Mobilität: Änderungen bei Förderungen für Plug in Hybride geplant

Wow. Das Hin und Her zwischen Automobilindustrie und CO2-Vorgaben geht nicht spurlos an Regularien und Förderungen vorüber. So hatten wir berichtet, dass die Bedingungen für die BAFA-Förderung beim Kauf oder bei Finanzierung geändert werden sollen. Das kommt demnächst. Nachdem die EU seit einiger Zeit die reale Nutzung von Fahrzeugen misst, gibt es bereits die nächsten Überlegungen Plug-In Modellen die Attraktivität zu nehmen. Diese werden oftmals nur wegen der steuerrechtlichen Vorteile angeschafft, zu selten geladen und damit verwirkt man, zumindest in Teilen, das Recht der Bevorteilung. Nach Informationen von emobicon wird nun konkreter, was ohnehin schon längst gefordert wird. Demnach wird ab 2023 die Förderungen nur unter Bedingungen gewährt, bevor diese schließlich ganz versagt wird. Das erfuhren wir am Rande von Gesprächen zu geplanten Änderungen der BAFA-Vorgaben. Eine spannende Zeit…

Das 2. Quartal 2021 voller Änderungen

Nachdem bereits im letzten Jahr die BAFA-Förderung beim Leasing von Elektrofahrzeugen mit einer Vorlaufzeit von nur 2 Wochen geändert wurde und man für die volle Förderung einen Nachweis über die Laufzeit von mindestens 2 Jahren erbringen musste hatten wir berichtet, dass auch beim Kauf oder der Finanzierung Änderungen geplant sind. Nach unseren Informationen werden diese nun im 2. Quartal 2021 in Kraft treten. Auch hier werden neue Bedingungen gefordert. Demnach muss das Fahrzeug mindestens 24 Monate gehalten werden, um den vollen Förderanspruch geltend zu machen. Spannend wird die mögliche Übergangsfrist, die auch hier nur wenige Wochen betragen könnte. Bei der Änderung der Förderbedingungen beim Leasing wurde eine Übergangsfrist von 2 Wochen gewährt. So mussten viele Verträge nachträglich bzw. vor der Auslieferung geändert wurden, um den vollen Förderanspruch zu erhalten.

Die Änderungen sind demnach nötig, weil sogenannte „Junge Gebrauchte” oft nach 6 Monaten Haltefrist in Deutschland zum Neuwagen-Preis ins Ausland gehen. Die 6.000 € BAFA Förderung hat man somit sicher, denn die Bedingungen sind erfüllt. Dieses Phänomen ist nun auch bei den Behörden angekommen. Es kann nicht im Sinne des Steuerzahlers sein, dass solch ein System ausgenutzt wird und Gelder dafür genutzt werden ein Geschäft zu machen. Erstaunlich sind für uns Aussagen dazu, dass es möglicherweise sogar zu (nachträglichen) Verweigerungen von Förderungen kommen könnte und damit der Rechtsrahmen kurzfristig abgeändert wird. Wir bleiben da natürlich dran.

Euro 7 im Fokus

Zunächst jubelten die Autobauer, die sich als Sieger fühlten, als die EU-Kommission beim Thema “Euro 7” Abgaswerte nachgegeben hatte. Zwei Szenarien standen dabei im Fokus. Doch nun wird Herstellern und der Branche deutlich, dass sie auch mit dem neuen Vorschlag noch ziemlich bittere Pillen schlucken müssten. Das Fatale für die Hersteller: Das betrifft alle Verbrennungsmotoren, auch die in Plug-In Hybriden. Diese sind besonders im Fokus der Kommission, die im Übrigen noch gar nichts entschieden hat. „Advisory Group on Vehicle Emission Standards“ (AGVES), so die Expertengruppe, die bislang nur über eine Studie diskutiert. Sie soll im Auftrag der Kommission die Grundlagen der Empfehlungen des Gremiums liefern. Die wissenschaftliche Studie liefert verschiedene Optionen für die Ausgestaltung der Euro-7-Norm, um dafür zu sorgen, dass Autos weniger Stickoxid und Feinstaub ausstoßen. Dazu gehören alle Antriebe mit Verbrennungsmotor.

