E-Mobilität: Änderung der Ladesäulenverordnung beschlossen

Was auch immer kommt – es könnte komplizierter werden. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen geht einher mit den Regelungen der Ladesäulenverordnung, die nun geändert wurde. Die Politik nennt es “nutzerfreundlich” – wir nennen es unnütz, teuer und nicht transparent, denn weitere Anpassungen wären nötig, um den Zahlvorgang attraktiv zu gestalten.

Nicht transparente Vorgänge werden wahrscheinlich

Die Lobby hat sich durchgesetzt und ohne wirklichen Mehrwert für den Nutzer. Das können wir so sagen, denn wir beobachten schon lange was sich am Markt entwickelt und wie das Thema Ladeinfrastruktur vorankommt. Bundeswirtschaftsminister Altmaier spricht davon das Bezahlen “unkomplizierter zu gestalten” Das Gegenteil wird der Fall sein. Denn das wichtigste ist noch gar nicht entschieden: Die Transparenz der Ladevorgänge mit Zahlung der kontaktloser Bank – bzw. Kreditkarte. Die Lösung kartenbasiert zu gestalten ist deswegen auch keine gute Idee, weil die technisch einfache Lösung – z.B. webbasiertes Ad hoc Laden oder den Zugang per Smartphone und Anbieter längst etabliert ist.

Die meisten Ladestationen werden auch künftig keine Kreditkartenzahlung ermöglichen

So sieht die Änderung der Ladesäulenverordnung vor, dass Ladesäulenbetreiber beim sogenannten Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen. Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle öffentlichen Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Für bestehende Ladesäulen gilt diese neue Regelung nicht. Und genau das ist das Problem. Bis 20323 werden rund 100.000 Ladestationen in Deutschland aufgebaut sein – ein neues Wirrwarr was kann welche Ladestation und was nicht. Der Bundesrat muss zudem noch das Notifizierungsverfahrens einleiten. Weitere Probleme bleiben derzeit noch ungenannt.

Wo findet der Kreditkartennutzer den Preis?

Das Eichrecht sieht derzeit nicht vor, dass die Transparenz bei Zahlung mit Kreditkarte zertifiziert sein muss. Und genau da setzt das größte Problem an. Denn wie erfährt der Nutzer, welcher Preis an der Station gilt, die er mit diesem Zahlungsmittel nutzen will? In der Anbieter App habe ich einen definierten Preis. Auch der Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist nicht erfreut über die neuen Regelungen. So heißt es in einer Presseerklärung: „Das Bundeskabinett hat mit seinem heutigen Beschluss den Hochlauf der Elektromobilität künstlich erschwert. Statt Hindernisse aus dem Weg zu räumen, wurde mit der Pflicht zum Einbau von Kartenlesegeräten ein zusätzlicher Bremsklotz geschaffen. Das macht insbesondere mit Blick auf das ebenfalls heute verabschiedete Klimaschutzgesetz keinen Sinn, denn das wird dann mit Leben gefüllt, wenn wir an Tempo auch im Bereich Elektromobilität gewinnen“

Jetzt wird besonders spannend, wie man diese technische Herausforderung regeln will und welche zusätzlichen Kosten anfallen, denn auch die Transaktion jedes Ladevorganges + die technische Abbildung sind eine Herausforderung.

Nutzt man heute bereits die Kreditkarte kann es teuer werden. Einmal laden für paar Minuten und 20 € könnte es kosten, denn aktuell werden meist pauschale Kosten ausgelobt, die der Nutzer aber nicht erfährt. Erst bei der Kontrolle der Abrechnung kommt das raus. Nicht zum ersten Mal, dass wir das erfahren haben. Eine rechtssichere Belegführung fehlt derzeit ausserdem. Die ist wichtig, zumindest für Fahrer von Dienstwagen.

Fazit: Wenn Theoretiker in die Praxis eingreifen

Auch wenn die neue Regelung erst ab 2023 gelten soll wird ein wenig Chaos bleiben, denn wer sucht sich eine Ladesäule nach Zahlung per Kreditkarte? Somit verlieren die Verbraucher deutlich: Ad hoc Laden wird teurer und die Preistransparenz geht verloren. Auch Hersteller schwimmen nun im Tal der Ahnungslosen, denn aktuell weiß niemand was sich definitiv ändert. Und welche Auswirkungen das auf das seit 2019 bestehende Eichrecht beim Laden haben wird, ist ebenso unklar. Um Aufklärung wird gebeten.

Spannend ist ausserdem, welche Auswirkungen die neuen Regelungen weiter haben. Wahrscheinlich wird sein, dass Förderungen für öffentliche Ladesäulen Vorgaben definieren. Denn die Kosten für die Beschaffung sind zuletzt deutlich gestiegen: Eichrecht, Backend, jetzt noch Kartenzahlung + die technischen Herausforderungen. Es wird uns alle treffen.

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