogar kombinierbar sein. Uns erstaunt es immer wieder, dass man sich zu wenig damit beschäftigt. Ja, man könnte es einfacher machen, aber die rechtlichen Hürden sind eben anspruchsvoll. Dabei muss man aber auch verstehen, dass es immer wieder zu Betrugsversuchen kommt. Zuletzt erlebten wir das ja bei den recht unkomplizierten Hilfen in der Pandemie, die zu Betrügereien in Millionenhöhe führte.

Werbung

Schreibe einen Kommentar