Testzyklus “muss unter allen Umständen” eingehalten werden

Der frühere Entwurf brachte die Automobilindustrie ins Schwitzen, denn die erste Version sah auch vor, dass das Messverfahren geändert werden sollte. Die Höchstwerte müssten dann nicht nur in dem klar definierten Testzyklus eingehalten werden, sondern unter allen Umständen. Auch beim Kaltstart, bei extremen Minustemperaturen, beim Anfahren am Berg mit Anhänger, niemals dürften die Abgaswerte die neuen Grenzen überschreiten. Ein Problem, insbesondere bei Plug-In Modellen, die längst selbst durch die Automobilbauer entzaubert wurden. Längst ist klar, dass durch die realen Messungen des Fahrverhaltens und des Verbrauchs der Druck auf die Hersteller steigen wird. Denn die Verbrauchs – und Abgaswerte stimmen meistens nicht. Insbesondere auch deshalb nicht, weil Plug-In Modelle zu häufig nicht geladen werden. Auch dadurch kommt es zu deutlich höheren Kraftstoffverbräuchen.

Das Kennzeichen ändert alles

Bereits schon im Juni will die Kommission verschärfte Grenzwerte für den CO2-Ausstoß von Autos und LKW vorstellen. Dann ist der nächste Aufschrei aus der Autoindustrie zu erwarten. Insbesondere für Plug-In Fahrzeuge, die zwar ab 2022 mehr elektrische Reichweite haben müssen, aber Zwangsmaßnahmen für das regelmäßige Laden mit einschließen könnten. Es scheint sehr sicher, dass mit den neuen Bestimmungen und nach Auswertung der Realwerte eine deutliche Änderung bei Förderung wahrscheinlich wird. Das “E” Kennzeichen könnte hierbei Geschichte sein und damit auch die bislang geltende Bevorrechtigung von Privilegien, wie Steuererleichterungen, freies Parken und ähnliches. Unsere Nachbarländer machen es vor. Dort ist die Förderung von Plug-In Modellen weitgehend abgeschafft. Im Übrigen: Außer der Behauptung ist die Automobilindustrie bislang jeden Beweis schuldig geblieben, dass Plug-In Modelle dem Klima nutzen. Die Fakten zeigen nämlich eine andere Realität.

Neue Förderbedingungen bedeuten das AUS für Plug-In Modelle

NEXTMOVE hatte zuletzt auch berichtet, dass es denkbar wäre, dass man mögliche Förderungen am Lade – bzw. Fahrverhalten koppeln sollte. Wir sehen das genauso. Wer mehr elektrisch fährt, bekommt mehr Prämie. Übrigens solche “Überlegungen” gibt es längst. So ist in der Prüfung, ob eine mögliche Förderung erst nach der Mindestlaufzeit des Fahrzeuges gewährt wird und der Nachweis erbracht wird, wie hoch der Anteil des elektrischen Fahrens ist. Nach Gesprächen mit unserem Magazin hat man im Moment jedoch noch Bedenken, denn noch ist völlig unklar, inwieweit es möglich ist, die Daten der Realmessung der EU einsetzen zu können. Derzeit, so unsere Informationen, wird an drei verschiedenen Modellen gearbeitet.
Fest steht aber längst, dass die neuen Modelle mit 80 Kilometer (theoretischer) Reichweite (ab 2025) mit neunen (Förder-) Bedingungen versehen werden. Stand heute geht man aber ohnehin davon aus, dass die meisten Plug-In Modelle nicht mehr förderbar sein werden, denn die Wahrscheinlichkeit der realistischen Angaben wird nicht gesehen. Schaut man sich zudem die Kostenstruktur an, wird jedes Plug-In Modell gegenüber dem reinen Stromer ohnehin der große Verlierer sein.

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2 Gedanken zu „Mobilität: Änderungen bei Förderungen für Plug in Hybride geplant“

  1. Hallo,
    gibt es schon ein Update wann die Änderung der Bedingungen kommuniziert wird?
    Q2 ist ein langer Zeitraum. Die Änderung der Leasingbedingungen wurde Ende Oktober/ Anfang November kommuniziert und wurde am 16.11 umgesetzt.
    Kann man damit rechnen, dass die Änderung Ende April kommuniziert wird?

    Immerhin wird es nun zu keiner bösen Überraschung.

    Danke schonmal für die Vorwarnung!

    Antworten
    • Hallo.

      Leider können wir nicht sagen WANN konkret geändert wird. So viele Änderungen in verschiedenen anderen Förderaufrufen sind angekündigt ohne konkret zu sein.
      Eine “böse Überraschung” kann aber auch Änderungen in Förderbedingungen sein. Das steht noch nicht fest. Wenn wir was konkret erfahren, wie damals beim Leasing dann werden wir das auch kommunizieren.
      Mit freundlichem Gruss
      H.M. Depta | emobicon

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